Der Ausbau einer Kneipe vor 2 Jahren wurde nach Fertigstellung trotz schriftlichen Abmachungen nicht gezahlt. Später im Jahr 2003 wurden monatliche Ratenzahlungen von 150 Euros erbracht, die aber nach 12 Monaten vom Kunden eingestellt wurden, mit den Worten: "verklage mich doch". Über die Ratenzahlungen gibt es beidseitig kein Beleg. Die Kneipe gehört inoffiziell dem Vertragsbrüchigen, offiziel aber dem Sohn der Frau des Eigners. Einem 2001 gestellter Mahnbescheid wurde widersprochen. Ein Anwaltsbrief im August 2003 wurde persönlich von einem Anwalt in der Bar einem Bediensteten übergeben und ungeöffnet an den Anwalt zurückgeschickt. Wie komme ich an mein Restgeld ran?
Nichterbrachte Rechnungszahlung
1. Dezember 2003
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Frage vom 1. Dezember 2003 | 20:53
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nichterbrachte Rechnungszahlung
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 2. Dezember 2003 | 00:25
Von
Status: Lehrling (1337 Beiträge, 258x hilfreich)
Dann bleibt Ihnen wohl nichts anderes übrig, als doch zu klagen.
Habe gerade nochmal die Verjährung durchgerechnet: Es dürfte hier für die Dauer der Verjährung noch altes Verjährungrecht gelten - Verjährungsbeginn 31.12.2002 - Dauer der Verjährung 4 Jahre nach § 196 Abs. 2 BGB
(alt).
Der Anspruch ist daher noch nicht verjährt.
Viel Erfolg
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