Person A holt sich bei B ein Angebot über die Lieferung und Einbau von Fenster.
Das Angebot ist vom 12.08.2022. Person A nimm das Angebot an und erhält die Auftragsbestätigung am 17.08.2022.
Auf Grund diverser Bauverzögerungen kann erst im Dezember 2022 mit dem Fenstereinbau begonnen werden. Hier sagt B, dass das Angebot laut AGB nach 2 Monaten ungültig ist und wegen der Preisentwicklung neu kalkuliert werden müsste. Am 04.12.2022 kommt deswegen der Monteur zum Aufmaß. Am 06.12.2022 erhält B ein neues Angebot. Hier wird dann zusätzlich verlangt, dass durch A ein Außengerüst gestellt werden muss und ein Autokran, dieser soll am Einbautag ab 12:00 für 3-4 Stunden Arbeitsbereit stehen.
Am 07.12.2022 erteilt A notgedrungen den Auftrag. Erst am 23.12.2022, nach mehrmaligem Nachfragen, wird der Auftrag von B ans Werk gestellt und A erhält die Auftragsbestätigung.
Der Liefertermin wird immer wieder verzögert. B kommt sogar am 12.04.2023 nochmal zu einem Kontrollmaß.
Einbau ist dann endlich am 02.06.2023. Bezüglich des Krans hat A mehrmals mit B geschrieben, da die Kranfirma A explizit darauf hingewiesen hat, dass bei Arbeitsbeginn 12:00 und 3-4 Stunden keine Folgetermine mehr stattfinden können und deshalb die Stunden voll berechnet werden, auch wenn der Kran nach 3,5 Stunden abrückt. Außengerüst steht ebenfalls.
Am 02.06.2023 passiert jetzt folgendes. Monteure des B entfernen da Gerüst, welches extra gestellt wurde, da Sie dies nicht benötigen und nach derer Meinung im Weg ist bei den Kranarbeiten. Und der Kran wird nach 45 Minuten ebenfalls nicht mehr benötigt.
A nimmt dies zum Anlass und fragt B nach einer Lösung hinsichtlich der offenen Rechnung bei B, da ja Mehrkosten Gerüst und Kran entstanden sind, die zu vermeiden gewesen wären.
B lehnt hier jegliches entgegenkommen ab, dass sei alleine Risiko des A und A solle doch froh sein, dass die Fenster drin sind und alles schneller abgelaufen wäre als kalkuliert – das wäre doch positiv.
Hat A hier wirklich keinerlei Möglichkeiten B an den Mehrkosten zu beteiligen ?
Mehrkosten durch falsche Planung des Gewerkes
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?



ZitatUnd der Kran wird nach 45 Minuten ebenfalls nicht mehr benötigt. :
Das Risiko mit dem Kran und den Stunden wusstest Du aber doch.
ZitatDas Risiko mit dem Kran und den Stunden wusstest Du aber doch. :
Welches Risiko?
Die Kranfirma hat explizit gefragt wieviel Zeit benötigt wird und warum erst ab 12:00 Arbeitsbereitschaft herrschen soll? Wenn man nur 1-2 Stunden bräuchte, dann könnte man ab 14:00 noch zu einem weiteren Auftrag, wenn wirklich 3-4 Stunden dann nicht mehr.
B war insgesamt 5 mal vort Ort und kannte die Begebenheiten. B wusste vorallem, wieviele Elemente in welcher Größe zu heben waren. (Es war übrigens nur ein Element von 2x2 Metern wie sich rausgestellt hat). A muss sich doch auf B verlassen können, dass es 3-4 Stunden sind. Wenn B gesagt hätte ein Element und ca. 1 -2 Stunden, dann hätte A dass anders klären können oder auch sagen können okay muss ich auf Risiko gehen.
Aber als Profi 3-4 Stunden kalkulieren, wenn man nur 45 braucht und ein Extra Gerüst ordern, welches dann nicht genutzt wird.
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ZitatHat A hier wirklich keinerlei Möglichkeiten B an den Mehrkosten zu beteiligen ? :
Da hat es sich als überaus zweckmäßig erwiesen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen etc. liest, denn daraus pflegen sich solche Details regelmäßig zu ergeben.
Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.
Das ist ja mein Problem.
Auf der Auftragsbestätigung steht unten unter der Summe nur der Satz:
KRAN + KRANFÜHRER, SOWIE GERÜST MÜSSEN BAUSEITS GESTELLT WERDEN !
Dazu gibt es im Nachgang dann eine eMail von mir mit der Frage nach den Nutzungszeiten, Größe, Dauer, Gewicht etc.
Und diese eMail wurde beantwortet. Das war es.
ZitatKRAN + KRANFÜHRER, SOWIE GERÜST MÜSSEN BAUSEITS GESTELLT WERDEN ! :
Bedeutet das die Planung dieser Punkte dem Bauherren obliegt ...
Das stimmt. Wurde aber ja auf schriftlichen Anhaben des Gewerkes abgestimmt und die Angaben stimmten nicht.
Gewerk schreibt es wird ein Gerüst benötigt und schreibt der Kran für 3-4 Stunden.
Auf Grund dieser Angaben so vom Bauherren bestellt mit dem Resultat, dass das Gerüst gar nicht benötigt wurde und der Kran schon nach 45 Minuten abgefahren ist. Als Bauherr muss man sich ja wohl auf die Angaben des Gewerkes verlassen können.
ZitatHat A hier wirklich keinerlei Möglichkeiten B an den Mehrkosten zu beteiligen ? :
Ich sehe keine Möglichkeiten.
Denn es sind ja keine Mehrkosten gegenüber der ursprünglichen Planung angefallen. Es wurden lediglich Gerätschaften nicht ausgenutzt (bei gleichbleibenden Kosten). Und eine Pflicht der Fensterfirma, auf Kostenminimierung beim Auftraggeber zu achten - das ist sehr dünnes Eis.
Also muss A die 1100,- Mehrkosten, die sonst nur 390,- € betragen hätten, wenn man mit den korrekten Werten gearbeitet hätten selber tragen ?
Im Gegensatz zu den anderen Usern sehe ich hier sehr wohl eine Art Schadensersatzpflicht Deines Fensterbauers.
So wie Du es schilderst ist der Fensterbauer aber nicht gewillt Dir entgegen zu kommen, würde heißen Klageweg.
Ob es Dir die Zeit, die Nerven und vor allem die Kosten eines Spezialanwaltes (Baurecht Stundensatz ab 250,- €) Wert ist ?
Wenn ich das richtig lese, dann hast Du eine Rechnung die noch offen ist ? Ist die schon angemahnt ? Die versuchte Klärung erfolgte wie ? Schriftlich, telefonisch ?
Ich kann keine falsche Planung des Gewerkes Fensterbau erkennen.Zitatfalsche Planung des Gewerkes :
Da war nur der Hinweis, dass es der Fensterbauer NICHT in seinem Gewerk hat.ZitatKRAN + KRANFÜHRER, SOWIE GERÜST MÜSSEN BAUSEITS GESTELLT WERDEN ! :
Dass er dir dann auf deine Anfrage was per Mail geantwortet hat, ist keinerlei Planung. mE nicht mehr als eine höfliche Hilfestellung für dich.
ZitatAls Bauherr muss man sich ja wohl auf die Angaben des Gewerkes verlassen können. :
Der gibt Auftragnehmer aus Gefälligkeit eine unverbindliche Schätzung ab.
Der Planende muss die Werte möglichst genau ermitteln.
Wenn der Planende sich nun alleine auf eine einzige unverbindliche Schätzung verlässt, wird er das entsprechend erhöhte Risiko tragen müssen.
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