Hallo zusammen,
wir hatten letztes Jahr im September die Holzfassade (ca. 13 Jahre alt) von einem Maler komplett neu streichen lassen. Dieser hatte das Haus mit einem Hochdruckreiniger(Kärcher)vorher gereinigt. Im April ist uns aufgefallen, das sich bei 2/3 des Hauses an der Unterseite der Holzlatten (es sind Querlatten)ein Spalt (1 - 3 mm)gebildet hat,(es sieht so aus als ob die Farbe aufgerissen ist) an dem die alte Farbe nun durchkommt. Ich habe den Maler um Nachbesserung gebeten. Seiner Ansicht nach ist dies jedoch keine Nachbesserung, sondern das Nachstreichen und die erforderliche Farbe müßte er uns in Rechnung stellen, da Holz nunmal arbeiten würde. Da die Fassade bereits 13 Jahre alt ist, arbeitet doch das Holz nicht mehr!!?? Ich fühle mich über den Tisch gezogen und wollte gerne wissen wie es in diesem Fall rechtlich aussieht. Ist der Maler zu einer kostenlosen Nachbesserung verpflichtet? Oder muss ich den Anstrich nun selber nachbessern?
Mangelhafte Malerarbeiten??
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?



Ich würde sagen, dass es sich hierbei tatsächlich um einen neuen Auftrag handelt. Ich selber habe eine große Werkstatt (6 x 12 Meter), die eine Holzfassade hat. Diese ist 1994 erstellt worden und du glaubst gar nicht, was sich dort alles tut. Risse oder Schwankungen zwischen den Holzlatten (Ausdehnen bzw. Zusammenziehen von bis zu 1 cm) habe ich schon alles erlebt.
Denke auch immer daran, dass Holz ein Naturprodukt ist und gerade, wenn es Schwankungen hinsichtlich Luftfeuchtigkeit und/oder Wärme/Kälte ausgesetzt ist, sich da einiges tun kann.
-----------------
""
Aus meiner Sicht liegt eindeutig ein Mangel vor, der von der Malerfirma zu beheben ist.
Möglicherweise ist auch durch die intensive Bearbeitung mit dem Hochdruckreiniger Wasser in das Holz eingedrungen, so dass jetzt tatsächlich das Holz "arbeitet". Das wäre dann aber m. E. ein Mangel aufgrund der durchgeführten Malerarbeiten.
Andererseits ist es auch nicht normal, dass eine professionell gestrichene Fassade nach einigen Monaten schon wieder Mängel aufweist.
Ich würde den Maler unter Fristsetzung zur Mängelbeseitigung auffordern und auf keinen Fall selbst da ran gehen, denn dann könnte der Maler seine Gewährleistung verweigern.
Ich würde auch Fotos von den Mängeln machen, um ggf. später den Mangel detailliert nachweisen zu können.
Wenn sich der Maler weigert, die Arbeiten durchzuführen, würde ich ihm androhen, nach Fristablauf eine andere FA zu beauftragen, was dann zu seinen Lasten ginge.
-- Editiert von fridolin501 am 12.06.2008 10:02:47
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
.
-- Editiert von fridolin501 am 12.06.2008 10:00:45
-- Editiert von fridolin501 am 12.06.2008 10:01:11
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
11 Antworten
-
20 Antworten