Probleme beim Einbau neuer Heizung - Kosten Fehlersuche

8. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
JohnKeel
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)
Probleme beim Einbau neuer Heizung - Kosten Fehlersuche

Hallo,

bei uns wird gerade eine neue Gasheizung eingebaut nachdem die alte ausgefallen war. Für die Montage wurde ein Festpreis vereinbart, mit dem Zusatz: Unvorhergesehenes wird nach Absprache nach Stundensatz verrechnet. Für ein paar Kleinigkeiten wurden hier auch entsprechende Absprachen getroffen.

Nun gibt es aber das Problem, dass die Heizung sich immer wieder abschaltet. Ein Techniker der Firma hat nun heute 4 Stunden lang Fehlersuche betrieben und auch mit den Servicetechnikern des Herstellers beraten. Im Endeffekt läuft es wahrscheinlich auf eine defekte Regelung hin, welche vom Hersteller im Rahmen der Gewährleistung ausgetauscht wird. Meine Frage ist nun wer die Kosten der Fehlersuche tragen muss. Der Einbau der Heizung war noch nicht abgeschlossen als der Fehler festgestellt wurde und noch immer funktioniert sie nicht einwandfrei. Es wurde auch bisher keine Vereinbarung über dieses Mehraufwand getroffen.

Noch liegt mir zwar keine erweiterte Rechnung vor, trotzdem möchte ich natürlich vorbereitet sein, falls die Kosten zu unseren Lasten gehen sollen.

Ich sehe es eigentlich nicht ein, dass diese Probleme beim Einbau, welche ja nicht durch von uns zu verantwortende Umstände entstanden sind, zu unseren Kosten gehen sollen. Im Zweifel müsste der Handwerker das evtl. direkt mit dem Hersteller klären. Zumal es sich um ein recht neues Modell handelt und die Techniker offensichtlich noch nicht besonders vertraut damit sind, was die Fehlersuche natürlich noch mehr verlängert.

Für ein wenig Feedback wäre ich auf jeden Fall dankbar. Mir ist klar, dass die Fehlersuche in der Regel mit zum Aufwand gehört, wenn ein Reparaturauftrag vergeben wird. Aber hier handelt es sich ja um eine Neuinstallation und keine Reparatur...

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Handwerksrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Handwerksrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von JohnKeel):
Der Einbau der Heizung war noch nicht abgeschlossen


Dann gab es auch noch keine Abnahme. Der Installationsbetrieb muss sich mit dem Hersteller einig werden.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JohnKeel
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Ok, danke. So etwas dachte ich mir auch. Nun ist die Installation soweit wohl abgeschlossen und die Techniker kamen nicht abschließend weiter mit der Heizung und haben den Servicetechniker des Herstellers beauftragt.

Nun bereiten sie glaube ich gerade den Stundenzettel vor. Würde ich mit Unterschrift des Stundenzettels die Heizung abnehmen und sollte es bis sie läuft verweigern? Oder ist das nicht so kritisch?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Mit Abzeichnung des Stundenzettels bestätigst Du lediglich den Leuten deren Anwesenheit vor Ort.
Sie müssen sich ja auch ihrem Arbeitgeber gegenüber rechtfertigen, was sie den lieben langen Arbeitstag lang so gemacht haben.
Eine Kostenübernahmeverpflichtung ist damit nicht verbunden, die ergib sich aus den vertraglichen vereinbarungen; in Deinem Fall Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer neuen Therme zu Festpreis.

Aber achte darauf, dass es sich nur um die Bestätigung der dort verbrachten Zeit handelt und verlange eine Durchschrift zu Deiner eigenen Absicherung.

Du schreibst, dass die Probleme durch von euch nicht zu verantwortende Umstände entstanden sind. Dass ollte allerdings auch sicher sein.
Wenn es äußere Umstände sind (Kamin, Zu-oder Abflussleitungen) dürfte sich die Kostentragungspflicht anders darstellen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.801 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen