Hallo liebes Forum!
Letzte Woche wurde unsere Ölheizung durch einen Meisterbetrieb gewartet. Schon direkt nach der Wartung hatte der Monteur Probleme, unsere Heizung wieder zum laufen zu bringen. Nach mehreren Versuchen gelang es ihm dann(scheinbar). Die Heizung lief, nur um ca. eine halbe Stunde nachdem der Handwerker gegangen war wieder auf Fehler zu schalten. Der Handwerker kam daraufhin zurück, brachte die Anlage wieder zum laufen mit dem gleichen Ergebnis, dass sie ca. eine halbe Stunde nachdem der Handwerker weg war wieder in den Störmodus ging. Am Freitag hatten wir das gleiche Spiel. Zweimal war der Handwerker da, jedesmal ging die Heizung danach wieder auf Fehler.
Bis zu der Wartung lief die Heizung einwandfrei ohne jegliche Fehlermeldungen.
Sollte die Handwerksfirma mir jetzt die Arbeiten, die nach der Wartung angefallen sind in Rechnung stellen, kann ich dann argumentieren, dass das unter Nacherfüllung nach § 635 BGB
fällt? Die Wartung war meiner Meinung nach nicht erfolgreich bzw. frei von Mängeln, weil ja nicht Ziel der Wartung sein kann, dass die Heizung danach überhaupt nicht mehr läuft.
Liebe Grüße,
Elenya
Nachbesserung bei Wartung der Heizung
2. November 2014
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Frage vom 2. November 2014 | 15:49
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbesserung bei Wartung der Heizung
#1
Antwort vom 2. November 2014 | 16:18
Von
Status: Unbeschreiblich (128654 Beiträge, 41086x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>kann ich dann argumentieren, dass das unter Nacherfüllung nach § 635 BGB fällt? <hr size=1 noshade>
Argumentieren kann man immer, das Problem könnte darin bestehen den Zusammenhang zwischen Fehler und Wartung herszustellen.
Wurde dem Betrieb schon eine schriflichte Mängelrüge mit Fristsetzung nach Datum und Zustellnachweis zugesendet?
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
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