Hallo zusammen,
Ich habe im Moment ein kleines Problem mit einer Werkstatt,ich hatte mein Auto dort zur Reperatur gegeben aufgrund des aufleuchtens meiner Motorkontrolllampe.
Die Diagnose die mir gestellt wurde war ein defekt am Nockenwellensensor,
die Werkstatt hat dann dementsprechend den Sensor getauscht und den Fehler gelöscht.
Das Problem war anschließend trotzdem nicht behoben,weil die kontrolllampe nach einem Tag wieder zu leuchten begann.
Als ich dann am selben Tag erneut direkt zu dieser Werkstatt fuhr wurde mir versichert das wohl sogar der vermeintlich neue Sensor einen defekt aufweist und ein neuer her müsse, mein Fahrzeug könne ich aber trotzdem bewegen.
Einen Tag später hatte ich dann einen Motorschaden aufgrund einer Steuerkettenlängung, ich gab der Werkstatt die Schuld weil sie weitere Diagnosen durchführen hätten müssen.
Die Innung gab mir in diesem Punkt ebenfalls Recht und schlug vor das mein Fahrzeug von eben dieser einen Werkstatt repariert werden solle.
Das Problem ist, das ich der Werkstatt nichtmehr traue und außerdem ein schaden durch die ausfallzeit meines Fahrzeuges entstand ca.3 Monate.
Nun ist die Werkstatt nicht gewillt mir dementsprechend Schadensersatz zu leisten, lediglich die Reperaturkosten sollen bezahlt werden.
Jetzt stellt sich für mich die Frage wie ich weiter vorgehen soll?
Motorschaden durch Werkstatt
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Klagen. Was wollen Sie sonst tun? Sie können natürlich einen Anwalt beauftragen, der für mehr oder weniger teures Geld noch ein paar Briefe schreibt... Um wie viel Geld wird sich hier gestritten?
.
Zitatzu dieser Werkstatt fuhr :
Freie Werkstatt oder Vertragshändler?
ZitatDie Diagnose die mir gestellt wurde war ein defekt am Nockenwellensensor, :
die Werkstatt hat dann dementsprechend den Sensor getauscht und den Fehler gelöscht.
Bis hier hin erst mal nichts zu beanstanden.
Zitataufleuchtens meiner Motorkontrolllampe. :
ZitatEinen Tag später hatte ich dann einen Motorschaden aufgrund einer Steuerkettenlängung, :
Jetzt wirds unglaubwürdig. (Welches Fahrzeug/Motor - BMW?)
ZitatDie Innung gab mir in diesem Punkt ebenfalls Recht :
Wer? Die Sekretärin?
Wann wurde denn der Schaden von der Innung in Augenschein genommen?
Zitatlediglich die Reperaturkosten sollen bezahlt werden. :
Sieht in meinen Augen nach einem sehr guten Angebot aus.
gruß charly
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Handelt sich um einen seat Ibiza bj2013 mit einem 1,2 Liter Benzinmotor (ohne Turbo), den Schaden habe ich durch einen Meister für Motorinstandsetzung feststellen lassen den ich beauftragt habe und der beläuft sich auf 1500-4000 euro.
Es kommt drauf an was genau kaputt ist, denn es wurde lediglich mit einem Endoskop in den Innenraum des Motors geschaut.
Kann sein das bei der Zerlegung des Motors mehr zutage kommt als nur ein paar verdrückte Ventile.
Der Termin bei der Innung war am 31 Januar
Und es waren innungs und
Handwerksmeister anwesend die mir versichert haben das dieser fatale schaden verhindert werden hätte können.
Der Fehler der zum schaden führte war ein Diagnosefehler von der Werkstatt, das habe ich in Schriftform von der Innung bekommen.
Wenn ein Nockenwellensensor nicht mehr richtig arbeitet (Signale sendet) wird das in der Diagnose auch so angezeigt.
Die Werkstatt wird vermutlich in der Lage sein, dieses Diagnoseergebnis zu beweisen.
Es war daher vermutlich nicht falsch, den Sensor zu wechseln.
Außerdem schreibst Du oben selbst, dass sich Dein Reparaturauftrag (nach erster Diagnose) eben auf den Austausch des Sensors bezog.
Bis hierhin kann ich kein Fehlverhalten der Werkstatt erkennen.
Nach dem Wechsel hätte der Fehlerspeicher gelöscht und erneut eine Diagnose durchgeführt werden müssen.
Es ist zwar alles möglich, aber nicht wirklich glaubhaft, dass die Werkstatt auf die Kontrolldiagnose verzicht hat.
Falls doch, wäre das ein ihr anzulastender Fehler.
Falls jedoch nein, das Diagnoseergebnis war fehlerfrei, wäre wiederum kein Fehlverhalten der Werkstatt zu erkennen.
ZitatDas Problem war anschließend trotzdem nicht behoben,weil die kontrolllampe nach einem Tag wieder zu leuchten begann. :
Als ich dann am selben Tag erneut direkt zu dieser Werkstatt fuhr wurde mir versichert das wohl sogar der vermeintlich neue Sensor einen defekt aufweist und ein neuer her müsse, mein Fahrzeug könne ich aber trotzdem bewegen.
Weiter bewegen scheint die bisher einzige vorwerfbare Fehleinschätzung zu sein. Wobei es im Streit, grade wenn in der Betriebsanleitung etwas anderes stehen sollte, darauf ankäme, die Aussage zu beweisen.
Noch kommt es darauf ja nicht an, da die Werkstatt ja bereit ist, den Schaden zu beseitigen.
Neben der Schadenbeseitigung willst Du aber zusätzlich Schadenersatz.
Wie lange dauert die Reparatur im Schnitt? 3 oder vier Tage vermutlich. Lohhnt es sich wirklich unter Beachtung der nicht auszuschließenden Möglichkeit des Eigen(mit)verschuldens in Form der Weiterfahrt bei leuchtender Kontrolllampe ein Fass aufzumachen?
Wirf noch einmal einen Blick auf den Beauftragungszettel, den Du vor der ersten Reparatur sicherlich unterschrieben hast, wie umfassend der erste Werkauftrag war.
Berry
Die Steuerkette hat sich ja nicht von heute auf morgen gelengt.
Ergo kann die Werkstatt da nichts für.
Das einzige, was man der Werkstatt vorwerfen kann ist, dass sie auf "gut Glück" den Nockenwellensensor getauscht hat, obwohl das Problem durch die Steuerkette hervorgerufen wurde. (fehlerhafte Steuerzeiten erzeugen auch Fehlercodes, welche auf einen defekten NW-Sensor hinweisen könnten, obwohl der Sensor einwandfrei funktioniert).
Hier könnte man versuchen, die Kosten für die nicht benötigte Reparatur des Sensor von der Werkstatt zurück zu verlangen.
Alles andere ist nicht das Problem der Werkstatt.
Die Steuerkette war zuvor schon defekt.
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