Missbrauch vom Händlerkonto

26. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
Biamar
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Missbrauch vom Händlerkonto

Hallo, ich hab ein Handwerksbetrieb, und folgendes Problem, ein Subunternehmer, der für mich arbeitet, hat von unserem Händlerkonto im hohen Stiel für sich selbst eingekauft, im fünfsteelligen Bereich, er hat dieses Material für seine eigenen Baustellen,( wenn er nicht für mich arbeitet ) verwendet. Ich habe darauf hin die fälligen Rechnungen für seine Arbeitszeit nicht bezahlt. Nun kam ein Mahnbescheid, gegen diesen ich Einspruch einlegte, im Mahnbescheid wurde natürlich versichert, das keine Gegenforderung vorliegt, kann man dies nun schon als vesuchten Betrug werten???, wie nennt man so was, wenn auf ein fremden Händlerkonto einkauft,? Gruss und Danke für Antworten.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

quote:
hat von unserem Händlerkonto im hohen Stiel für sich selbst eingekauft,


Wie und von wem wurde ihm das ermöglicht ?

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"28c7h49T"

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#2
 Von 
Biamar
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, er hatte schon Erlaubniss Material für unsere Baustellen einzukaufen, jedoch nicht für sich selbst, noch dazu ohne was zu sagen bzw. fragen, das ganze kam auch nur durch Zufall raus, der Mann hätte nie was gesagt. Nur ein Angestellter des Subunternehmer hat sich mal verredet. Der Herr hat ca. für 7000,-- netto Material eingekauft, und noch mal sowiel Ware aus dem Lager entnommen. Weiter Sachen stehen noch offen, seine Handwerksrechnung belief sich auf ca 8000,-- Euro, die ich natürlich nicht bezahlte. Gruss A.Biamar

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#3
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

Du hast Problem wenn Du nicht beweisen kannst, dass die Materialien nicht für Deine Baustelle gekauft wurden. Wie willst Du da auseinander halten ?

Vollmacht für Materialabholung sofort stoppen, dies dem Materialverkäufer auch
anzeigen.
Mahnantag gegen den Subunternehmer für seine Material stellen; parallel dazu den Subunternehmer wegen seiner Vorgehenweise ansprechen, unter Androhung von Strafanzeige wegen Veruntreuung zur Verrechnung und Rücknahme seines Mahnantrages bewegen,



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"28c7h49T"

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#4
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Wenn man beweisen kann das es so war würde ich erst mal Strafanzeige wegen UNterschöagung erstatten. Dann ne Rechnung aufmachen und die ihm nachweisbar zustellen. Dann hat man auch was zu verrechnen.

Gegen den Mahnbescheid "Widerspruch" einlegen und im Klageverfahren die Gegenklage einbringen.

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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