Nach Montage - Kunde will Geld einbehalten

14. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
the_damien
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 4x hilfreich)
Nach Montage - Kunde will Geld einbehalten

Hallo,

in einem alten Eigentumshaus mit 3 Etagen wurden neue Fenster und Fensterbänke eingebaut. Der Monteur setzte die Fenster von innen gerade und montierte die Fensterbänke. Der Bauherr selber sorgte dafür dass das Haus wärmegedämmt wird, zusätzlich hat er das Haus verputzt und selber gestrichen. Jetzt fällt von ausßen auf dass die Fensterbänke von außen nicht "gerade" aussehen sondern beispielweise links ca. 4 und rechts ca 6 cm von der Wand abstehen. Eine Montage der Fenster innen und außen gerade ist aber unmöglich. Jetzt will der Kunde die Rechnung nicht komplett bezahlen. Wie gehen wir da vor?

Hätte der Kunde das nicht selber ausgleichen müssen oder merken müssen bevor er die Wärmedämmung montiert und streicht? Haben die Wasserwaage an die Wand gehalten. Ergebnis: schief. Scheint als hätte er einfach gegen die alte vermutlich schiefe Wand gearbeitet.

Der Kunde ist nicht darauf aus dass nachgebessert wird, er wirft dem Monteur falsche Arbeitsleistung vor und möchte einfach nicht bezahlen. Was kann er einbehalten? Wie geht man da weiter vor?




-----------------
" "

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Handwerksrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Handwerksrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

quote:
Eine Montage der Fenster innen und außen gerade ist aber unmöglich.


Wenn das eine Wahlentscheidung ist und fachmännisch beides geht dann hätte man Fragen müssen was der Kunde wünscht. Dann hat der Kunde recht.

Wenn man immer "innen" gerade montiert hat der Kunde unrecht.

Also ich würde sagen das man "aussen" gerade montiert !

Jedoch muss der Kunde auch die möglichkeit der Nachbesserung bieten. Wobei Schäden auf Kosten des Handwerkers gehen. Kann also trotz Nachbesserung kein Geld geben.

K.

-----------------
"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

die Fensterbretter sollen doch Innen schön aussehen oder hängst du deine Gardine auch mit der Naht in die Wohnung auf ;)

und wenn die Aussenwand vorher wellig war kann doch der Handwerker das Fensterbrett nicht wellig schneiden nur damit es gerade aussieht....

bzw kann er schon aber da geht das Geschrei los, wenn der nächste dann vernünftig (gerade) verputzt ;)

-- Editiert am 16.09.2009 13:07

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.039 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen