Montage eines Hahns an einem Samstag/Berechnung von Kosten

1. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
amz500748-71
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Montage eines Hahns an einem Samstag/Berechnung von Kosten

Liebe Community,

am Samstag kam ein Handwerker, um bei mir in der Küche unter der Spüle einen neuen Hahn zu montieren.
Abgesprochen war zuerst, dass er gucken kommt und dann am Montag wiederkommt um ihn zu montieren.
Er hat es am selben Tag erledigt (1 Std Arbeitszeit).

Die Anfahrt aus Düsseldorf beträgt 32,7 km und dauert ca. 30 Min.

Auf seiner Rechnung hat er 3 Notdienststunden berechnet mit der Begründung dass es ein Samstag war und aufgrund der An- und Abfahrt.
Die An- und Abfahrtskosten hat er nochmal gesondert berechnet.

Gemäß § 312a BGB sind Handwerker seit 2014 dazu verpflichtet, vor oder spätestens bei Vertragsabschluss über die Höhe der Liefer- und Anfahrtskosten zu informieren. Sonst besteht kein Anspruch auf die Fahrtkosten. Richtig?

Des weiteren beträgt die Strecke einfach 32,7km und es sind ca. 30 Min Fahrt.

Das macht 1 Std für An- und Abfahrt (40 EUR), 40 EUR für die Arbeitsstd und 32,70 EUR Anfahrtskosten, wenn Sie 50cent/km abrechnen.

...muss ich die Rechnung bezahlen, so wie sie ist?

Vielen lieben Dank im Voraus!
Grüße
Isabelle

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7248 Beiträge, 1526x hilfreich)

Sehen wir es mal so:
Handwerker kommt Samstag und schaut sich den Schaden an - Kosten werden fällig
Handwerker kommt Montag wieder und repariert - Kosten werden fällig

Ich würde also bezahlen. Der Job ist erledigt und eine zweite Anfahrt wäre meiner Meinung nach teurer gewesen. Anfahrtskosten hin oder her.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von amz500748-71):
Auf seiner Rechnung hat er 3 Notdienststunden berechnet mit der Begründung dass es ein Samstag war und aufgrund der An- und Abfahrt.


Hast Du einen Stundenzettel unterschrieben? Falls ja, was hast Du zur Zeit unterschrieben.

pers. Anmerkung: 30 Min für 37 Km scheint mir je nach Tageszeit recht wenig. Für einmal quer durch Dortmund, dass sind rund 16 Fahrkilometer plane ich 35 Min ein.

Von Essen (Abfahrt Ruhrschnellweg zur A 52) bis Düsseldorf Heerd hab ich letzten Freitag über eine Stunde gebraucht.

Berry

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#3
 Von 
amz500748-71
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Nein, soweit ich weiß habe ich keinen Stundenzettel unterzeichnet.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von amz500748-71):
Des weiteren beträgt die Strecke einfach 32,7km und es sind ca. 30 Min Fahrt.

Das macht 1 Std für An- und Abfahrt (40 EUR), 40 EUR für die Arbeitsstd und 32,70 EUR Anfahrtskosten, wenn Sie 50cent/km abrechnen.


ca. 1 Minute pro Kilometer scheint mir nicht ungewöhnlich zu sein, sondern entspricht meinen eigenen Erfahrungen.

40 EUR/h sind selbst ohne Notdienst im eher günstigen Bereich: https://kostenblick.de/was-kostet-ein-klempner/
50 cent/km sind auch nicht ungewöhnlich https://kostenguide.de/fahrtkosten-handwerker/

Zitat (von amz500748-71):
Abgesprochen war zuerst, dass er gucken kommt und dann am Montag wiederkommt um ihn zu montieren.


Anfahrtszeit und Anfahrtskosten wären dann aber doppelt angefallen. Selbst wenn der Klempner am Samstag nur kam, sah und siegte und KEINE Arbeitszeit verrechnete um dann am Montag nochmals zu kommen und die Arbeit zu erledigen, das Verkehrsaufkommen/Reisezeit in etwa die selbe wäre und an beiden Tagen ein normaler Stundensatz verrechnete worden wäre müsste dieser tiefer als 17,46 EUR/h sein, dass die Rechnung tiefer ausfiele als sie jetzt ist! Kein Klempner arbeitet für 17,46 EUR die Stunde.

Kurz: Die Reparatur scheint für den Kunden auf die kostengünstigste Weise ausführt worden sein und die Rechnung scheint, selbst wenn es sich nicht um eine Notreparatur handelt, sich in üblichen Rahmen zu bewegen. Dass der Kunde einen Klempner bestellt der über 30 km Anfahrt hat ist dem Kunde selber zuzurechnen.

Zitat (von amz500748-71):
Vertragsabschluss über die Höhe der Liefer- und Anfahrtskosten zu informieren. Sonst besteht kein Anspruch auf die Fahrtkosten. Richtig?

Nun wie ich Meister Röhrich kenne wird er Ihnen die Kosten der Anfahrt am Telefon mitgeteilt haben, noch bevor er den Werner oder Eckat mit einem gebrauchten aber noch guuuten zölligen Schieber zum Kunden losschickt. Oder kann man das Gegenteil beweisen?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
amz500748-71
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Es fand vorher kein Telefonat statt - über die Höhe der Anfahrtskosten wusste ich dementsprechend nichts. Der Kontakt kam über Ebay Kleinanzeigen zu stande.

2x Hilfreiche Antwort

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