Mieter beauftragt Handwerker - überteuerte Rechnun

22. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
Laithy
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 22x hilfreich)
Mieter beauftragt Handwerker - überteuerte Rechnun

Hallo Forum,

in einem Mietshaus (6 Parteien) ist bei einem älteren Ehepaar (beide weit über 70 Jahre) die Toilette locker und wackelt weil eine Schraube sich gelöst hat.
Der Vermieter schaut es sich an, sieht aber keinen unbedingten Notfall und sagt zu am nächsten Wochenende zu reparieren.
Den Termin hält er nicht ein und die Mieter beauftragen ohne Rücksprache mit dem Vermieter einen Handwerker.
Dieser erledigt die Arbeit, baut ein komplett neues WC inkl. Deckel an. Spülkasten bleibt der alte.
Die Rechnung fällt auf 332,78 € inkl. 3 Arbeitsstunden.
Die Mieter behalten einfach den entsprechenden Betrag von der Miete ein ( 1,5 Kaltmieten)
Der Vermieter, selber gelernter Sanitärinstallateur, weiß das die Arbeiten locker in 1- max. 1,5 Stunden erledigt werden können. Fahrzeit fällt ebenfalls nicht an da der Betrieb des Handwerkers ca. 500m die Strasse runter angesiedelt ist.

Was kann der Vermieter jetzt tun? Sterit mit den Mietern möchte er auch nicht da diese schon älter sind und teilweise stark behindert.

Danke schon mal.

Laithy

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
Streit mit den Mietern möchte er auch nicht



Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass ?
Die Mieter haben den "Streit" doch angefangen.

Schreib Ihnen, daß sie die von ihnen beauftragten Kosten selber tragen müssen und drohe ihnen für den Fall der Nichtzahlung ein gerichtliches Mahnverfahren an.
Oder laß es.



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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Entweder kann man dagegen angehen, akzeptieren oder eine anteilige Beteiligung aushandeln.
Weitere Optionen sehe ich nicht ...


Wann wurde eigentlich das letzte mal die Miete erhöht ???





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16964 Beiträge, 5888x hilfreich)

Da der Vermieter seiner Zusage nicht nachgekommen ist würde ich hier auf die Kulanz des Vermieters hoffen, besonders wenn sich die Mieter ansonsten normal verhalten und immer brav die Miete zahlen,

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Laithy
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 22x hilfreich)

OK,
Danke für die Antworten.
Dann bin ich jedenfalls auf der richtigen Fährte.
Ich habe 50/50 angeboten, denke das ist fair.
Die Mieter wollen ihren Anwalt fragen.

Mieterhöhung ist nicht so einfach.
Bei 4.50 ist Ende der Fahnenstange im Harz... :-)


Danke und Grüße

Laithy










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" FUMUM VENDIDI"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
Die Mieter wollen ihren Anwalt fragen.

Den hätten sie besser fragen sollen, bevor sie den Auftrag erteilt haben.





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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Die Mieter bleiben auf den Kosten sitzen. Nur weil ne Schraube locker ist muss man kein neues Klo einbauen.

Aber als Vermieter von Fach und bei stark behinderten Mieter die ja mit dem Klo umkippen könnten würde ich die Kosten schlucken.
Auch als Vermieter sollte man sich an Vereinbarungen halten oder doch einfach das mal mitteilen.... denn die werden ja kaum ..... wenn man.... angerufen....

Ein Mieter der die Miete zahlt, und sonst ruhig ist sollte das Wert sein.

Uwe

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