Monteur benötigte Hilfe und Hilfsmittel

21. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
kai.cool
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)
Monteur benötigte Hilfe und Hilfsmittel

Guten Abend,

mit einem bekannten Badezimmerausstatter habe ich einen Kaufvertag über die Lieferung und Montage eines Badezimmerspiegels und Waschtischunterschranks abgeschlossen. Dazu wurde für Lieferung und Montage ein Betrag von 300€ vereinbart.

Am Montagetag kam der Monteur allein. Den Unterschrank hat er problemlos angebaut. Aufgrund der Größe des Spiegels benötigte er allerdings Hilfe beim Anbringen. Diese umfasste die Hilfe beim Halten und einhängen. Ebenfalls benötigte er eine Leiter, welche ich ihm zur Verfügung stellte.

Zusätzlich hat er drei vereinbarte Termine kurzfristig abgesagt oder vergessen. Da der Spiegel einen Defekt hatte, musste er Wochen später ausgetauscht werden. Der selbe Monteur kam zum Austausch, wieder allein und wieder ohne Leiter.

Ich habe der Rechnungshöhe von 300€ für Montage und Lieferung aufgrund der genannten Tatsachen widersprochen. Was ist eurer Meinung nach ein angemessener Nachlass?

Gibt es Urteile oder Regelungen zu meinem Sachverhalt? Muss ein Kunde Hilfe leisten oder Hilfsmittel zur Verfügung stellen? Ohne meine Hilfe hätte der Monteur den Spiegel aufgrund der Maße niemals anbringen können.

Danke für eure Hilfe.

-- Editiert von kai.cool am 21.01.2019 22:52

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Was ist eurer Meinung nach ein angemessener Nachlass?
Null Euro.

Zitat:
Muss ein Kunde Hilfe leisten oder Hilfsmittel zur Verfügung stellen?
Nein, muss er nicht.
Du hast es aber getan, und zwar bestimmt ohne Rabattverhandlung, also erledigt.

Stefan


-- Editiert von reckoner am 21.01.2019 23:26

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#2
 Von 
kai.cool
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Absolut richtig. Habe es natürlich blöderweise einfach gemacht.

Wie hätte ich in diesem Fall angemessen reagiert? Einfach machen lassen auf die Gefahr hin, dass im Badezimmer einiges kaputt geht?

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#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Absolut richtig. Habe es natürlich blöderweise einfach gemacht.
Wieso blöderweise? Jetzt hängt der Spiegel so wie du wolltest und gut is.

Zitat:
Wie hätte ich in diesem Fall angemessen reagiert?
Genau so wie du es gemacht hast!

Was du gemacht hast nennt man einfach Menschlichkeit, diese muss man sich nicht immer BEZAHLEN lassen...

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
kai.cool
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Natürlich hängt er. Aber es geht ja ums Prinzip. Ich habe eine Dienstleistung eingekauft.

Wie würde es sich denn verhalten wenn nur meine Frau anwesend gewesen wäre? Dann ist es ja nicht mehr in Ordnung. Deiner Meinung nach ist es ja nur ok, weil ich ein Mann bin. Hätte man von meiner Frau auch erwartet, dass sie einen 128 cm breiten Spiegel mit hebt?

Meiner Meinung nach, ist das von der Firma nicht in Ordnung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wie hätte ich in diesem Fall angemessen reagiert?
Du hast genau richtig reagiert, in einer zivilisierten Welt gehört sich das so.
Was kann der Handwerker dafür, dass er nur alleine geschickt wurde? Hat der sich bestimmt nicht ausgesucht (er hat morgens den Auftrag gesehen und gedacht: Mist, schon wieder dieser schei... Spiegel, den ich alleine nicht anbringen kann).
Und das mit der Leiter, naja, vielleicht hatte er ja sogar eine dabei dachte aber es geht schneller wenn er deine nimmt anstatt extra zum Auto zu laufen. Oder er hat sie einfach vergessen mitzunehmen, kommt vor. Im schlimmsten Fall hätte er dann noch mal fahren müssen - wäre dir das lieber gewesen?

Anderes Beispiel: Ich hab' vor ein paar Wochen den Auspuff an meinem Auto erneuern lassen. Dabei stand ich in der Werkstatt und hab' zugeschaut. Und dann hat mich der Mechaniker gebeten etwas festzuhalten. Hab' ich natürlich gemacht, ist ja auch in meinem Interesse das der Auspuff ordentlich sitzt. Später hat er mir noch zwei fehlende Schellen an den Antriebswellen montiert (für ein Trinkgeld). Geben und Nehmen halt.

Stefan

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#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
Wie würde es sich denn verhalten wenn nur meine Frau anwesend gewesen wäre?
Genau so wie es abgelaufen war, nicht anderst!
Zitat:
Dann ist es ja nicht mehr in Ordnung.
Sagt wer?
Zitat:
Deiner Meinung nach ist es ja nur ok, weil ich ein Mann bin.
Interessant! Wo habe ich sowas geschrieben, dass bitte zeige mir doch mal! Davon mal abgesehen, dass du ein Mann bist erwähnst du jetzt gerade zum ersten mal, wenn du anderer meinung bist, dann zeige mir beitte die Stelle in deinem Post wo du das erwähnt hast, ich sehe sie nicht!
Zitat:
Hätte man von meiner Frau auch erwartet, dass sie einen 128 cm breiten Spiegel mit hebt?
Was für ein Argument würde dagegensprechen?
Zitat:
Natürlich hängt er. Aber es geht ja ums Prinzip.
Dann sage dem Monteur doch einfach, du siehst es nicht ein zu helfen, lieber wartest du bis er ein andermal mit einem Kollegen kommt, ganz einfach.

Sorry, aber da fällt mir ehrlich gesagt nichts mehr ein...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
kai.cool
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Ihr habt absolut recht. Deswegen habe ich dem Handwerker ja auch ohne zu zögern geholfen.

Mit geht es nur gegen den strich, dass die Firma die volle Höhe abrechnet. Die schicken einen Handwerker alleine los und ich bin der kostenlose Hilfsarbeiter.

Ich rede hier gar nicht über Gefälligkeiten. Es geht mir um den gesamten Sachverhalt.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

ich verstehe dich durchaus, da bucht man extra einen Service, und der ist am Ende das Geld nicht wert. Rechtlich kannst du da aber meiner Meinung nach nichts tun, es war ein Pauschalpreis und die Leistung ist erbracht, wenn dann wäre es Kulanz.

Zieh die Lehre daraus, dass du in Zukunft manche Arbeiten vielleicht doch selber machst, der fiktive Stundenlohn ist dabei oft gigantisch. Gerade wenn ich 300 Euro für einen kleinen Schrank und einen Spiegel höre, das hätte ich wohl nie beauftragt.

Stefan

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#9
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7234 Beiträge, 1522x hilfreich)

Zum Thema Hilfestellung ist alles gesagt. Ich würde in einem ganz freundlichen Gespräch den Handwerker darauf hinweisen. Auch auf den tausch des Spiegels und die Termine.

Wenn er freundlich ist, bekommst du Rabatt oder ein anderes Goodie. In einem vernünftigen Gespräch lässt sich vieles besser regeln :-)

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb471131-89
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 9x hilfreich)

Na ich sag mal so,ein weiterer Monteur hätte ja auch Geld gekostet,dann doch lieber selbst kostenlos helfen,oder?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12314.12.2022 20:47:12
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 66x hilfreich)

Zitat (von fb471131-89):
Na ich sag mal so,ein weiterer Monteur hätte ja auch Geld gekostet,dann doch lieber selbst kostenlos helfen,oder?


Nein, die Arbeitsleistung war gebucht und bezahlt, ob 1 Monteur oder 10 dafür nötig wären.
Aber der TE hat natürlich richtig gehandelt und geholfen, der arme Monteur kann ja nichts dafür.

Anders wäre die Sache gelaufen, wenn beim anhalten des Spiegels etwas schiefgegangen wäre und der Spiegel heruntergefallen wäre zum Beispiel.
Dann wäre es erst richtig interessant geworden.

Als TE würde ich mich an den installierten großen Spiegel erfreuen und es auch als Teil ihrer Arbeit ansehen.
Für spätere Auftragsvergaben an den gleichen Händler könntest du ja dann unter kleiner Andeutung auf die "Hilfsarbeit" an der Montage versuchen einen kleinen Rabatt im Vorfeld zu bekommen.

MFG

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von kai.cool):
mit einem bekannten Badezimmerausstatter habe ich einen Kaufvertag über die Lieferung und Montage eines Badezimmerspiegels und Waschtischunterschranks abgeschlossen.


Zitat (von kai.cool):
Dazu wurde für Lieferung und Montage ein Betrag von 300€ vereinbart.



War das ein Angestellter der Firma oder ein Subberer der 80,-€ dafür bekommt?


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Wegen Leiter und so: da hat man - da ohne vorherige Absprache mit dem Vertragspartner - eine eigenmächtige Selbstvornahme gemacht. Schadenersatz beträgt daher 0,0 EUR.



Bei den erfolglosen Terminen - da käme es darauf an, wie verbindlich die waren, ob man sich dafür extra unbezahlt freinehmen musste etc.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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