Rechnung Handwerker in Ordnung Arbeitslohn und Anfahrtskosten?

16. März 2021 Thema abonnieren
 Von 
Krss09
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 26x hilfreich)
Rechnung Handwerker in Ordnung Arbeitslohn und Anfahrtskosten?

Hallo,

wir haben von unserem Heizungsbauer die folgende Rechnung erhalten:

1,5 Std Arbeitslohn für den Servicedienst/wartung unserer Therme für 82,50 EUR
1, Stück Fahrtkosten bis 50km einfache Wegstrecke für 81,50 EUR
zzgl. Mehrwertsteuer.

Meine Frage nun, kann das so abgerechnet werden?

Unser Monteuer war nur etwa eine Stunde bei uns vor Ort.
Der Rechnungsbetrag wird damit begründet, dass die Fahrtzeit im Arbeitslohn mitberechnet ist (Hin- und Rückfahrt jeweils 0,5 Std = 1Std. und die Arbeitszeit hinzukommt)

Irgendwie erscheint mir das doppet gemoppelt, oder ist das aufgrund der "einfachen Wegstrecke" abgegolten?

Meinem Verständnis nach wäre die Anfahrt eine Position, zzgl. der einen Stunde die er bei uns war?
Wofür wird sonst die anfahrt berechnet wenn sie auch gleichzeitig Arbeitszeit ist?

Ich gehe davon aus, dass die rechnung stimmen wird, jedoch erschließt sich mir das noch nicht ganz.

Kennt sich jemand aus?
Danke und Grüße

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Handwerksrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Handwerksrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120163 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Krss09):
Wofür wird sonst die anfahrt berechnet wenn sie auch gleichzeitig Arbeitszeit ist?

Ich weis ja nicht ob Du Dein Auto geschenkt bekamst, es ohne Wartung / Reparaturen funktioniert und ob es vom Odem des Heiligen Geistes abgetrieben wird.

Bei dem Handwerker ist das alles mit Sicherheit nicht der Fall, er wird diese Kosten alle irgendwie umlegen müssen.
Bei uns kostet der km Anfahrt eines Monteurs-Kfz dieses Jahr z.B. 97,588 Cent.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.978 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen