Nach Anerkenntnisurteil überhöhte Gebühren?Was nu?

4. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
djtoms
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 9x hilfreich)
Nach Anerkenntnisurteil überhöhte Gebühren?Was nu?

Hallo Zusammen,

ich habe eine Frage zu einem Anerkenntnisurteil.

Streitwert: 320€

Mahnbescheid erging bei mir ein. Ich habe Widerspruch eingelegt.
Die gegenpartei hatte alle Beweise vorgelegt und habe die Klage anerkannt und habe der Zahlung zugestimmt.

Das Anerkenntnisurteil wurde mir zugestellt.
320€ + 18€ Auskunftskosten + 5% über den Basiszinssatz.


Die Rechnung der Gegenseite kam jetzt mit:

320€ Wert des Gegenstandes
18€ Auskunftskosten
33€ Kosten des Mahnbescheides
30€ Schreibgebühr
115€ Gerichtskosten
+12% (zwölf) Verzugszinsen

Komme ich gesamt auf: 585,44€


Bei Anruf beim AG kam heraus:
Gerichtskosten sind angefallen: 35€

Kostenfestsetzungsbeschluss wurde von der Gegenseite nicht beantragt.

Die Schreibhilfe beim AG meinte dann nur noch, dass man mit dieser Rechnung direkt Pfänden kann.

Kann das?

Ich kenne das so:

Gerichtsverfahren wird eingeleitet.
Der Beklagte bekommt die Klageschrift.
Der Kläger reicht den Antrage für die Kostenfestsetzung beim AG ein und der Rechtspfleger oder Kostenbeamte schreibt dem Kläger auf, was einzufordern ist oder nicht.



Was kann ich tun gegen diese überhöhte Kosten?



-----------------
" "

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Handwerksrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Handwerksrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Nicht zahlen ? Was willst du sonst tun.

Am besten errechnest du selber was du meinst was ihm zusteht, schickst ihm einen Brief und unterweist das Geld mit "Nennung des Zahlungsgrunds" in der von dir als richtig erachteten Summe.

Wenn er nun meint soll er die Kosten geltend machen und einen Bescheid beantragen.

Es kann nur ein Urteil vollstrecken, da kostet dich wieder Geld.

Uwe

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Vollstreckbar ist derzeit nur das Anerkenntnisurteil.

Dieser Betrag sollte also umgehend bezahlt werden.

Die vom Kläger vorstreckbaren Gerichtsgebühren betrugen 105,--. Diese ermäßigen sich aufgrund des Anerkenntnisurteil auf EUR 35,--. Hinzukommen die Kosten des Anwalts.

Die Kosten sind erst mit einem Kostenfestsetzumgsbeschluss vollstreckbar. Eine Rechnung reicht nicht aus.

Zinsen für die Kosten fallen erst ab Antrag des KFB an (Zinsantrag unterstellt).

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
djtoms
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 9x hilfreich)

Guten Morgen!

Danke für den Hinweis. Die Beträge vom Anerkenntisurteil werde ich nun umgehend überweisen.

Ich hab mich gestern mit den zuständigen OGV unterhalten.
Dieser meint, wenn was falsch sein sollte, wird er die überhöhte Kosten streichen.

Des weiteren wird er ohne den Kostenfestsetzungsbeschluss nicht vollziehen.



-----------------
" "

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.058 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen