Nachforderung wegen Angebotsfehler!

13. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
nrgracer
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachforderung wegen Angebotsfehler!

Hallo liebe Leute,
wir haben für einen Kunden einen Anbaubalkon gebaut. Leider haben wir erst in der Nachkalkulation festgestellt das wir im Angebot einen falschen m² preis angegeben haben. Nun haben wir einen etwas größeren Verlust eingefahren. Der Schaden liegt hier etwas bei 5000€.
Der Kunde weiß noch nichts von seinem Glück. Ich kann mich noch daran erinnern das er sagte das die gegen Angebote das dreifache von unserem betrugen.
Werkvertrag ist nach BGB.

Ist es möglich rein rechtlich mehr als 25% Nachzufordern?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von nrgracer):
Ist es möglich rein rechtlich mehr als 25% Nachzufordern?

Klar.

Spannend wird es ja erst, wenn der Kunde sich weigert zu zahlen.
Denn da fehlt einem vermutlich die Rechtsgrundlage.

Wenn es ein fixes Angebot war, wird es selbst mit den 25% nichts ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Das nennt man Pech?
Der einige Grund das du den Auftrag bekommen hast ist der qm Preis. Den wirst du kaum ändern können.

Der Kunde hat es dir sogar noch gesagt!

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