Hallo,
es geht darum das ich vor paar wochen einen Heizungsausfall hatte und der Auftrag von mir (schriftlich) war , Reparatur und Wartung der Heizanlage. Rechnung wurde von mir bezahlt.
2 Wochen gab es wieder einen ausfall und ich holte die Firma wieder. Jetzt soll ich das auch wieder bezahlen.
Gibt es bei wartung und reparatur keine gewährleistung ?
Muss ich die rechnung jetzt akzeptieren ? oder soll ich wiederspruch machen gegen die rechnung ?
mfg
Ralf
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-- Editiert RalfZuber am 17.05.2014 13:48
Problem mit Gasheizungsreparatur
17. Mai 2014
Thema abonnieren
Frage vom 17. Mai 2014 | 13:47
Von
Status: Frischling (47 Beiträge, 46x hilfreich)
Problem mit Gasheizungsreparatur
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#1
Antwort vom 17. Mai 2014 | 19:50
Von
Status: Richter (8510 Beiträge, 4059x hilfreich)
Hallo,
was war denn damals der Defekt und was ist es diesmal für ein Defekt gewesen?
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#2
Antwort vom 17. Mai 2014 | 21:17
Von
Status: Frischling (47 Beiträge, 46x hilfreich)
hallo,
1. mal Abgasrohr erneuert und Komplettwartung
2. luft im Wasserkreislauf
Wobei ich doch davon ausgehe das bei einer wartung sowas doch vestgestellt werden müsste , da die anlage ja dauernt hochdrehte und der monteur meinte das ausgleichsbehöltnis währe zu klein
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