Nach Preisabsprache enorm hohe Rechnung erhalten

19. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
BlueAngel474
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach Preisabsprache enorm hohe Rechnung erhalten

Hallo,

ich habe hier einen Mahnbescheid, nach einem Streit mit unserem Umzugsunternehmen und weiss nun nicht, ob ich Widerspruch einlegen soll oder nicht, da ich mir bei meinen Chancen sehr unsicher bin.

Ich schildere mal kurz den Sachverhalt:

Wir sind im August umgezogen, dafür habe ich ein Umzugsunternehmen gesucht und mich nach einem netten Telefonat für das Unternehmen entschieden, welches auch unseren letzten Umzug gemacht hat.
Es war eine reine Preisfrage, also habe ich am Telefon nach dem Stundenlohn gefragt, angegeben das wir keinen LKW benötigen (Umzug innerhalb des Hauses vom 3. Stock ins Erdgeschoss) und das wir etwa 3 Stunden veranschlagen. Der Stundenlohn wurde mit 25,50 Euro angegeben, es waren 2 Träger + die Fahrtpauschale fragte ich dann nach einem Preis von etwa 170 Euro von dem ich ausgehen könnte und dies wurde mir bestätigt und wir machten einen Termin.

Die Jungs waren auch da, haben super Arbeit gemacht und waren nach 3 Stunden tatsächlich fertig, was uns auch quittiert wurde und sie fuhren zum nächsten Auftrag eine Stadt weiter.
Dann kam nach einer Woche eine Rechnung über 266 Euro (man rechne sich den prozentualen Unterschied aus.. :-( ).

Dort war eine vierte Stunde berechnet, eine Pauschale für einen LKW wurde berechnet und auf die angegebenen 25,50 Euro kam dann auch noch die Mehrwertsteuer drauf.
Nachdem wir erst telefoniert haben und uns dann schriftlich beschwert hatten erhielten wir die Information, dass die vierte Stunden als An- UND Abfahrt voll berechnet wird, die Fahrzeugpauschale immer mitgerechnet wird ob benötigt oder nicht und die Mehrwertsteuer selbstverständlich sei und auch am Telefon deswegen nicht extra erwähnt wurde (das war auch definitiv nicht der Fall und was soll ich als Endkunde mit Preisen ohne Mehrwertsteuer ????).

Wir haben daraufhin wieder zurückgeschrieben und heute flattert uns ein Mahnbescheid ins Haus über 322 Euro (Gerichts- / Anwaltsgebühren und Zinsen kamen dazu).

Und nun weiss ich nicht was ich machen soll.
Ich fühle mich total über den Tisch gezogen, aber weiss nicht wie meine Chancen stehen würden, wenn ich jetzt auch einen Anwalt einschalten würde.
Dazu kommt, dass ich nicht in Vollzeit arbeite und das alles daher nicht so einfach ist.

Daher dachte ich, ich frage hier erstmal nach und ich hoffe es kann mir jmd. zumindest eine Einschätzung geben.
Ich weiss nicht ob ich zu sehr ins Detail gegangen bin, ich erwarte hier keine Rechtsberatung, sondern wirklich nur eine Einschätzung der Situation.

Sollte ich zu detailreich geschreiben haben bitte einfach meinen Beitrag löschen, dann versuche ich es noch allgemeiner zu formulieren um den Forum-Richtlinien gerecht zu werden.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spreeperle
Status:
Praktikant
(573 Beiträge, 167x hilfreich)

Sie haben die Konditionen genannt, auf die Ihr Vertragspartner eingegangen ist. Damit war ds Geschäft "besiegelt".
Wenn Ihr Vertragspartner nunmehr der Ansicht ist, daß er neben den Ihnen benannten Kosten noch irgendwelche Pauschalen und die Mehrwertsteuer haben möchte, so hat er ein Angebot abgegeben, das nicht der Wirklichkeit entsprach. Er hat Sie schlichtweg über die wahren Kosten getäuscht, um einen Auftrag zu erhalten.
Haben Sie ggf. ein schriftliches Angebot oder eine Auftragsbestätigung von ihm?
Sie sind derzeit in der Beweispflicht, daß er einen niedrigeren Betrag von Ihnen haben wollte als der, den er jetzt beansprucht.

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#2
 Von 
BlueAngel474
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort erstmal.

Genau dies ist geschehen.
Allerdings ist mein Problem, wie beschrieben, dass ich eben nichts schriftliches vor der Ausführung erhalten habe, erst danach.
Es gab nur das Telefongespräch in dem die Preise genannt wurden und in der meine Preisvorstellung bestätigt wurde.

Ich habe schon mit dem Gedanken gespielt einen Freund dort anrufen zu lassen und ähnliche Fragen wie meine stellen zu lassen. Aber selbst wenn er die gleiche Auskunft bekommt, die ja offensichtlich nicht korrekt war, habe ich dennoch nichts schriftliches meinen Fall betreffend.

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#3
 Von 
GerlindeB.
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 8x hilfreich)

Dieses telefonat zu Beweisen dürfte schwer werden. Leider nicht selten, das in der schriftlichen Rechnung was anderes steht, als mündlich vereinbart. Zu diesem Zweck gibt es Kostenvoranschläge. Eine unklare Aussage bezüglich eines Pauschalen Preises nur am Telefon bestätigt.....Meiner Meinung nach, sehr erfolglos - beachtet man die Kosten für den Vorlauf und vor allem die geringe Chance auf Erfolg. Harte Worte auch wenns schwer fällt, verbuchen Sie die Sache unter Lebenserfahrung. Und bieten Sie eine niedrige Ratenzahlung (aufgrund Ihrer Finanzielen Verhältnisse) an. 20 - 25 Eur pro Monat sind bei diesem Betrag wohl angemessen.

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"follow the white rabbit [...]"

-- Editiert am 20.11.2009 07:30

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

quote:
und uns dann schriftlich beschwert hatten erhielten wir die Information, dass die vierte Stunden als An- UND Abfahrt voll berechnet wird, die Fahrzeugpauschale immer mitgerechnet wird ob benötigt oder nicht und die Mehrwertsteuer selbstverständlich sei und auch am Telefon deswegen nicht extra erwähnt wurde

Gab es diese Informationen/Aussagen schriftlich ?

Wie hoch ist die Fahrzeugpauschale?




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#5
 Von 
BlueAngel474
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Diese Informationen gab es nach dem Beschwerdeschreiben dann schriftlich, ja.

Die Fahrzeugpauschale beträgt 20 Euro (ohne Mehrwertsteuer)
Also genau die 20 Euro die mir am Telefon als An- und Abfahrtspauschale erklärt wurden.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

quote:
die Fahrzeugpauschale immer mitgerechnet wird ob benötigt oder nicht und die Mehrwertsteuer selbstverständlich sei und auch am Telefon deswegen nicht extra erwähnt wurde

Also wenn er das tatsächlich so geschrieben hat, hat ersich aber ins Knie geschossen.

Eine Fahrzeugpauschale dürfte nur berechnet werden, wenn das Fahrzeug tatsächlich genutzt wurde, alles andere stellt eine unangemessene Benachteiligung des Verbraucher dar.

Die Mehrwertsteuer ist tatsächlich selbstverständlich und muss daher auch am Telefon nicht extra erwähnt werden. Das bedeutet jedoch, das sie immer im genannten Preis enthalten ist. Die Preise müssen Endverbrauchern inklusive aller Steuern etc. genannt werden, daher darf er sie nicht später draufschlagen.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#7
 Von 
BlueAngel474
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja genau das denke ich mir ja auch was die Mehrwertsteuer angeht, und wenn er 25,50 Euro sagt nehme ich an dies sei der Endpreis pro Stunde und nciht der Preis ohne Mehrwertsteuer.

Nur diese Aussage habe ich nur am Telefon bekommen, aufgrund dieser Aussage hat er ja seinen Auftrag bekommen. Schriftlich habe ich den Betrag 25,50 Euro leider nicht, daher ja mein zögern gegen den Mahnbescheid Widerspruch einzulegen.

Ebenso bei der vierten Stunde.... am Telefon heisst es es fallen 20 Euro an für An/Abfahrt und auf der Rechnung sind es dann eine voll berechnete vierte Stunde.
Also voll berechnet, weil ja 2 Personen tätig waren und die vierte Stunde wurde auch für beide voll berechnet, halbe stunde anfahrt (kommt etwa hin) und halbe stunde abfahrt zum nächsten Kunden, der sicherlich auch ne halbe Stunde Anfahrt bezahlt haben wird (so kann man auch Geld machen, dieser Punkt wurde vom Unternehmen frech mit dem Argument abgeschmettert, dass es uns ja nichts angeht was seine Leute nach unserem Umzug machen)

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