Hallo zusammen,
ich habe eine Grabsteinfirma G mündlich damit beauftragt, eine weitere Inschrift auf einen von G verkauften Grabstein zu gravieren.
G hat gemeint, das wäre kein Problem und könne der Handwerker H vor Ort durchführen.
H hat nun die Inschrift graviert, allerdings ist sie sehr mangelhaft. Buchstaben sind krakelig, nicht auf einer Linie etc. (siehe Bild hier)
Ich habe den Mangel angemerkt. Heute erhalte ich einen Anruf auf den Anrufbeantworter, dass die Inschrift in Ordnung und man sich keiner Mängel bewusst sei.
Meiner Ansicht nach hätte G den Stein mit in die Werkstatt nehmen müssen, um die Gravur maschinell durchzuführen.
Nun meine Fragen:
1. Habe ich Anspruch auf kostenlose Nachbesserung?
2. Kann G Aufpreis für den Steintransport und evtl. Zusatzkosten verlangen, falls sie sich doch entscheiden, die Inschrift maschinell in der Werkstatt zu gravieren?
Vielen Dank schon mal!
-- Editiert von TBA am 10.07.2020 13:40
Mangelhafte Grabsteininschrift
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Kann ich nicht erkennen. Was ist denn das *Neue*?ZitatBuchstaben sind krakelig, nicht auf einer Linie :
Dazu hättest du die Firma möglichst schriftlich beauftragen müssen.ZitatMeiner Ansicht nach hätte G den Stein mit in die Werkstatt nehmen müssen, um die Gravur maschinell durchzuführen. :
zu 1. Ich vermute, nein.
zu 2. Ich vermute, ja.
ZitatMeiner Ansicht nach hätte G den Stein mit in die Werkstatt nehmen müssen, um die Gravur maschinell durchzuführen. :
Wurde denn eine maschinelle Gravur beauftragt/vereinbart ?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Vielen Dank für die Antwort, Anami.
Die untere Inschrift ist die neue. Die obere ist anscheinend maschinengraviert und die untere eben per Hand, was vor Ort vmtl. offensichtlicher ist als auf dem Foto.
Hier nochmal ein Foto mit Linien um zu zeigen, dass jeder Buchstabe unterschiedlich groß und unförmig ist, was der Inschrift ein chaotisches Gesamtbild gibt.
Ob das schief genug für eine Reklamation ist, ist aber vermutlich eine Streitfrage. Schön anzusehen ist es jedenfalls nicht.
@Hiphappy Davon wurde nie etwas erwähnt. G hat gesagt, dass man es "Vor Ort" gravieren wolle. Wie das genau abläuft wurde verschwiegen.
Viele Grüße
-- Editiert von TBA am 10.07.2020 16:11
Sorry, ich will nicht pietätlos klingen--- aber ich kann auch bei der Betrachtung mit deiner Linienziehung absolut nicht chaotisches oder unterschiedlich großes oder schiefes erkennen. Es ist Handwerk und Handarbeit. Da sind wahrscheinlich solche Abweichungen tolerabel.
Desweiteren nehme ich an, dass Friedhofsbesucher und Angehörige stets einen gewissen Abstand zum Grabstein haben und kaum mit einem Messgerät oder Lineal nach mm-Abweichungen suchen.
Ja, davon kannst du ausgehen...für dich ist es so, für den Graveur nicht.ZitatOb das schief genug für eine Reklamation ist, ist aber vermutlich eine Streitfrage. :
Zum Auftrag: Du hast mündlich die Firma beauftragt, nachzugravieren mit diesem Text. Du hast wahrscheinlich keine speziellen Anforderung hinsichtlich der Ausführung gemacht (bitte in der Werkstatt und nach DIN xy).
Man ist auch nicht verpflichtet, die Arbeitsgänge dem Kunden zu erläutern.ZitatWie das genau abläuft wurde verschwiegen. :
Hallo Anami,
vielleicht liegt es dann wirklich nur an mir. Ich werde mal in mich gehen und sehen, was ich daraus mache.
Ich danke Dir auf jeden Fall für deine fachkundige Einschätzung!
Also das "v" in unvergessen ist schon deutlich kleiner als der Rest
und das "+" zwischen den beiden Vornamen ist auch deutlich aus der Flucht.
Dass würde ich so nicht akzeptieren.
Berry
Zitat1. Habe ich Anspruch auf kostenlose Nachbesserung? :
Geschuldet wird grundsätzlich nur eine Leistung durchschnittlicher Art und Güte.
Das ist bei Handarbeit noch schwieriger zu bestimmen als bei maschineller Arbeit.
ZitatKann G Aufpreis für den Steintransport und evtl. Zusatzkosten verlangen, falls sie sich doch entscheiden, die Inschrift maschinell in der Werkstatt zu gravieren? :
Verlangen kann man das immer. Die relevantere Frage ist wohl, ob man das zahlen muss.
Wenn das im Rahmen einer berechtigten Nachbesserung passiert, muss man diese nicht zahlen.
ZitatAlso das "v" in unvergessen ist schon deutlich kleiner als der Rest :
und das "+" zwischen den beiden Vornamen ist auch deutlich aus der Flucht.
Dass würde ich so nicht akzeptieren.
Berry
Die 7 in 1957 ist auch kleiner und das A in Thomas ist auch wieder etwas kleiner. Frage ist eben was vereinbart war. Maschinengravur oder Handarbeit
In sehe in dieser Gravur keinen Mangel. Die Buchstaben sind etwas unterschiedlich, ja, aber das alleine begründet für mich keinen Mangel. Ich finde es verleiht der Inschrift eine persönliche Note und ist nicht so steril wie maschinell erstellt. Es gibt sogar Maschinenschriften, die so etwas absichtlich imitieren um nicht so "maschinell" zu wirken.ZitatIch habe den Mangel angemerkt. :
Für mich also völlig o.k.
ZitatEs gibt sogar Maschinenschriften, die so etwas absichtlich imitieren um nicht so "maschinell" zu wirken. :
Dann ist das "einheitlich chaotisch", aber doch keine zwei unterschiedliche Schriftbilder auf dem selben Stein.
ZitatDie Buchstaben sind etwas unterschiedlich, ja, aber das alleine begründet für mich keinen Mangel. :
Ich sehe schon einen Mangel, eben weil hier zwei unterschiedliche Schriftbilder auf dem selben Stein sind.
Mir ist die 7 aufgefallen und erst beim 2. Blick dann das v. Beides kann man nacharbeiten. Mit dem + sieht das anders aus, aber soooo schlimm finde ich es jetzt nicht. Versuchen Sie doch die beiden Zeichen nacharbeiten zu lassen und einen Preisnachlass für das +...
Viele Grüße!
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten