Nachforderung einer Sanierungsfirma

16. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
SirJaySaeba
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachforderung einer Sanierungsfirma

In der (Eigentums)Wohnung meiner Mutter wurde ein sanitärer defekt festgestellt. Der spülkasten in der Toilette schien leicht beschädigt bzw undicht gewesen zu sein, weshalb es unbemerkt tropfte und Wasser in den Keller bereich gelang. Wie lange es tropfte ist nicht ganz klar - der Kasten wurde 2004 eingebaut - man kann aber davon ausgehen, dass beim Einbau schon was schief gegangen ist.

Jedenfalls musste der Kasten wieder ausgebaut , der Schaden behoben und die Wände getrocknet werden (2 wochen lang standen da Lüfter im Flur).

Zur Reparatur wurde dieselbe Firma beauftragt, die auch damals den Spülkasten eingebaut hatte.

Um auf den Punkt zu kommen. Es wurde eine Rechnung geschickt, die hat meine Mutter auch bezahlt (ein anderer Teil, wurde von der Hausverischerung übernommen) doch nun, 2 Monate später kommt die Firma wieder mit einer Nachforderung, da ein offener Betrag scheinbar nicht von der Versicherung übernommen wurde und deswegen nochmal an meine Mutter geschickt wurde.

Ist die Sache so rechtlich legitim?
Einfach Monate später eine nachforderung schicken, weil die Versicherung das wohl doch nicht übernehmen wollte? Und dann auch noch für eine Reparatur, bei der der Schaden ursprünglich von genau dieser Firma verursacht wurde (auch wenns wohl längst verjährt ist, da immerhin 12 jahre her)?

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat:
Ist die Sache so rechtlich legitim?
Einfach Monate später eine nachforderung schicken, weil die Versicherung das wohl doch nicht übernehmen wollte?

Warum sollte es nicht so sein, wer den Handwerker beauftragt muss auch zahlen, wenn die Versicherung nicht alles übernimmt.
Zitat:
Wie lange es tropfte ist nicht ganz klar - der Kasten wurde 2004 eingebaut - man kann aber davon ausgehen, dass beim Einbau schon was schief gegangen ist.

Seltsame Folgerung, bei Wasser kenne ich es so, entweder es ist gleich undicht, oder wird erst durch äußere Einwirkung undicht, zweiteres war wohl der Fall.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat:
Ist die Sache so rechtlich legitim?

Es ist in der Regel so, das der Auftraggeber für die Zahlung haftet.
Wenn die Versicherung also nicht alle Kosten übernimmt, wäre der Rest vom Auftraggeber zu übernehmen.



Ob das hier auch so ist, müsste man dann halt mal genauer prüfen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Andererseits ist eine Versicherung auch dazu da unberechtigte Forderungen abzuwehren. Ich würde mich also einmal mit der Versicherung in Verbindung setzen, warum nicht alles bezahlt wurde. Es könnten vielleicht unnötige oder nicht beauftragte Arbeiten gewesen sein.

Gruß

Shihaya

Signatur:

Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das, was ihr versteht.

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#4
 Von 
SirJaySaeba
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Streng genommen ist eigentlich die Hausverwaltung der Auftraggeber, weil die die Reparatur ja wollte :D

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#5
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7239 Beiträge, 1525x hilfreich)

Zitat:
man kann aber davon ausgehen, dass beim Einbau schon was schief gegangen ist.


Dann wäre es schon viel früher nass geworden. Diese Annahme kann man nicht beweisen

Zitat:
treng genommen ist eigentlich die Hausverwaltung der Auftraggeber, weil die die Reparatur ja wollte :D


Welche Hausverwaltung?

Zitat:
Um auf den Punkt zu kommen. Es wurde eine Rechnung geschickt, die hat meine Mutter auch bezahlt (ein anderer Teil, wurde von der Hausverischerung übernommen) doch nun, 2 Monate später kommt die Firma wieder mit einer Nachforderung, da ein offener Betrag scheinbar nicht von der Versicherung übernommen wurde und deswegen nochmal an meine Mutter geschickt wurde.

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#6
 Von 
SirJaySaeba
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Na die Hausverwaltung eben. Der Laden, der die Eigentümerversammlungen organisiert und mit Firmen in Kontakt tritt, die Montage oder Renovierungsarbeiten an den Wohnobjekten anfertigen sollen.

Und die Hausverwaltung hat eben eine Versicherung, mit der scheinbar nicht alle Rechnungsposten vernünftig geklärt wurden, und jetzt eben so eine Nummer daraus geworden ist.

Ich habe jedenfalls bei der Sanierfungsfirma angefordert, dass eine etwas transparentere schriftliche darstellung der Restkosten geliefert wird, da die aktuelle Rechnung einfach nochmal dieselben Posten aufweist, wie auf der bereits beglichenen Rechnung ohne Stellungnahme zum "Irrtum"...

Mir erscheint das ganze trotzdem nicht ganz fair. Ist es nicht ein Verschulden der Sanierungsfirma, nicht zeitnah alle Rechnungsposten geklärt zu haben?

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#7
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von SirJaySaeba):
.
Mir erscheint das ganze trotzdem nicht ganz fair. Ist es nicht ein Verschulden der Sanierungsfirma, nicht zeitnah alle Rechnungsposten geklärt zu haben?

Nein es Sache des Versicherungsnehmer erst mal ab zu klären was übernimmt die Versicherung. Es ist durchaus denkbar, das eben die Versicherung einen Abzug vorgenommen hatte, weil bestimmte beauftragte Leistungen nach deren Ansicht nicht mit dem Schaden zusammen hängen.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat:
Es ist durchaus denkbar, das eben die Versicherung einen Abzug vorgenommen hatte, weil bestimmte beauftragte Leistungen nach deren Ansicht nicht mit dem Schaden zusammen hängen.

Oder z.B. der berühmte Abzug "NEU-für-ALT" ...



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#9
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Oder z.B. der berühmte Abzug "NEU-für-ALT" ...

Stimmt, das hatte ich glatt übersehen. Klar die Versicherung wird nicht 12 Jahre alte Teile zum Neuwert erstatten.

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#10
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
In der (Eigentums)Wohnung meiner Mutter wurde ein sanitärer defekt festgestellt. Der spülkasten in der Toilette schien leicht beschädigt bzw undicht gewesen zu sein, weshalb es unbemerkt tropfte und Wasser in den Keller bereich gelang.


Spülkasten und Anschluss bis zum Eckventil sind sicher Sondereigentum. Die Kosten, die für die Austausch aufzuwenden sind werden nicht von der Gebäudeversicherung ersetzt.

Schäden am Boden und im Keller die durch den nicht bestimmungsgemäßen Wasseraustritt entstanden sind, wurden vermutlich von der Gebäudeversicherung ersetzt ("und die Wände getrocknet werden (2 wochen lang standen da Lüfter im Flur)..

Zitat:
Es wurde eine Rechnung geschickt, die hat meine Mutter auch bezahlt (ein anderer Teil, wurde von der Hausverischerung übernommen) doch nun, 2 Monate später kommt die Firma wieder mit einer Nachforderung, da ein offener Betrag scheinbar nicht von der Versicherung übernommen wurde und deswegen nochmal an meine Mutter geschickt wurde.


Ist doch recht einfach: Gesamtrechnungsbetrag minus Anteil, der von der Versicherung übernommen wird = Eigenanteil der Mutter.

Wenn die erste Zahlung der Mutter plus die Zahlung der Versicherung nicht den Rechnungsbetrag ergeben, ist es keine Nachforderung sondern eine Restforderung. Dies deutet darauf hin
Zitat:
da die aktuelle Rechnung einfach nochmal dieselben Posten aufweist, wie auf der bereits beglichenen Rechnung


Zitat (von "shihaja"):
Andererseits ist eine Versicherung auch dazu da unberechtigte Forderungen abzuwehren.


Steht das wirklich so in irgend einer Deiner Versicherungsbedingungen mit Ausnahme von der Haftpflicht?

Berry

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#11
 Von 
SirJaySaeba
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich würde gerne nochmal auf den Punkt mit dem undichten Kasten eingehen.

Der wurde wie gesagt in eine Mauer hinein eingebaut. Es kann also gar keine äußeren Einflüsse geben, die das Gerät mit der Zeit erst undicht werden lassen.
Nehmen wir an wir könnten das eindeutig beweisen, dass Der spülkasten bereits zum Zeitpunkt des Einbaus defekt war - kann die Sanierungsfirma dennoch eine Rechnung an den Auftraggeber stellen, obwohl es sich um die Behebung eines Fehlers handelt, den sie verursacht hat?

Oder verjährt sowas dann auch?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat:
kann die Sanierungsfirma dennoch eine Rechnung an den Auftraggeber stellen, obwohl es sich um die Behebung eines Fehlers handelt, den sie verursacht hat?

Selbstverständlich kann sie das



Zitat:
Oder verjährt sowas dann auch?

Ja, das verjährt je nach Vertrag nach 2 oder 4 Jahren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat:
Der wurde wie gesagt in eine Mauer hinein eingebaut. Es kann also gar keine äußeren Einflüsse geben, die das Gerät mit der Zeit erst undicht werden lassen.


Falsch. Auch Unterputzspülkästen haben Dichtungen, Anschlüsse und Innentechnik, die im Laufe der Jahre auch ohne äußere Einflüsse undicht werden können. Wenn Wasser nach außen dringt, ist dafür nicht selten ein leckendes Füllventil verantwortlich.

12 Jahre ohne das irgend etwas ersetzt wurde, ist eine sehr lange Zeit.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Auch Unterputzspülkästen haben Dichtungen, Anschlüsse und Innentechnik, die im Laufe der Jahre auch ohne äußere Einflüsse undicht werden können. Wenn Wasser nach außen dringt, ist dafür nicht selten ein leckendes Füllventil verantwortlich.
12 Jahre ohne das irgend etwas ersetzt wurde, ist eine sehr lange Zeit.

Das Füllventil ist gerade bei den Unterputzkästen ein richtiges Problem, gerade wenn sich dort Kalk ablagert.
Zitat (von SirJaySaeba):

Nehmen wir an wir könnten das eindeutig beweisen, dass Der spülkasten bereits zum Zeitpunkt des Einbaus defekt war -

Hier weiter zu spekulieren ist wie das Rechnen, ob der Mond auf die Erde stürzt, der Fehler wäre dann schon zu Anfang aufgetreten, Dichtungen und Ventile altern nun mal.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
SirJaySaeba
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich möchte nochmal kurz erinnern, dass wegen der Sache das komplette Bad demoliert wurde. Die Fließen in der Wand wurden zertrümmert, die toilette ebenfalls, das bad war eine Ruine. Und für die Trocknung der Wände mussten die Tapeten im Umkreis von 5 Metern abgerissen werden und es standen wochenlang Lüftungsmaschinen in der Wohnung.

Ist das alles normal? Sind das die typischen Folgeaufwände, die eine Spülkasteninstallation mit sich zieht?

Alle paar Jahre also nachdem ein Spülkasten neu eingebaut wurde, muss er wieder aufwändig ausgetauscht werden?

Das kann ich mir nur schwer vorstellen - für mich ist das schon ein Sonderfall und erwarte etwas Kulanz von der Sanierungsfirma oder wie seht ihr das?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat:
Sind das die typischen Folgeaufwände, die eine Spülkasteninstallation mit sich zieht?

Nö, das sind die typischen Folgeaufwände, die ein länger unentdeckter Wasserschaden mit sich zieht.



Zitat:
und erwarte etwas Kulanz von der Sanierungsfirma

Da sehe ich 0,0 Spielraum für Kulanz und Erwartungen darauf.



Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von SirJaySaeba):

Alle paar Jahre also nachdem ein Spülkasten neu eingebaut wurde, muss er wieder aufwändig ausgetauscht werden?

Nö entweder man kümmert sich selbst um den Erhalt der Dichtungen / Ventile oder beauftragt alle paar Jahre einen Fachmann welcher sich dessen annimmt. Alternativ man wartet wieder bis Wasser ins Mauerwerk eindringt, und man renoviert wieder groß.

Zitat (von SirJaySaeba):

Das kann ich mir nur schwer vorstellen - für mich ist das schon ein Sonderfall und erwarte etwas Kulanz von der Sanierungsfirma oder wie seht ihr das?

Den Sonder / Regelfall hat man wohl selbst zu verantworten, wenn man sich nicht um die Wartung kümmert.
Erwarten kann man viel, jedoch gibt es wohl keinen Grund auf Kulanz, vergleichbar mit dem Auto, man macht keine Wartung und fährt den Motor sauer, warum sollte jeder Handwerker gleich Kulanz geben?

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