Rasen Reklamation

3. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
Jetset_74
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Rasen Reklamation

Hallo,

wir haben 2017 gebaut und hatten einen Gartenbauer mit der Gestaltung des Gartens, Vorgartens und Pflasterarbeiten beauftragt.
Der eingesähte Rasen kam allerdings nur zu vielleicht 30%.
Auf der Restlichen Fläche machte sich Unkraut breit. Nach ca einem halben Jahr haben wir ihn darüber Informiert wonach er zum nachsähen vorbei kam.
Das hat die Situation aber nicht verbessert. Er hat dann Rücksprache mit einem Angeblichen Rasenexperten gehalten und kam zu dem Schluss das der Boden zu Sandig ist und hier Bodenaufbereiter eingearbeitet werden muss.
Wir hatten uns mündlich darauf verständigt das wir die Mehrkosten für das Material Zahlen. Das wäre ja bei der erstaussaht auch angefallen.
Jetzt hat er eine Rechnung gestellt in der er die Arbeitsstunden inkl. Spritzen, Rasensamen, etc berechnet. Was kosten Sind die bei direkt Fachgerechter Arbeit erst gar nicht angefallen wären.
Mich interessiert die Rechtslage. Haben wir generell einen Anspruch darauf den Rasen zu reklamieren….?
Er könnte uns, auch wenn es nicht der Fall ist, Mangelnde Pflege vorwerfen oder ähnliches.
Der neue Rasen ist in Ordnung.
Schon mal danke für die Antworten....



-- Editiert von Moderator am 03.11.2020 23:15

-- Thema wurde verschoben am 03.11.2020 23:15

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23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von Jetset_74):
Was kosten Sind die bei direkt Fachgerechter Arbeit erst gar nicht angefallen wären.
Zumindest ein Teil davon wäre auch angefallen. Das Einarbeiten von Bodenaufbereitern ist wesentlich aufwändiger als das reine Einstreuen von Grassamen.

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#2
 Von 
Jetset_74
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Das war aber nicht die Frage!
Das ich ausser dem Material die Maschinenkosten übernehme ist für ich auch selbstverständlich....Es geht darum ob man einen Garantieanspruch auf Rasen geltend machen kann.
Fakt bleibt das er seinen Job nicht ordentlich gemacht hat. Das der Boden für diese Art Rasen zu Sandig ist hätte "Er" sehen müssen und das Aufarbeiten des Bodens gleich mit anbieten müssen.
Dafür habe ich einen Fachbetrieb damit beauftragt.

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#3
 Von 
bugman
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 37x hilfreich)

Zitat (von Jetset_74):
Das war aber nicht die Frage!
Das ich ausser dem Material die Maschinenkosten übernehme ist für ich auch selbstverständlich....Es geht darum ob man einen Garantieanspruch auf Rasen geltend machen kann.


Eine Garantie kannst du in Anspruch nehmen, wenn dir die Garantie gegeben bzw. vertraglich vereinbart wurde.

Zitat (von Jetset_74):
akt bleibt das er seinen Job nicht ordentlich gemacht hat. Das der Boden für diese Art Rasen zu Sandig ist hätte "Er" sehen müssen und das Aufarbeiten des Bodens gleich mit anbieten müssen.
Dafür habe ich einen Fachbetrieb damit beauftragt.


Ob du trotzdem Ansprüche gegen den Gartenbauer hast ist mit den gegebenen Informationen nur sehr schwer möglich. Hier müsste erst einmal bekannt sein, was genau im Vertrag vereinbart wurde. Wurde hier ein vollständig angewachsener bzw. dichter Rasen versprochen muss dieser auch geliefert werden. Da dieses vermutlich aber nicht der Fall ist, sondern in der Auftrag unter Umständen nur steht "Rasen einsähen", hat er seine Leistung erbracht.
Jetzt kann man natürlich drüber diskutieren, ob er schon vorher hätte wissen müssen, dass auf diesem Boden der Rasen nicht oder nur sehr schwer wächst.

Aus der jetzigen Sicht würde ich dir empfehlen: Sprich mit dem Gartenbauer und finde eine einvernehmliche Lösung für den Rechnungsbetrag.

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Jetset_74):
Wir hatten uns mündlich darauf verständigt das wir die Mehrkosten für das Material Zahlen.
und könnt ihr diese Einigung auch beweisen?

Der Gartenbauer wird sich wohl auf einen neuen Auftrag berufen. Habt ihr schon mit ihm gesprochen / geschrieben. Wie stellt er sich zu der Sache.

Berry

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#5
 Von 
Jetset_74
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, die Zeiten der freundlichen Worte sind leider von meiner Seite vorbei.
Ich habe schon über viel hinweggesehen....aber irgendwann ist das Maß einfach voll.
Es war ja nicht nur der Rasen der zu wünschen übrig liess. Da sind auch diverse andere arbeiten teils mangelhaft ausgeführt worden und termine wurden nicht eingehalten. Zu dem hat er beim einarbeiten des Boden aufbereiters trotz mehrfacher Warnung den Draht des Mähroboters irgendwo durchtrennt. Das heist der neue Rasen kann im Moment nur gemäht werden wenn ich mir in der Nachbarschaft einen Rasenmäher ausleihe....
Ich habe Ihn bereits am 10.09 darauf hingewiesen und er hat bis jetzt nicht reagiert und schickt mir dann trotzdem so eine Rechnung.
Wenn die Sachlage so undurchsichtig ist, werd ich sie wohl einem Anwalt übergeben müssen.

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#6
 Von 
Jetset_74
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Der Gartenbauer wird sich wohl auf einen neuen Auftrag berufen. Habt ihr schon mit ihm gesprochen / geschrieben. Wie stellt er sich zu der Sache.

Berry


Ich habe keinen neuen Auftrag erteilt. Da hat er genau so wenig etwas schriftlich. Dann hätte er dazu ein Angebot erstellen müssen was auch nicht erfolgt ist.

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#7
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von Jetset_74):
ch habe keinen neuen Auftrag erteilt. Da hat er genau so wenig etwas schriftlich. Dann hätte er dazu ein Angebot erstellen müssen was auch nicht erfolgt ist.
Nö. Einen Auftrag kann man auch mündlich erteilen. Und ein Angebot ist nicht notwendig.

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#8
 Von 
Jetset_74
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei Nacherfüllung dürfen laut Verbraucherzentrale weder Lohn- noch Ersatzteilkosten berechnet werden.
Übergebe die Sachen nächsten Dienstag einem Anwalt. Der soll mal Prüfen was da machbar und rechtens ist.
Solange der Schaden nicht behoben wurde fliesst eh kein Geld. Sollte sich rausstellen das ich sogar überhaupt nichts zahlen muss behebe ich den Schaden selber und der brauch sich nicht mehr blicken lassen....

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#9
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

So ein Rasen wächst aber auch nicht von alleine. Der benötigt von der Aussaat bis er dann mal ausreichend steht einiges an Pflege. Inbesondere muss er dauerhaft gewässert werden. Ein Rasensamen der nach dem angehen einmal austrocknet ist tot. Da kommt dann nichts mehr. Die Bodenaufbereitung hättest du damals, wenn es gleich gemacht wurde, auch extra bezahlen müssen.
Wer jetzt hier Schuld hat ist denke ich im Nachhinein schwer festzustellen. Ich würde hier versuchen eine gütliche Einigung zu erzielen.

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32007 Beiträge, 5632x hilfreich)

Zitat (von Jetset_74):
Haben wir generell einen Anspruch darauf den Rasen zu reklamieren….?
Das war wohl die Frage. Also bitte doch zu einem Anwalt...

Bitte keinen RA für Baurecht suchen.
Denn mit Baurecht hat das wahrlich gar nichts zu tun.

Und Achtung--- der Rasensäher kann sich auch einen RA nehmen...ist ihm sogar zu empfehlen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
Jetset_74
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Paragrafenreiter):
Wer jetzt hier Schuld hat ist denke ich im Nachhinein schwer festzustellen. Ich würde hier versuchen eine gütliche Einigung zu erzielen.

Ja....ich habe trotz der heissen Sommer 2 mal täglich x Liter Wasser zum sprengen darin versenkt.
Einmal bei der ansaat und dann wieder beim Nachsähen....kann man schlecht beweisen. Da sehe ich auch das Problem.
Ich will das ja auch gar nich umsonst haben. Da geht es nicht drum. Nur ich fühle mich mittlerweile dermaßen verarscht das ich wirklich keine Lust mehr habe mich mit dem Auseinander zu setzen. Er hat während seiner arbeit viel versprochen und wenig gehalten. Auf Anrufe oder Mails wird nicht reagiert oder ausbleibende Rückrufe versprochen.
Sich da zu einigen dürfte schwer werden. Ich würde auch dem Anwalt sagen das wir durchaus bereit sind einen Betrag X zu zahlen. Der soll das dann, wahrscheinlich mit seinem Anwalt, ausmachen.
Auch wenn ich die Anwaltskosten drauf rechne bin ich dabei wahrscheinlich immernoch günstiger.
Ich habe als Kunde ehrlich gesagt keine Lust mehr dem hinterher zu laufen. Da letzte Woche die Rechnung kam wird sicher auch in absehbarer Zeit eine Mahnung eingehen. Dem würde ich gerne vorgreifen.

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#12
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von Jetset_74):
Da letzte Woche die Rechnung kam wird sicher auch in absehbarer Zeit eine Mahnung eingehen. Dem würde ich gerne vorgreifen.
Dem kannst Du nicht vorgreifen. Die Mahnung wird er trotzdem schicken. Auftrag mündlich erteilt, Arbeit geleistet, Kunde muss zahlen.

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#13
 Von 
Jetset_74
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Dem kannst Du nicht vorgreifen. Die Mahnung wird er trotzdem schicken. Auftrag mündlich erteilt, Arbeit geleistet, Kunde muss zahlen.

So einfach kommt er aber aus der Nummer nicht raus. Das es sich um eine Reklamation handelt ist in der letzten erstellten Rechnung ersichtlich. Wo er gnädigerweise nur die häflte der Stunden ( die unserer Ansicht nach maßlos übertireben angesetzt waren) erlassen hat.
Es muss halt jetzt geklärt werden in wie weit es sich hier um eine Gewährleistung/Reklamation handelt und was da wer in diesem Fall an Kosten übernehmen muss.

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#14
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Deine Verärgerung ist angesichts der diversen Nebenkriegsschauplätze verständlich.

Nur hier geht es um einen konkreten Sachverhalt und nicht um das ganze Geplänkel drum herum.

Warum hast Du bei den Vorerfahrungen es beim "mündlich" belassen und Dich damit um Beweise gebracht?

Zitat (von Jetset_74):
Ich habe keinen neuen Auftrag erteilt. Da hat er genau so wenig etwas schriftlich. Dann hätte er dazu ein Angebot erstellen müssen was auch nicht erfolgt ist.

Dass dürfte eine Fehleinschätzung sein; ein vorheriges Angebot ist nicht erforderlich.

Berry

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#15
 Von 
Jetset_74
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja...es ist kompliziert. Und ich bin leider Gottes manchmal zu gutgläubig und habe die schlechte Angewohnheit darauf zu vertrauen das die Leute Ihr Wort halten.
Wie das jetzt in diesem speziellen Fall münden kann soll mir der Anwalt nächste Woche klären.
Den geforderten Betrag werde ich nur Zahlen wenn ich gar keine andere option habe.
Wo bei ich schon fast so weit bin es nur zu zahlen damit ich die ein für alle mal los bin.
Aber mal schauen was der Anwalt sagt. :)

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#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32007 Beiträge, 5632x hilfreich)

Zitat (von Jetset_74):
Es muss halt jetzt geklärt werden in wie weit es sich hier um eine Gewährleistung/Reklamation handelt und was da wer in diesem Fall an Kosten übernehmen muss.
Erst mal den Anwalt fragen.
Dann evtl. ein Gericht entscheiden lassen.
Könnte ziemlich teuer werden...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Da es offenbar gar keine Frage mit baurechtlichen Problemen gibt:

:forum:



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Jetset_74):
Ja...es ist kompliziert.


Find ich ehrlich gesagt nicht. Es ist eher eine Beweisfrage.

Du willst auf Sachmängelhaftung hinaus- aus Deiner Sicht vermutlich soweit ok. Aber die Nachbesserung muss unter Hinweis auf den Sachmangel gefordert werden. Und spätestens hier fehlt für mich der Nachweis. Deshalb ja auch die Frage was der Gärtner sagt.

Zitat (von Jetset_74):
Wie das jetzt in diesem speziellen Fall münden kann soll mir der Anwalt nächste Woche klären.
Mach mal, und berichte.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Jetset_74
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

So,
wie Versprochen ein kurzes feedback was den Anwalt angeht.
Der hat sich die Rechnung angeschaut und hat gleich gefragt ob auf Grund der berechneten Stunden bei der Quadratmeterzahl des Rasens eventuell ne 0 vergessen worden ist. :grins:
Wie ich auch schon sagte....maßlos überzogen.
Was auch immer im Vorfeld war, wird es jetzt folgendermaßen ablaufen.
Der Anwalt wird ihn auf Grund der Stunden, der Gewährleistung und dem nicht nachkommen der Reparaturarbeiten die er selbst verursacht hat rügen und ein Angebot, was 50 % des verlangtem entspricht, unterbreiten. Das dürfte in etwa die Materialkosten und deren einarbeitung decken. Was für mich ja völlig ok wäre.

Entweder er nimmt an...oder er verklagt uns und bestellt einen Sachverständigen...den er erstmal Zahlen müsste.
Kommt der Sachverständige zu dem Schluss das die berechneten Stunden für die angefallene Arbeit Ortsüblich sind,
was schwer vorstellbar wäre, Zahlen wir die Rechnung halt bevor es zum Prozess kommt + die 1-2 Briefe für unseren Anwalt.
Einen Zug vor Gericht auf Grund der vorhergegangenen, schwer beweisbaren Vorgänge wäre zu Riskant und die Kosten würden den Streitwert um ein Vielfaches überschreiten.
Falls nicht wird er eh zurückrudern und die 50 % nehmen ...die Reparaturen mach ich dann selber.
Hoffen wir mal das es so kommt.
Ich will den echt nicht mehr bei uns auf dem Hof sehen^^
Drückt mir die Daumen...

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Jetset_74):
Zahlen wir die Rechnung halt bevor es zum Prozess kommt + die 1-2 Briefe für unseren Anwalt.

Wenn er euch verklagt und der Sachverständige begutachtet, ist man bereits im Prozess.
Und der Anwalt wird in der Regel nach Streitwert bezahlt und nicht nach Anzahl der Briefe.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Jetset_74
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Laut unserem Anwalt nicht.
Er würde im Falle einer Klage nicht mehr gebraucht weil die Rechnung dann beglichen wird.
Dann ist das DIng vom Tisch.
Kann nur sagen was der Anwalt gesagt hat.
Wir hoffen jetzt mal das auch der Gartenbauer das ganze Theater nicht haben will.
Zumal nach Abzug seines Gutachters und Anwaltskosten wahrscheinlich von dem Geforderten Geld auch nicht mehr als die hälfte bleibt selbst wenn wir die geforderte Summe zahlen.
Warten wirs mal ab.
Recht haben und Recht kriegen sind ja in Deutschland 2 paar Schuhe. Das durften wir unlängst erst mit einem anderen Handwerker erfahren. 3 Jahre geklagt mit Gutachtern etc, Prozess gewonnen, Handwerker sammt Anwalt untergetaucht.
Alles für die Katz. Man sollte nicht glauben das sowas in Deutschland Möglich ist. Wir durften es erleben.
Da hätte auch kein detaillierter Vertrag was gebracht.
Viel bei dem Bau gelernt.....

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32007 Beiträge, 5632x hilfreich)

Zitat (von Jetset_74):
Recht haben und Recht kriegen sind ja in Deutschland 2 paar Schuhe.
Ach. War das neu für dich? Ich meine, das ist nicht nur in Deutschland so.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Jetset_74):
Laut unserem Anwalt nicht.

Da der Anwalt alle Akten kennt, würde ich sagen das er Recht hat - offenbar gibt es bei euch Besonderheiten, das kommt vor.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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