Pfusch bei Sanierung -> Vorgehensweise

30. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
Hilfesuchender062021
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 0x hilfreich)
Pfusch bei Sanierung -> Vorgehensweise

Guten Tag!

Angenommen man hat eine Sanierungsmaßnahme durchgeführt. Diese ist mangelhaft durchgeführt. Die Mängel wurden unter Fristsetzung von 14 Tagen angezeigt. Die Firma lehnt die Frist ab. (Dadurch weiß man mindestens, dass die Meldung eingegangen ist.) Ein Handwerker hat sich das Problem schon vor Ort angeschaut und "Nachbesserung" mündlich zugesagt. Allerdings ist unklar wann und wie diese erfolgt. Schriftlich ist seitdem nichts mehr passiert und die Frist ist verstrichen. Telefonisch hat sich auch niemand gemeldet.

Was könnte ich hier noch ohne Anwalt erreichen?

Der Auftrag wurde per Lastschrift bezahlt. Darf ich das Geld erst einmal zurückbuchen, bis der Vertrag "mängelfrei" erfüllt wurde? Letztlich wurde die Leistung nicht wie vereinbart erbracht, das Geld hat die Firma aber schon. Leider lässt sich eine Lastschrift nicht anteilig zurückbuchen.

Lohnt es sich jetzt schon einen Anwalt einzuschalten und wie würde dieser voraussichtlich vorgehen?

Das Problem ist, dass die Firma wohl nur den Vertrieb macht. Die Handwerker kommen zwar mit Wagen/Kleidung von der besagten Firma, sind aber selbstständig tätig. Deswegen möchte die Firma, mit der wir den Vertrag haben, keinen anderen Handwerker schicken. (Die müssten sie ja neu bezahlen.) Angeblich hätte der Handwerker eine Nachbesserungspflicht wegen der Gewährleistung. Den Vertrag haben wir jedoch mit der Firma und nicht mit dem Selbstständigen. Habe ich das Recht einen anderen Handwerker zu fordern, wenn ich kein Vertrauen mehr gegenüber dem ursprünglichen Handwerker habe? Haften muss doch letztlich der Vertragspartner und nicht der beauftragte Selbstständige oder sehe ich das falsch? Ich hatte eigentlich gehofft, dass jemand vom Vertragspartner sich die Sache mal vor Ort anschaut. Scheinbar gibt es da aber niemanden, der dazu fähig ist.

Ich kann allen nur empfehlen, sich vorher zu erkundigen, ob die Handwerker auch direkt bei der Firma angestellt sind. Ansonsten würde ich (Stand heute) von einem Auftrag absehen, egal wie gut das Angebot ist und wie seriös der Verkäufer/die Firma/das Produkt wirkt. Ich verbuche das ganze schon unter Lehrgeld.

Grüße

-- Editiert von User am 30. November 2022 21:45

-- Editiert von User am 30. November 2022 21:47

-- Editiert von User am 30. November 2022 21:51

-- Editiert von Moderator topic am 3. Dezember 2022 01:39

-- Thema wurde verschoben am 3. Dezember 2022 01:39

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7109 Beiträge, 1484x hilfreich)

Zitat (von Hilfesuchender062021):
Der Auftrag wurde per Lastschrift bezahlt. Darf ich das Geld erst einmal zurückbuchen, bis der Vertrag "mängelfrei" erfüllt wurde? Letztlich wurde die Leistung nicht wie vereinbart erbracht, das Geld hat die Firma aber schon. Leider lässt sich eine Lastschrift nicht anteilig zurückbuchen.


Das wäre m.E. der falsche Weg..

wenn sie schriftlich bemängelt haben und die Mängel dokumentiert haben, dann ist es jetzt Zeit für eine anwaltliche Beratung

-- Editiert von User am 1. Dezember 2022 09:15

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39717x hilfreich)

Zitat (von Hilfesuchender062021):
Darf ich das Geld erst einmal zurückbuchen, bis der Vertrag "mängelfrei" erfüllt wurde?

Dazu müsste der Vertragspartner erst mal in Verzug sein.
Ob er das hier ist, müsste man mal prüfen.

Dann stünde einem ein Zurückbehaltungsrecht auch nur in Höhe der zu erwartenden Beseitigungskosten zu.
Man müsste also den rechtlichen Betrag wieder überweisen.



Zitat (von Hilfesuchender062021):
Deswegen möchte die Firma, mit der wir den Vertrag haben, keinen anderen Handwerker schicken.

Der Vertragspartner entscheidet mit wem er nachbessert.



Zitat (von Hilfesuchender062021):
Habe ich das Recht einen anderen Handwerker zu fordern, wenn ich kein Vertrauen mehr gegenüber dem ursprünglichen Handwerker habe?

Klar. Fordern kann man, denn fordern kann man ja fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist und sich sträubt die Forderung zu erfüllen.

Falls dann – so wie hier – keine Rechtsgrundlage für das fordern erkennbar ist, tendieren die Erfolgsaussichten gegen 0.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hilfesuchender062021
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten. Vom Zurückbuchen habe ich erst einmal Abstand genommen.

Ich habe die Firma jetzt noch einmal um eine Stellungnahme gebeten und eine schriftliche Bestätigung der mündlich zugesagten Nachbesserung gefordert. Je nachdem, ob und wie diese ausfällt, werde ich dann einen Anwalt beauftragen. (Das Kostet mich dann auch Zeit/Geld/Nerven, die ich mir gerne sparen möchte.)

Generell habe ich keine Lust auf diesen "Zirkus". Ich weiß auch nicht, welches Interesse die an einem Rechtsstreit haben. Die sollen ihren Job richtig machen, dann sind beide Vertragsseiten zufrieden. Bei einer halbwegs seriösen Firma sollte man sich eigentlich gütlich einigen können. Vermutlich ist genau das das Problem.

-- Editiert von User am 2. Dezember 2022 13:02

-- Editiert von User am 2. Dezember 2022 13:03

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31913 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von Hilfesuchender062021):
Die Firma lehnt die Frist ab.
Begründet sie das?
Zitat (von Hilfesuchender062021):
Allerdings ist unklar wann und wie diese erfolgt.
Dann sollte man jetzt schriftlich und nachweislich die Firma auffordern, den Mangel zu beseitigen, evtl. noch eine Nachfrist setzen. Ob die Firma das an den Handwerker weiterleitet, bleibt abzuwarten.
Zitat (von Hilfesuchender062021):
Der Auftrag wurde per Lastschrift bezahlt.
Eine Handwerkerleistung per Lastschrifteinzug bezahlen? Gibts dafür einen Grund?
Um welche Sanierung gehts denn und was war daran mangelhaft?
Zitat (von Hilfesuchender062021):
Ich hatte eigentlich gehofft, dass jemand vom Vertragspartner sich die Sache mal vor Ort anschaut. Scheinbar gibt es da aber niemanden, der dazu fähig ist.
Warum sollten Vertriebler etwas von Handwerk oder gar handwerklichen Mängeln verstehen?
Zitat (von Hilfesuchender062021):
Ich verbuche das ganze schon unter Lehrgeld.
Das geht, dann braucht man auch nicht erst nach Anwalt fragen...

Warum fragst du unter *Kaufrecht*?

-- Editiert von User am 2. Dezember 2022 13:11

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Hilfesuchender062021
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Hilfesuchender062021):
Die Firma lehnt die Frist ab.

Begründet sie das?


Gar nicht. Nur: "Wir lehnen die gesetzte Frist ab".
Zitat (von Anami):
Eine Handwerkerleistung per Lastschrifteinzug bezahlen? Gibts dafür einen Grund?


Ich habe es mir so nicht ausgesucht. Der Handwerker hat darauf gedrängt. Eigentlich war Überweisung vereinbart. Die Mängel sind mir nicht umgehend aufgefallen, sonst hätte ich gar nichts bezahlt. (Und genau deswegen machen die das wohl so. Würde mich wundern, wenn die nur bei mir rumpfuschen.)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Hilfesuchender062021):
Ich verbuche das ganze schon unter Lehrgeld.

Das geht, dann braucht man auch nicht erst nach Anwalt fragen...


Der Anwalt kostet mich das Lehrgeld. Ich will natürlich trotzdem, dass der Vertrag erfüllt wird.

Zitat (von Anami):
Warum fragst du unter *Kaufrecht*?


Weil ich wissen wollte, ob ich das Geld in so einem Fall zurückbuchen kann. Welches Thema wäre denn passender gewesen?

-- Editiert von User am 2. Dezember 2022 13:18

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31913 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von Hilfesuchender062021):
um eine Stellungnahme gebeten
Da wirst du lange warten können.
Zitat (von Hilfesuchender062021):
Wir lehnen die gesetzte Frist ab
Die Frist von 14 Tagen könnte der Firma zu kurz gewesen sein. Dann könnte man jetzt schriftlich und nachweislich die Firma auffordern, den Mangel zu beseitigen, evtl. noch eine Nachfrist setzen. Telefonieren kann man vergessen.
Zitat (von Hilfesuchender062021):
Der Handwerker hat darauf gedrängt.
Der Handwerker?? Mit dem hast du doch gar keinen Vertrag, sondern mit der Vertriebsfirma. Wie ging denn das mit Lastschrift?
Zitat (von Hilfesuchender062021):
Die Mängel sind mir nicht umgehend aufgefallen,
Aber zur Fertigstellung hat es eine Abnahme gegeben? Hast du was unterschrieben?

Lastschrift hat zunächst mal nichts mit Pfusch zu tun.
Wenn man sich aber von einem Handwerker die Bezahlung per Lastschrift aufquatschen lässt...hmm.

Um welche Sanierung gehts denn und was war daran mangelhaft?

Es gibt ein Unterforum *Handwerksrecht, Werkvertragsrecht*, ich meine, da passt dein Problem besser hin.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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