Problem: Mietwerkstatt zum Wohnwagenausbau bietet Beratung und Hilfeleistung beim Ausbau an. Maschienpark darf benutzt werden, ein Mitarbeiter arbeitet bei Ausbau mit. In dem (nach ca 6 Monaten endlich vorliegenden Vetrag) wird jegliche Haftung für verursachte Schäden ausgeschlossen? geht das überhaupt? Firma - Privatmann?
Mietwerkstatt - Haftungsausschluss
7. April 2019
Thema abonnieren
Frage vom 7. April 2019 | 13:54
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietwerkstatt - Haftungsausschluss
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Ein erfahrener Anwalt im Handwerksrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Handwerksrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 7. April 2019 | 14:07
Von
Status: Unbeschreiblich (119582 Beiträge, 39745x hilfreich)
Zitatwird jegliche Haftung für verursachte Schäden ausgeschlossen? :
Ohne den Wortlaut der Klausel zu kennen, wird man zu der Gültigkeit nichts sagen können.
Zumindest für die Mietsachen wird sich der Vermieter nicht komplett aus der Haftung ausschließen können.
Und jetzt?
Schon
266.924
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten