Nachzahlung nicht nachvollziehbar

18. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
plavaptica
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachzahlung nicht nachvollziehbar

Hallo,

wir haben mit einem Handwerker folgende Leistungen vereinbart: Fällung von 15 Bäumen, Häckseln der Äste der gefällten Bäume und der bereits vorhandenen Asthaufen sowie Entsorgung des Altholzes, das am Grundstück vorhanden war. Alles wurde als Pauschalpreis für drei Tage Arbeit vereinbart. Es gibt keinen Werkvertrag und die Situation vor Ort wurde von mir mit Fotos und Videos genau beschrieben. In der Zwischenzeit hat sich der bestehende Asthaufen vergrößert, aber auch das wurde mit Fotos klar kommuniziert. Der Handwerker hat keine Anpassung des Pauschalpreises verlangt. Er hat die Situation nicht vor Ort besichtigt.

Nach dem Eintreffen des Handwerkers wurde mitgeteilt, dass das Altholz am dritten Tag nicht entsorgt werden kann. Er wird nur zwei Tage lang arbeiten und dann zurückkommen, um das Altholz zu entsorgen.
Das Fällen der Bäume und das Zerkleinern ging sehr langsam und ich musste immer wieder mithelfen, damit die Arbeit in zwei Tagen abgeschlossen werden konnte. Immer wieder hörte man Ausrede und entdecke was neues was die Arbeit "deutlich erschwert". Ich trug die Äste und Stämme und häckselte sie. Zum Glück war die Arbeit am zweiten Tag beendet. Meine Unterstützung bei der Arbeit wurde nicht vereinbart.
Die Rechnung wurde ausgestellt und ich habe sie sofort bezahlt (vereinbarter Preis für zwei Tage Arbeit). Auf der Rechnung steht eindeutig „15 Bäume und Häckseln".

Zwei Stunden nach der Abreise vom Handwerker erhielt ich eine weitere Rechnung für „zusätzliche Arbeiten" mit 25% Kostenerhöhung. Als Grund wurde angegeben, dass nur 10 Bäume gefällt werden sollten und dass viel mehr als vereinbart gehäckselt wurde. Dies wurde vorher nicht besprochen und mir wurde am ersten Tag wieder bestätigt, dass die Arbeit der Fällung sowie Häckseln für den verinbarten Preis erledigt wird.

Da ich den zusätzlichen Aufwand nicht nachvollziehen kann, habe ich dem Handwerker schriftlich meine Gründe mitgeteilt und die zweite Rechnung nicht bezahlt. Ich fühle mich betrogen, da ich den Handwerker selbst viel unterstützen musste und dass ein Teil der Leistung gar nicht erledigt wurde (zum Glück auch nicht bezahlt).
Der Handwerker droht nun mit rechtlichen Schritten (Anwalt), und ich frage mich, was ich als nächstes tun soll.

Danke.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125961 Beiträge, 40569x hilfreich)

Zitat (von plavaptica):
Es gibt keinen Werkvertrag

Ob Werk- oder Dienstvertrag ist erst mal egal, Hauptsache es gibt einen Vertrag.



Zitat (von plavaptica):
ich musste immer wieder mithelfen, damit die Arbeit in zwei Tagen abgeschlossen werden konnte.

Da gab es kein "muss".



Zitat (von plavaptica):
Immer wieder hörte man Ausrede und entdecke was neues was die Arbeit "deutlich erschwert".

Das ist alles alleine sein Problem wenn er solche Verträge eingeht.



Zitat (von plavaptica):
dass nur 10 Bäume gefällt werden sollten

Also 5 weniger, dann müsste ja eher eine Reduktion erfolgen?



Zitat (von plavaptica):
dass viel mehr als vereinbart gehäckselt wurde.

Das könnte hingegen berechtigt sein, je nachdem ob das
Zitat (von plavaptica):
In der Zwischenzeit hat sich der bestehende Asthaufen vergrößert, aber auch das wurde mit Fotos klar kommuniziert.

vor oder nach Vertragsschluss erfolgte



Zitat (von plavaptica):
mir wurde am ersten Tag wieder bestätigt, dass die Arbeit der Fällung sowie Häckseln für den verinbarten Preis erledigt wird.

Das wäre wie konkret beweisbar?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
plavaptica
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Es gibt überhaupt keinen Vetrag, alles wurde mündlich bzw. mit Fotos und per Telefonat vereinbart. Die Pauschale schriftlich per WhatsApp abgestimmt.
Natürlich gibt es kein "muss" mitzuhelfen, aber wenn man sieht, dass die Arbeit nicht komplett erledigt wird, dann kriegt man schon einbisschen Panik. Besonders wenn die Bewilligung für die Sperrung der Straße nur zwei Tage gültig ist. Dann besser mithilfen und die Straße offnen als Ärger mit Gemeinde haben.
15 Bäume gemäß Handwerker gefällt, aber es wurden "nur 10" vereinbart. Die erste Rechnung wurde bezahlt und dort steht wieder 15 Bäume und nicht 10. Also, ich habe Fällung für 15 Bäume bereits bezahlt.
Der Asthaufen hat sich mittlerweile vergrößert aber wieder habe ich die Fotos geschickt und ganz klar kommuniziert, was neu dazugekommen ist. Antwort vom Handwerker "kein Problem, das kriegen wir hin". Über eine Anpassung der Pauschale wurde nicht gesprochen. Jetzt will er aber mehr Geld dafür.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125961 Beiträge, 40569x hilfreich)

Zitat (von plavaptica):
Es gibt überhaupt keinen Vetrag,

Selbstverständlich gibt es einen Vertrag,
Zitat (von plavaptica):
alles wurde mündlich bzw. mit Fotos und per Telefonat vereinbart. Die Pauschale schriftlich per WhatsApp abgestimmt.

Mündliche Kommunikation ist halt immer schlecht, wegen der Beweisbarkeit.



Zitat (von plavaptica):
Die Pauschale schriftlich per WhatsApp abgestimmt.

Per WhatsApp kann nichts schriftlich vereinbart werden.



Zitat (von plavaptica):
Antwort vom Handwerker "kein Problem, das kriegen wir hin".

Was nur bedeutet, das er die Erweiterung des Vertrages nicht ablehnt.
Da es allgemein üblich ist, dass man mehr Arbeit nicht kostenfrei erfolgt, erübrigt sich ein entsprechender Hinweis, siehe § 612 BGB / § 632 BGB


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35047 Beiträge, 5990x hilfreich)

Zitat (von plavaptica):
wir haben mit einem Handwerker folgende Leistungen vereinbart:
Das ist der Vertrag.
Zitat (von plavaptica):
Alles wurde als Pauschalpreis für drei Tage Arbeit vereinbart.
Inhalt des Vertrages: Diese Leistung zum Pauschalpreis. Fertig spätestens in 3 Tagen.
Zitat (von plavaptica):
Meine Unterstützung bei der Arbeit wurde nicht vereinbart.
Korrekt. Warum du sie trotzdem gemacht hast, darf dem Handwerker egal sein.
Zitat (von plavaptica):
(vereinbarter Preis für zwei Tage Arbeit)
Wann habt ihr denn das vereinbart? Es gab doch den o.a. Vertrag über 3 Tage.
Du hast erst einen Teil der vereinbarten Summe bezahlt.
Zitat (von plavaptica):
Der Handwerker droht nun mit rechtlichen Schritten (Anwalt), und ich frage mich...
Du könntest abwarten, ob es bei der Drohung bleibt.
Was schreibt er denn sonst noch?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
plavaptica
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles was Mehraufwand war, habe ich selber (sogar mehr) selbst erledigt. Das bedeutet, ich habe mit Zustimmung des Handwerkers selber gehäckselt.
Auch wenn das komplett ignoriert wird, musste ich als Kunde zumindest informiert werden, wie viel kostet der Mehraufwand. Besonders wenn vorher abgestimmt wird, dass ich das war noch dazugekommen ist, selber erledigen kann.
Ich glaube nicht, dass es nachvollziehbar ist, dass der Handwerker zwei Tage vor Ort war und erst nach der Abfahrt bemerkte - es gab mehr Aufwand und deswegen fordere ich 25% Nachzahlung.
Die Rechnung ist auch komisch. Erst werden 15 Bäume und Häckseln abgerechnet. Alles wird bezahlt. Danach kommt noch eine Rechnung für "Mehraufwand Bäume und Häckseln". Warum? Weil der Mehraufwand erst nach der Bezahlung der ersten Rechnung kommuniziert wurde.

-- Editiert von User am 18. November 2024 15:01

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35047 Beiträge, 5990x hilfreich)

Zitat (von plavaptica):
Alles was Mehraufwand war, habe ich selber (sogar mehr) selbst erledigt.
Das war vorher nicht vereinbart. Er sollte in 3 Tagen dies+das erledigen.
Zitat (von plavaptica):
musste ich als Kunde zumindest informiert werden, wie viel kostet der Mehraufwand.
ODER: Ein Kunde könnte fragen und dann sagen: Ich will die vereinbarte Leistung. Ich zahle dafür den vereinbarten Preis. Mach los.
Zitat (von plavaptica):
Besonders wenn vorher abgestimmt wird, dass ich das war noch dazugekommen ist, selber erledigen kann.
Ich war nicht dabei, und das selber Häckseln birgt ja noch ganz andere Risiken. Aber die Rechnung muss nachvollziehbar sein.
Zitat (von plavaptica):
Ich glaube nicht, dass es nachvollziehbar ist
Mag sein. Wieviel € will er denn noch?
Könntet ihr euch auf der Mitte treffen? Sonst könnte man warten, bis er mahnt oder seinen Anwalt schickt. Dann weiter überlegen...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14498 Beiträge, 4488x hilfreich)

Hallo,

mir ist nicht ganz klar, was genau vereinbart wurde.
Entweder die Leistung (15 Bäume etc.), oder aber die Zeit (3 Tage) (bei Gartenarbeiten ist beides üblich).

Zitat:
Mündliche Kommunikation ist halt immer schlecht, wegen der Beweisbarkeit.
Aber für beide Seiten.
Soll der Handwerker doch mal nachweisen, dass nur 10 Bäume vereinbart waren. Und dann muss er sich auch noch fragen lassen, warum er 5 Bäume gefällt hat ohne das das beauftragt war.

Außerdem hat WhatsApp schon eine höhere Beweiskraft als wirklich nur mündlich; sogar eine deutlich höhere als eine Email.

Zitat:
Korrekt. Warum du sie trotzdem gemacht hast, darf dem Handwerker egal sein.
Es kommt schon noch darauf an, ob er es gewünscht/verlangt hat. Falls ja, dann hat er den Helfer auch zu entlohnen (hier indirekt durch einen Abschlag).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125961 Beiträge, 40569x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Entweder die Leistung (15 Bäume etc.), oder aber die Zeit (3 Tage)

Wenn ich es richtig verstanden habe, war vereinbart 15 Bäume plus Asthaufen mit Altholzentsorgung in maximal 3 Tagen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Susi_Ratlos
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von plavaptica):
musste ich als Kunde zumindest informiert werden, wie viel kostet der Mehraufwand.

Gesetz sagt *nein*

Zitat (von reckoner):
sogar eine deutlich höhere als eine Email.

Quatsch

Signatur:

Ich weis nix, das gebe ich aber auch zu ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
plavaptica
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Natürlich waren 15 Bäume vereinbart, da ganz klar 15 Bäume in der ersten Rechnung erwähnt (und bezahlt).
Eine zusätzliche Arbeit wurde von mir verlangt (wer macht so eine Arbeit freiwillig?). Ansonst würde der Handwerker nach 2 Tagen die Arbeit nicht erledigt und trotzdem die Arbeit eingestellt. Mir bleibt dann gesperrte Straße voll mit Ästen und Ärger mit Gemeinde.

-- Editiert von User am 19. November 2024 06:24

-- Editiert von User am 19. November 2024 06:25

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14498 Beiträge, 4488x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wenn ich es richtig verstanden habe, war vereinbart 15 Bäume plus Asthaufen mit Altholzentsorgung in maximal 3 Tagen.
Ja, so steht es da. Aber was bedeutet das genau? Festpreis für 3 Tage, oder Festpreis für die Leistung? Oder gar kein Festpreis, sondern nur einer Art Kostenvoranschlag?

Was wäre gewesen, wenn nach 3 Tagen nur die halbe Leistung erbracht worden wäre? Trotzdem volle Bezahlung?
Oder anders herum: Bereits nach 2 Tagen alles fertig, also voller Lohn?

Offenbar wurde ja auch nur 2 Tage gearbeitet, war die Rechnung dann auch nur 2/3tel?

Für mich ist das etwas zuviel durcheinander. Wer keine klaren Aufträge erteilt darf später nicht meckern.
Und wie kann man nur auf die Idee kommen, den Arbeitsumfang zu erweitern? - da käme ich mir auch etwas verarscht vor (und ich meine hier keine Kleinigkeiten wie etwa kurzfristig gefallene Blätter die zusätzlich mit weggekehrt werden müssen)

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125961 Beiträge, 40569x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Festpreis für 3 Tage, oder Festpreis für die Leistung?

Das müsste ein Festpreis für die Leistung gewesen sein, die 3 Tage sind nur die Leistungsfrist.



Zitat (von reckoner):
Für mich ist das etwas zuviel durcheinander

Ja, schon die Auftragserteilung verlief etwas unstrukturiert, auf beiden Seiten.
Die Ausführung verlief absolut unprofessionell von Seiten des Auftragnehmers.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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