Hallo,
ich habe eine Frage zur Verjährung von Ansprüchen aus einer Dienstleistung.
Folgender Sachverhalt:
Hauseigentümer A hat Ende 2012 für seinen Neubau den Heizungsbauer B beauftragt, die Heizungsanlage sowie Solaranlage und Sanitär einzubauen und anzuschließen. B stellte einen Kostenvoranschlag für das Material aus, 5% Rabatt auf das Material wurden mündlich vereinbart. Vertraglich wurde nichts vereinbart, A musste nie etwas unterschreiben.
Im Mai 2013 war B das letzte Mal auf der Baustelle, im Juni wurde das Haus fertig gestellt. In der Zwischenzeit (bis Mai) erfolgten 2 Abschlagszahlungen von A an B (insgesamt 15.000 EUR).
Die offizielle Abrechnung kam im Januar 2014. Darin wurden allerdings unverhältnismäßig hohe Arbeitskosten bzw. Lohnkosten verlangt. Der abgesprochene Rabatt für das Material wurde ebenso nicht berücksichtigt. A bemängelte diese Punkte umgehend telefonisch bei B, worauf dieser versprach, zeitnah eine korrekte Abrechnung auszustellen und sich zu melden. Seitdem hatte sich B nicht mehr gemeldet. A ging davon aus, dass sich die Angelegenheit erledigt hat und B den noch ausstehenden Betrag als Rabatt verrechnet hat.
Heute kam nun mit Datum 21.09.2018 noch einmal eine Schlussrechnung von B für Materiallieferungen. Gesamtbetrag ca. 18.800 EUR, abzüglich den bereits gezahlten 15.000 EUR. Es ergibt sich demnach ein Restbetrag von ca. 3.800 EUR. Zusätzlich möchte B seine Arbeitsstunden noch bezahlt bekommen.
Wie sieht es hier nun mit der Verjährung aus? Eigentlich verjährt der Anspruch nach 3 Jahren, also 2017. Oder wird hier durch die erneute Schlussrechnung ein neuer Anspruch begründet? Wie sollte A hier weiter vorgehen?
Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe.