Montage Terrassenüberdachung

29. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
Daniel_12
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Montage Terrassenüberdachung

Hi zusammen,

ich hoffe ich bin hier richtig.

Wir haben für unsere Terrassenüberdachung ein Seitenkeil aus Glas bei einer hiesigen Firma beauftragt. Alles wunderbar, Angebot, Auftragsbestätigung. In dieser stand, dass die Montage über externe Monteure erfolgt und auch mit diesen abzurechnen sei. In der Mail der hiesigen Firma waren dann die Montagekosten aufgeführt.

Während der Wartezeit haben wir uns entschlossen neben dem Seitenkeil auch eine Seitenwand montieren zu lassen. Also neues Angebot mit darauffolgender Auftragsbestätigungen erhalten. Dieses Mal stand in der Mail aber nichts von den Montagekosten. Telefonisch war vereinbart dass beides zusammen montiert wird.

Gesagt, getan. Am Ende der Montage drückten uns die Monteure dann aber zwei Rechnungen in die Hand. Auf Nachfrage, dass ich nur über eine informiert bin kam als Antwort „das wären die normalen Montagekosten für Seitenkeil und Seitenwand" ich soll mich an die hiesige Firma wenden.

Habe ich dann gemacht. Es hieße man hat das wohl vergessen mir mitzuteilen dass zusätzliche Montagekosten in der Höhe anfallen. Aber man wolle sich um eine Lösung bemühen. Kam dann nichts, trotz Nachfrage per Mail. Vor wenigen Wochen dann die bitte seitens der hiesigen Firma doch die Rechnung zu begleichen. Auf meine Antwort, dass ich das ja gerne tun würde aber auf eine Rückmeldung zwecks Lösung warte kam wieder nichts.

Heute kam dann Post vom Anwalt, den allerdings der Monteur beauftragt hat.

Jetzt wären die Fragen:

1. Ich habe keine schriftliche Zahlungserinnerung oder Mahnung seitens des Monteurs erhalten. Kann er trotzdem direkt einen Anwalt samt Kostenübernahme durch mich einschalten?

2. Ich habe keinen Vertrag mit dem Monteur geschlossen. Müsste der Anwalt nicht seitens der hiesigen Firma beauftragt werden?

3. Hätte ich nicht seitens der hiesigen Firma über die genaue Höhe der Montagekosten in Kenntnis gesetzt werden müssen? Sonst könnten sie diese ja nach Belieben im Nachgang festsetzen und in Rechnung stellen.

Ihr seht, jede Menge Halbwissen. Wenn ich gepennt habe zahle ich den recht überschaubaren Betrag natürlich, aber würde gerne wissen, ob es sich eurer Einschätzung nach lohnt sich zu wehren.

Danke!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1738 Beiträge, 382x hilfreich)

Zitat (von Daniel_12):
In dieser stand, dass die Montage über externe Monteure erfolgt und auch mit diesen abzurechnen sei.

Zitat (von Daniel_12):
Ich habe keinen Vertrag mit dem Monteur geschlossen.

Widerspruch gefunden? Ein Vertrag muss (mit Ausnahmen) nicht schriftlich geschlossen werden.

Dass die Montage des Seitenteils nicht für gratis zu erwarten war, dürfte jedem klar gewesen sein.
Zitat (von Daniel_12):
Hätte ich nicht seitens der hiesigen Firma über die genaue Höhe der Montagekosten in Kenntnis gesetzt werden müssen?

Hätte man ja erfragen können ;)

Zahlen und fertig. Alles andere macht den Spaß nur teurer.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120069 Beiträge, 39824x hilfreich)

Zitat (von Daniel_12):
1. Ich habe keine schriftliche Zahlungserinnerung oder Mahnung seitens des Monteurs erhalten.

Das ist auch nicht notwendig, wenn die Rechnung korrekt geschrieben ist.



Zitat (von Daniel_12):
Kann er trotzdem direkt einen Anwalt samt Kostenübernahme durch mich einschalten?

Das wäre zu prüfen, es muss "Verzug" gegeben sein.



Zitat (von Daniel_12):
2. Ich habe keinen Vertrag mit dem Monteur geschlossen.

Vermutlich doch, aber das wäre zu prüfen.



Zitat (von Daniel_12):
3. Hätte ich nicht seitens der hiesigen Firma über die genaue Höhe der Montagekosten in Kenntnis gesetzt werden müssen?

Nur wenn es vertraglich vereinbart wurde.
Ansonsten ist das eher eine Holschuld.



Zitat (von Daniel_12):
Sonst könnten sie diese ja nach Belieben im Nachgang festsetzen und in Rechnung stellen.

Das könnten sie eh, insofern wäre das irrelevant.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7210 Beiträge, 1514x hilfreich)

Zitat (von Daniel_12):
Dieses Mal stand in der Mail aber nichts von den Montagekosten. Telefonisch war vereinbart dass beides zusammen montiert wird.


Die Kosten hätte man dann erfragen sollen. Wenn beides zusammen gemacht wird, würde ich auch keine Kosten angeben weil nicht klar ist wie lange dass dann mehr dauert. Man stelle sich mal vor es wären zwei Stunden mehr genannt worden und am Ende wären es dann 4 oder 5.. auch doof.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Daniel_12
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich danke Euch für das Feedback. Sieht so aus würde ich ein wenig Lehrgeld bezahlen müssen ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Daniel_12):
Ich danke Euch für das Feedback. Sieht so aus würde ich ein wenig Lehrgeld bezahlen müssen ;-)


Na ja; man könnte die Antwortenden auch nach der Grundlage fragen wie sie zu der Meinung kommen.

Zitat (von Daniel_12):
Ich habe keinen Vertrag mit dem Monteur geschlossen.


Dessen Anwalt ist aber scheinbar der Meinung.
Hier wäre erstmal zu klären welcher Vertrag geschlossen wurde und wie er zustande kam.

Zitat (von Daniel_12):
Wir haben für unsere Terrassenüberdachung ein Seitenkeil aus Glas bei einer hiesigen Firma beauftragt. Alles wunderbar, Angebot, Auftragsbestätigung.


Und das lief wie genau ab?

Zitat (von de Bakel):
Hätte man ja erfragen können ;)


Zitat (von cirius32832):
Die Kosten hätte man dann erfragen sollen.


Nutzt nur nichts, wenn das Gesetz bei entsprechenden Verträgen den Unternehmer in die Pflicht nimmt den Verbraucher nachweisbar darüber zu informieren. Ansonsten gibt es leider kein Geld.

Zitat (von Daniel_12):
Sieht so aus würde ich ein wenig Lehrgeld bezahlen müssen


Nein, bei entsprechenden Verträgen und fehlenden Informationen seitens des Unternehmers muss das nicht unbedingt der Fall sein.

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

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