Notfalldienst Elektriker - in Rechnung stellen?

20. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb520340-90
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Notfalldienst Elektriker - in Rechnung stellen?

Hallo,
2018 habe ich ein Haus gekauft, bei dem die Elektrik im selben Jahr neu gemacht wurde von Elektriker A. Gestern musste ich den Notfalldienst rufen, weil im ganzen Haus der Steimausgefallen war. Allerdings einen Elektriker B, weil Elektriker A keinen Notfalldienst anbietet. Elektriker B hat festgetsellt, dass etwas mit der NH Sicherung ist und traute sich nicht dran - ich sollte die Stadtwerke anrufen. Gesagt, getan. 180€ für Anfahrt und 50% Notfallzuschlag musste ich dennoch zahlen. Der Herr von den Stadtwerken hat die NH Sicherungen getauscht und dann als Verursacher des Problema den FI Schalter ausfindig gemacht. Diesen dürfe er aber nicht tauschen, das müsste dann wieder ein Elektriker machen.
Strom oben funktioniert jetzt allerdings, nur Küche, Wohnzimmer und Hauswirtschaftsraum nicht.

Kann ich die Rechnungen der anderen beiden Menschen bei Elektriker A einreichen und auf Schadensersatz im Rahmen der Gewährleistung pochen? Muss ich bis Montag warten, damit er selbst den defenten FI Schalter austauscht?
V
Ich danke vielmals für antworten.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32138 Beiträge, 5652x hilfreich)

Zitat (von fb520340-90):
Kann ich die Rechnungen der anderen beiden Menschen bei Elektriker A einreichen
Das kannst du machen. Ob Herr A daz zahlt, will ich bezweifeln.
Zitat (von fb520340-90):
als Verursacher des Problema den FI Schalter ausfindig gemacht.
Wenn das stimmt, solltest du den Herrn A ganz normal mit einer Reparatur des FI-Schalters beauftragen.

Ob nun nach ca 1 Jahr ein evtl. defekter FI-Schalter eine *Gewährleistungssache* darstellt, weiß ich nicht. Wohl eher haben FI die Angewohnheit, manchmal auszulösen.
Die Ursache dafür sollte gefunden werden. (bei uns war es mal eine nass gewordene Außensteckdose---was haben wir ---allein---gesucht!)

Schadensersatz? Welcher Schaden ist dir entstanden?
Zitat (von fb520340-90):
Muss ich bis Montag warten
Wenn er noch immer keinen Notfalldienst anbietet, wirst du bis Montag warten müssen---damit Herr A den Auftrag ab Montag annimmt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120053 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von fb520340-90):
Kann ich die Rechnungen der anderen beiden Menschen bei Elektriker A einreichen und auf Schadensersatz im Rahmen der Gewährleistung pochen?

Einreichen und pochen kann man, nur das "bekommen" dürfte mangels Rechtsgrundlage problematisch sein



Zitat (von fb520340-90):
Muss ich bis Montag warten, damit er selbst den defenten FI Schalter austauscht?

Nein den kann jeder Qualifizierte austauschen.
Aber es dürfte sich lohnen bis Montag zu warten, denn am Wochenende sind die Preise erheblich höher, ab Montag zahlt man wieder den normalen Preis.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Wessen FI Schutzschalten war es denn, hast du darauf noch Gewährleistung ? Du müsstes jetzt erst mal herausfinden wessen Fehler oder Schuld das war. Wenn der Kaminfeger das Loch falsch gebohrt hat......
Du wirst auf dem Schaden sitzen bleiben

Ein defekter FI kann eigenlich keine NH Sicherung auslösen ?!?!? Dazwischen sollten eine weitere SIcherung sein

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120053 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von DumitruKurier):
hast du darauf noch Gewährleistung ?

Gewährleistung gibt es seit über 15 jahren nicht mehr, aber höchstwahrscheinlich gesetzliche Sachmängelhaftung:
Zitat (von fb520340-90):
2018 habe ich ein Haus gekauft, bei dem die Elektrik im selben Jahr neu gemacht wurde


Nur nützt die nicht viel, da man erst mal beweisen müsste das der FI-Schalter schon bei Einbau bzw. Abnahme defekt war.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Ich glaube, dass in diesem Faden sich einfach das Lebensrisiko verwirklicht hat..

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Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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