Mangelhafte Handwerksleistung (Maler)

25. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
Herbert Agarius
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mangelhafte Handwerksleistung (Maler)

Hallo, wir haben einen kleinen Malerbetrieb in Hannover
mit der Renovierung unserer Mehretagenwohnung beauftragt.
(2 Zimmer tapezieren, 1x Flur streichen und ausbessern und
1x Aussenwand)
Das ganze legal mit einer Vorbesprechung bei der der
Firmeninhaber auch anwesend war. Es wurde ein
Preisvorkalkulation (mündlich) in einer Höhe von
1050.- Euro definiert. Ebenfalls wurde die Eigenleistung
"Tapete durch Auftraggeber entfernen" und "Kauf der Tapete
durch Auftraggeber" vereinbart.

* zum abgesprochenen Termin (Mo. 08:00) erschien niemand
(Frau hatte Urlaub genommen). Nach 4 Stunden
erster Handykontakt. Ab 13:00 ging es los. Nur
Vorbereitungen. Kein Tapezieren.
* Dienstag (verabredet war 08:00) um 09:30 ging das
Tapezieren los. Mangelhaft, Farbe löst sich von Tapete.
Auftraggeber sei schuld. Dienstag sehr spät abends Fertigstellung
zweier Zimmer. 1 Zimmer mangelhaft, Tapete muss wieder
runter.
* nächster Tag: Mann hat sich auch Urlaub genommen,
kauft neue Tapeten, kein Handwerker gekommen.

Konkrete Fragen:
Gibt es eine Wertungs- / Bewertungsstelle, bei der
Handwerksarbeiten (hier: Malerarbeiten) pauschal
(auch Qualität) berechnet werden kann? (Ort Hannover)
Gutachter wird wahrscheinlich zu teuer.
Gibt es Tabellen zur pauschalen Bewertung von Tapezier und
Malerarbeiten?



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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Falls diese Firma Innungsmitglied ist, kann diese Innung angesprochen werden

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Breuer76
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Richtig, wenn er bei der innung mitglied ist.

Die können alles weitere tätigen, Fragt nach der arbeitszeit, da ist was, er muß innerhalb einer bestimmten zeit auf der Baustelle sein, und spätes fertigstellen am Abend nur nach zustimmung des Auftraggebers !
Außerdem haftet der Maler nach VOB, dies zeigt an, das er 3 jahre gewährleistung geben muß

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Breuer76
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Richtig, wenn er bei der innung mitglied ist.

Die können alles weitere tätigen, Fragt nach der arbeitszeit, da ist was, er muß innerhalb einer bestimmten zeit auf der Baustelle sein, und spätes fertigstellen am Abend nur nach zustimmung des Auftraggebers !
Außerdem haftet der Maler nach VOB, dies zeigt an, das er 3 jahre gewährleistung geben muß

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