Hi zusammen,
ich hoffe ich bin hier richtig.
Wir haben für unsere Terrassenüberdachung ein Seitenkeil aus Glas bei einer hiesigen Firma beauftragt. Alles wunderbar, Angebot, Auftragsbestätigung. In dieser stand, dass die Montage über externe Monteure erfolgt und auch mit diesen abzurechnen sei. In der Mail der hiesigen Firma waren dann die Montagekosten aufgeführt.
Während der Wartezeit haben wir uns entschlossen neben dem Seitenkeil auch eine Seitenwand montieren zu lassen. Also neues Angebot mit darauffolgender Auftragsbestätigungen erhalten. Dieses Mal stand in der Mail aber nichts von den Montagekosten. Telefonisch war vereinbart dass beides zusammen montiert wird.
Gesagt, getan. Am Ende der Montage drückten uns die Monteure dann aber zwei Rechnungen in die Hand. Auf Nachfrage, dass ich nur über eine informiert bin kam als Antwort „das wären die normalen Montagekosten für Seitenkeil und Seitenwand" ich soll mich an die hiesige Firma wenden.
Habe ich dann gemacht. Es hieße man hat das wohl vergessen mir mitzuteilen dass zusätzliche Montagekosten in der Höhe anfallen. Aber man wolle sich um eine Lösung bemühen. Kam dann nichts, trotz Nachfrage per Mail. Vor wenigen Wochen dann die bitte seitens der hiesigen Firma doch die Rechnung zu begleichen. Auf meine Antwort, dass ich das ja gerne tun würde aber auf eine Rückmeldung zwecks Lösung warte kam wieder nichts.
Heute kam dann Post vom Anwalt, den allerdings der Monteur beauftragt hat.
Jetzt wären die Fragen:
1. Ich habe keine schriftliche Zahlungserinnerung oder Mahnung seitens des Monteurs erhalten. Kann er trotzdem direkt einen Anwalt samt Kostenübernahme durch mich einschalten?
2. Ich habe keinen Vertrag mit dem Monteur geschlossen. Müsste der Anwalt nicht seitens der hiesigen Firma beauftragt werden?
3. Hätte ich nicht seitens der hiesigen Firma über die genaue Höhe der Montagekosten in Kenntnis gesetzt werden müssen? Sonst könnten sie diese ja nach Belieben im Nachgang festsetzen und in Rechnung stellen.
Ihr seht, jede Menge Halbwissen. Wenn ich gepennt habe zahle ich den recht überschaubaren Betrag natürlich, aber würde gerne wissen, ob es sich eurer Einschätzung nach lohnt sich zu wehren.
Danke!
Montage Terrassenüberdachung
29. November 2022
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Frage vom 29. November 2022 | 21:55
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Montage Terrassenüberdachung
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 30. November 2022 | 07:36
Von
Status: Lehrling (1738 Beiträge, 382x hilfreich)
ZitatIn dieser stand, dass die Montage über externe Monteure erfolgt und auch mit diesen abzurechnen sei. :
ZitatIch habe keinen Vertrag mit dem Monteur geschlossen. :
Widerspruch gefunden? Ein Vertrag muss (mit Ausnahmen) nicht schriftlich geschlossen werden.
Dass die Montage des Seitenteils nicht für gratis zu erwarten war, dürfte jedem klar gewesen sein.
ZitatHätte ich nicht seitens der hiesigen Firma über die genaue Höhe der Montagekosten in Kenntnis gesetzt werden müssen? :
Hätte man ja erfragen können
Zahlen und fertig. Alles andere macht den Spaß nur teurer.
#2
Antwort vom 30. November 2022 | 11:14
Von
Status: Unbeschreiblich (120069 Beiträge, 39824x hilfreich)
Zitat1. Ich habe keine schriftliche Zahlungserinnerung oder Mahnung seitens des Monteurs erhalten. :
Das ist auch nicht notwendig, wenn die Rechnung korrekt geschrieben ist.
ZitatKann er trotzdem direkt einen Anwalt samt Kostenübernahme durch mich einschalten? :
Das wäre zu prüfen, es muss "Verzug" gegeben sein.
Zitat2. Ich habe keinen Vertrag mit dem Monteur geschlossen. :
Vermutlich doch, aber das wäre zu prüfen.
Zitat3. Hätte ich nicht seitens der hiesigen Firma über die genaue Höhe der Montagekosten in Kenntnis gesetzt werden müssen? :
Nur wenn es vertraglich vereinbart wurde.
Ansonsten ist das eher eine Holschuld.
ZitatSonst könnten sie diese ja nach Belieben im Nachgang festsetzen und in Rechnung stellen. :
Das könnten sie eh, insofern wäre das irrelevant.
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#3
Antwort vom 30. November 2022 | 12:18
Von
Status: Schlichter (7210 Beiträge, 1514x hilfreich)
ZitatDieses Mal stand in der Mail aber nichts von den Montagekosten. Telefonisch war vereinbart dass beides zusammen montiert wird. :
Die Kosten hätte man dann erfragen sollen. Wenn beides zusammen gemacht wird, würde ich auch keine Kosten angeben weil nicht klar ist wie lange dass dann mehr dauert. Man stelle sich mal vor es wären zwei Stunden mehr genannt worden und am Ende wären es dann 4 oder 5.. auch doof.
#4
Antwort vom 30. November 2022 | 12:24
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich danke Euch für das Feedback. Sieht so aus würde ich ein wenig Lehrgeld bezahlen müssen ;-)
#5
Antwort vom 1. Dezember 2022 | 08:38
Von
Status: Master (4154 Beiträge, 893x hilfreich)
ZitatIch danke Euch für das Feedback. Sieht so aus würde ich ein wenig Lehrgeld bezahlen müssen ;-) :
Na ja; man könnte die Antwortenden auch nach der Grundlage fragen wie sie zu der Meinung kommen.
ZitatIch habe keinen Vertrag mit dem Monteur geschlossen. :
Dessen Anwalt ist aber scheinbar der Meinung.
Hier wäre erstmal zu klären welcher Vertrag geschlossen wurde und wie er zustande kam.
ZitatWir haben für unsere Terrassenüberdachung ein Seitenkeil aus Glas bei einer hiesigen Firma beauftragt. Alles wunderbar, Angebot, Auftragsbestätigung. :
Und das lief wie genau ab?
ZitatHätte man ja erfragen können :
ZitatDie Kosten hätte man dann erfragen sollen. :
Nutzt nur nichts, wenn das Gesetz bei entsprechenden Verträgen den Unternehmer in die Pflicht nimmt den Verbraucher nachweisbar darüber zu informieren. Ansonsten gibt es leider kein Geld.
ZitatSieht so aus würde ich ein wenig Lehrgeld bezahlen müssen :
Nein, bei entsprechenden Verträgen und fehlenden Informationen seitens des Unternehmers muss das nicht unbedingt der Fall sein.
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