Privater Elektriker beendet seine Arbeit nicht

4. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Bobcatdriver1991
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Privater Elektriker beendet seine Arbeit nicht

Hallo ,
Und zwar habe ich ein großes Problem mit einem Elektriker der bei mir eine Sanierung meines Hauses durchführen sollte , aber der Reihe nach ...
Im November letzten Jahres beauftragte ich einen Privaten Elektriker zur Durchführung einer komplett Elektroinstallation meines Hauses . Wir schlossen beidseitig einen einvernehmlichen Leistungsvertrag , dieser beinhaltet den Beginn der Arbeiten am 16.11.19 , was gemacht wird (Komplette E-Installation des Hauses) , Abnahme eines Elektromeisters , Fertigstellung der Arbeiten am 30.11.2019 , Meisterabnahme spätestens 05.12.19 . Desweiteren vereinbarten wir zwei Ratenzahlungen , erste vor Beginn der Arbeit bis zum 16.11.19 , die zweite bis zum 27.11.19 (ja ich weis , das war ziemlich blöd gewesen ) .
Die beiden Raten wurden per Überweisung zum vereinbarten Zeitpunkt getätigt.
Der Elektriker begann wie geplant am 16.11.2019 und kam in der ersten Woche regelmäßig zu uns und verrichtete seine Arbeit. Leider änderte sich dies schlagartig nach Zahlung der zweiten Rate , er ist nur noch sporadisch erschienen und antwortete nur noch unregelmäßig auf WhatsApp Nachrichten bzw. Telefonisch.
Nach langen hin und her setzte ich ihn schriftlich (Einschreiben mit Rückschein ) eine Frist bis zum 17.12.19 seine Arbeiten zu beenden . Dieser kam er wieder nicht nach und auf Anraten meines Rechtsanwaltes setzte ich ihn eine nochmalige Frist (schriftlich Einschreiben-Einwurf , RA sagt das reicht aus) bis zum 10.01.2020 .
Nachdem ich die letzten Tage versucht habe ihn zu kontaktieren , kommt wieder keinerlei Resonanz . Ich gehe stark von aus das er nicht mehr erscheinen wird.
Laut der Email meines Rechtsanwaltes soll ich ihn nach Ablauf der Frist den Vertrag kündigen , und ihn mit einer weiteren Fristsetzung auffordern , eine gemeinsame Begutachtung der geleisteten Arbeit zu machen , ich habe aber die Befürchtung das er dieser Aufforderung nicht nachkommen wird .
Wie geht es dann weiter ?
Wie stelle ich als Laie dann fest wieviel Arbeit verrichtet wurde ?
Kann ich ihn bei der Polizei anzeigen ?
Wie stehen die Chancen mein Geld bzw. Entschädigungszahlungen zu erhalten wenn ich Privatrechtlich gegen ihn vorgehe ?
Muss ein Gutachter oder kann das ggf. ein anderer Elektriker feststellen (Fachfirma oder Privatmann )
Kann ich ihn auf die Summe verklagen , die ggf. eine Fachfirma kosten würde ?

Würde ich eventuell auch eine Strafe bekommen , da ich einen Privatmann beauftragt habe ?
Ich habe Per Überweisung gezahlt (kann ich natürlich nachweisen durch meine Bank) , aber halt keine Rechnung, und es wurde wie gesagt ein beidseitiger Vertrag unterschrieben. Mein RA meinte ich hätte nichts zu befürchten.
Ich weis das es viele verurteilen werden einen Privatmann zu beschäftigen , jedoch zu meiner Verteidigung , ich habe ca. 10 Firmen kontaktiert , alle waren voll bis August oder nahmen gar keine Aufträge mehr an . Damit bitte ich ein wenig um Nachsicht .

Würde mich über Antworten freuen

Gruß

-- Editiert von Bobcatdriver1991 am 04.01.2020 12:21

-- Editiert von Bobcatdriver1991 am 04.01.2020 12:22

-- Editiert von Bobcatdriver1991 am 04.01.2020 12:23

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von Bobcatdriver1991):
Wie geht es dann weiter ?
Das solltest du bitte deinen Anwalt fragen, der hat schon eine Strategie. Die Frist läuft erst am 10.1.2020 ab. Bis dahin solltest du dich gedulden.

Zitat (von Bobcatdriver1991):
Wie stelle ich als Laie dann fest wieviel Arbeit verrichtet wurde ?
Schlecht oder nicht hilfreich. Das sollte ein Sachverständiger/Gutachter/Elektromeister tun.
Zitat (von Bobcatdriver1991):
Kann ich ihn bei der Polizei anzeigen ?
Ja, möglich ist das. Aber wegen was und was solls bringen?
Zitat (von Bobcatdriver1991):
Wie stehen die Chancen mein Geld bzw. Entschädigungszahlungen zu erhalten wenn ich Privatrechtlich gegen ihn vorgehe ?
Eher mittel bis schlecht. Entschädigung wofür? Ist dir ein Schaden entstanden und in Euro zu beziffern?
Zitat (von Bobcatdriver1991):
Kann ich ihn auf die Summe verklagen , die ggf. eine Fachfirma kosten würde ?
Ja, möglich ist auch das. Fraglich, obs was bringt.
Zitat (von Bobcatdriver1991):
da ich einen Privatmann beauftragt habe ?
Das ist nicht verboten. Er ist ja Elektriker. Aber die Abnahme und Inbetriebnahme ist von einem zugelassenen und qualifizierten Fachmann zu machen. Deshalb ja Abnahme durch einen Elektromeister vertraglich vereinbart.
Zitat (von Bobcatdriver1991):
Damit bitte ich ein wenig um Nachsicht .
Bei wem? Von hier hast du auch nichts zu befürchten.

Ist das Haus ein Neubau?
Zitat (von Bobcatdriver1991):
Leider änderte sich dies schlagartig nach Zahlung der zweiten Rate ,
Das war am 27.11. Da müsste er schon fast fertig gewesen sein, denn lt. Vertrag galt der 30.11. Hast du am 26. oder 27.11. nicht nachgeschaut, ob er (fast) fertig ist?

Was dir fehlt, ist die Meisterabnahme. Richtig?
Wie viel war lt. Vertrag dafür veranschlagt? Wer sollte den E-Meister für die Abnahme terminlich festmachen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Bobcatdriver1991
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo ,
Danke für die Antwort .
Also das Haus ist ein Altbau , und wir bewohnen es momentan .
Ich habe die zweite Rate blöderweise schon am 24.11 überwiesen , da ich wollte das dass Geld pünktlich drauf ist und ich keinen Verzug haben wollte . Bis dahin war circa die hälfte fertig , und er hatte auch gleich gesagt es kann 1-2 Tage länger dauern , diese ich ihn auch einräumte . Der 30.11. war im Vertrag mit „circa" beschrieben .
Jetzt ist die untere Etage fast fertig , oben und Keller fehlt noch . Er hatte mehrmals gesagt er schafft das locker , hätte er auch , wenn er regelmäßig seine Arbeit gemacht hätte.
Mit den Entschädigungen meinte ich , das ich quasi nur das Geld für die nichtgeleistet Arbeit zurück möchte , ggf. die Kosten zur Fertigstellung durch jmd anderen ob Fachfirma oder Privatmann.
Zum Thema Polizei : ist das nicht schon eine Form von Betrug , bzw. konnte ich ihn ja auf gut Glück beim Finanzamt melden , da ich nicht von ausgehe das er das Geld versteuert hat oder wird.
Wenn ich das Geld nicht wieder bekommen sollte ist das so , Lehrgeld halt , aber ich möchte das der Typ eine Strafe dafür erhält . Ich meine er hat sich ja im Prinzip Geld erschlichen , ohne seine vereinbarte Leistung zu bringen ... oder habe ich da einen Denkfehler ?
Gruß

-- Editiert von Bobcatdriver1991 am 04.01.2020 14:07

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von Bobcatdriver1991):
Ich habe die zweite Rate blöderweise schon am 24.11 überwiesen ,
Das war tatsächlich blöd...
Könnte es aber sein, dass der Elektriker deshalb nicht auf die Fristsetzung reagiert hat, weil er im Urlaub und in den Weihnachts-u. Jahreswechselfeiertagen war/ist ? Und das mit Ca. 30.11. sehr weit nach hinten ausdehnt?

Aber: Schätzungsweise meldet der Handwerker sich auch nach dem 10.1. nicht. Das Geld ist also (erstmal) futsch.

Du kannst mit deinem Anwalt zusammen überlegen und durchrechnen, ob du der Sache noch mehr gutes Geld hinterherschickst (RA, Gutachter, Fachfirma, Klage,), --- in der Hoffnung, irgendwas von dem Handwerker zurückzuerhalten. Entweder Geld oder Leistung.

Ob es jetzt schon Betrug wäre? Das sagt dir die Polizei nicht, aber anzeigen ist möglich. Man kann ja alles anzeigen.
Auf gut Glück beim Finanzamt melden?--- Was denn und wie denn? Weil er die Leistung nicht fertiggestellt hat? Oder weil du den Verdacht der Schwarzarbeit hast?
Zitat (von Bobcatdriver1991):
aber ich möchte das der Typ eine Strafe dafür erhält .
Ja, ich verstehe das. Aber wahrscheinlich würde das sehr teuer---für dich. Obs an ihm hängenbleibt? Das weiß jetzt niemand.

Leider: Das wird wohl Lehrgeld sein---Merke: Lieber Verträge von Kennern aufsetzen lassen und einem nachweislich qualifizierten Handwerker etwas mehr bezahlen---als nachher---weinen und wüten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Bobcatdriver1991):
Kann ich ihn bei der Polizei anzeigen ?

Zitat (von Bobcatdriver1991):
konnte ich ihn ja auf gut Glück beim Finanzamt melden

Man hat wohl einen Schwarzarbeiter beauftragt, da halte ich es für kritisch den Kontakt mit der Justiz zu suchen ... der Auftraggeber ist da nämlich auch Täter.
Sollte man mit dem Anwalt besprechen.



Zitat (von Bobcatdriver1991):
Wie stehen die Chancen mein Geld bzw. Entschädigungszahlungen zu erhalten wenn ich Privatrechtlich gegen ihn vorgehe ?

Wenn man einen Schwarzarbeiter beauftragt, sind die Gerichte sehr zurückhaltend was eventuelle Rechte des Auftraggebers angeht - eigentlich hat er keine.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16522 Beiträge, 9303x hilfreich)

Das ist aber nett ausgedrückt:
Wenn es wirklich Schwarzarbeit war, kann man weder die Fertigstellung der Arbeit noch die Rückzahlung des Geldes erfolgreich durchsetzen.
Das fällt dann unter das Risiko, dass man hat, wenn man einen Schwarzarbeiter beauftragt.
Das muss man halt als Lehrgeld verbuchen und sich auf die Schadensminimierung konzentrieren (es droht ja noch ein Bußgeld für den Auftraggeber)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Seit der Neufassung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) im Jahr 2004 wird von dem Verbot auch die sogenannte Ohne-Rechnung-Abrede erfasst. Bei einer solchen Vereinbarung kommen Besteller und Unternehmer überein, dass für die Werkleistung keine Rechnung erstellt werden soll, um so den Werklohn schwarz zu vereinnahmen, also ohne Umsatz- und Einkommensteuer zu zahlen. Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bgh-urteil-urteil-vii-zr-6-13-schwarzarbeit-haftung-gewaehrleistung-vertrag-schwarzarbg/

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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