Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage zu einem Anerkenntnisurteil.
Streitwert: 320€
Mahnbescheid erging bei mir ein. Ich habe Widerspruch eingelegt.
Die gegenpartei hatte alle Beweise vorgelegt und habe die Klage anerkannt und habe der Zahlung zugestimmt.
Das Anerkenntnisurteil wurde mir zugestellt.
320€ + 18€ Auskunftskosten + 5% über den Basiszinssatz.
Die Rechnung der Gegenseite kam jetzt mit:
320€ Wert des Gegenstandes
18€ Auskunftskosten
33€ Kosten des Mahnbescheides
30€ Schreibgebühr
115€ Gerichtskosten
+12% (zwölf) Verzugszinsen
Komme ich gesamt auf: 585,44€
Bei Anruf beim AG kam heraus:
Gerichtskosten sind angefallen: 35€
Kostenfestsetzungsbeschluss wurde von der Gegenseite nicht beantragt.
Die Schreibhilfe beim AG meinte dann nur noch, dass man mit dieser Rechnung direkt Pfänden kann.
Kann das?
Ich kenne das so:
Gerichtsverfahren wird eingeleitet.
Der Beklagte bekommt die Klageschrift.
Der Kläger reicht den Antrage für die Kostenfestsetzung beim AG ein und der Rechtspfleger oder Kostenbeamte schreibt dem Kläger auf, was einzufordern ist oder nicht.
Was kann ich tun gegen diese überhöhte Kosten?
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Nach Anerkenntnisurteil überhöhte Gebühren?Was nu?
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Nicht zahlen ? Was willst du sonst tun.
Am besten errechnest du selber was du meinst was ihm zusteht, schickst ihm einen Brief und unterweist das Geld mit "Nennung des Zahlungsgrunds" in der von dir als richtig erachteten Summe.
Wenn er nun meint soll er die Kosten geltend machen und einen Bescheid beantragen.
Es kann nur ein Urteil vollstrecken, da kostet dich wieder Geld.
Uwe
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Vollstreckbar ist derzeit nur das Anerkenntnisurteil.
Dieser Betrag sollte also umgehend bezahlt werden.
Die vom Kläger vorstreckbaren Gerichtsgebühren betrugen 105,--. Diese ermäßigen sich aufgrund des Anerkenntnisurteil auf EUR 35,--. Hinzukommen die Kosten des Anwalts.
Die Kosten sind erst mit einem Kostenfestsetzumgsbeschluss vollstreckbar. Eine Rechnung reicht nicht aus.
Zinsen für die Kosten fallen erst ab Antrag des KFB an (Zinsantrag unterstellt).
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Guten Morgen!
Danke für den Hinweis. Die Beträge vom Anerkenntisurteil werde ich nun umgehend überweisen.
Ich hab mich gestern mit den zuständigen OGV unterhalten.
Dieser meint, wenn was falsch sein sollte, wird er die überhöhte Kosten streichen.
Des weiteren wird er ohne den Kostenfestsetzungsbeschluss nicht vollziehen.
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