Mietwerkstatt - Haftungsausschluss

7. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
talunti
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietwerkstatt - Haftungsausschluss

Problem: Mietwerkstatt zum Wohnwagenausbau bietet Beratung und Hilfeleistung beim Ausbau an. Maschienpark darf benutzt werden, ein Mitarbeiter arbeitet bei Ausbau mit. In dem (nach ca 6 Monaten endlich vorliegenden Vetrag) wird jegliche Haftung für verursachte Schäden ausgeschlossen? geht das überhaupt? Firma - Privatmann?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von talunti):
wird jegliche Haftung für verursachte Schäden ausgeschlossen?

Ohne den Wortlaut der Klausel zu kennen, wird man zu der Gültigkeit nichts sagen können.


Zumindest für die Mietsachen wird sich der Vermieter nicht komplett aus der Haftung ausschließen können.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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