Monteur bringt Ersatzteil nicht mit - ich soll die Stunden bezahlen

22. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12306.01.2020 16:23:50
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Monteur bringt Ersatzteil nicht mit - ich soll die Stunden bezahlen

Hallo zusammen,

wir besitzen eine Heizungsanlage mit einer Warmwassererwärmung auf dem Dach. Kürzlich ist die Solarpumpe ausgefallen, die die Wärme vom Dach holt und im Warmwasserspeicher wieder abgibt. Im Display der Regelung wurde ein Fehlercode angezeigt, der auf eine defekte Pumpe schließen lässt. Daraufhin habe ich meinen Heizungsbaubetrieb angerufen, habe den Fehlercode mitgeteilt und das die Pumpe getauscht werden soll.

Zunächst wurde ein Monteur vorbeigeschickt, der sich mit der Regelung der Solaranlage nicht auskannte und keine Ersatzpumpe dabei hatte. Nach 1,5 Stunden Fehlersuche hat er aufgegeben und gesagt er könne den Fehler nicht finden und schickt den Chef vorbei. Eine Woche später kam ein anderer Monteur mit einer Ersatzpumpe und hat diese schnell gewechselt und alles funktioniert wieder.

Nun hat der Betrieb eine Rechnung über die Reparatur gestellt, genauer: über das Ersatzteil (Pumpe), den ersten Reparaturversuch (erfolglos) und die Reparatur im zweiten Versuch.

Das die Pumpe gezahlt werden muss ist klar, natürlich auch die Reparatur. Allerdings sehe ich es nicht ein, den ersten Reparaturversuch zu zahlen, zumal der Monteur noch nicht einmal das bestellte Ersatzteil dabei hatte, welches ich bei der Beauftragung eindeutig angegeben habe.

Kann ich die Rechnung um den Betrag der ersten, erfolglosen Reparatur kürzen?

Beste Grüße

Digger

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Handwerksrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Handwerksrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120128 Beiträge, 39832x hilfreich)

Die Ratestunde des unqualifizierten Mitarbeiters geht wohl auf Kosten des Betriebes.
Es obliegt dem Handwerksbetrieb entsprechend qualifizierte Mitarbeiter zum Kunden zu senden, insbesondere wenn die Anlage bekannt ist. Versäumt er dieses, geht das nicht auf Kosten des Kunden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Gemäß der Schilderung wurde der Tausch der Pumpe beauftragt. Das ist nicht erfolgt. Ergo braucht der Kunde nicht für die Unfähigkeit des ersten Monteurs zu bezahlen.

1x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
guest-12306.01.2020 16:23:50
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Er hat 1,5 Stunden gebraucht um einzusehen, dass er selbst nicht weiterkommt und das sich der Kunde besser mit der Anlage auskennt als er. Ausserdem habe ich nicht erwartet, das uns diese Zeit tatsächlich in Rechnung gestellt wird.
Hätte ich das geahnt, hätte ich ihn erst gar nicht hereingelassen. Ansonsten waren wir mit dem Heizungsbaubetrieb sehr zufrieden.

1x Hilfreiche Antwort



#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Zitat:
Es wird der Samstagabend mit klirrendem Frost kommen, an dem der Kunde anruft und um Reparatur der Heizung wimmert ...

Je nach Region dürfte es dennoch den einen oder anderen arbeitswilligen Handwerker geben, der den Job gerne annimmt :devil:

Sie müssen eine hilflose Fehlersuche nicht zahlen. Das war nicht der Auftrag.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.948 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen