Ich habe heute per Einschreiben eine Rechnung ( Rechnungsdatum 21.07.2003 ) für einen Umbau vom 14.10.-27.10.2001 erhalten.
Der Rechnungsteller war damals ein Freund, der mir anbot, sich ohne Bezahlung daran zu beteiligen. ( Zeugen vorhanden, da mir damals mehrere Freunde unentgeldlich geholfen hatten ). Der Rechnungssteller hatte zu diesem Zeitpunkt ein Gewerbe unter "Landschafts und Gartenbau" angemeldet. Auch war er bei mir von Nov. 2001. bis April 2003 angestellt. Nachdem er im Aprill 2003 von mir gekündigt wurde, rächt er sich scheinbar nun durch diese Rechnungsstellung.
Was soll ich tun ?
Gruß
Berlinger
Rechnung erst nach 1 1/2 Jahren
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
...eine Rechnung nach 1 1/2 Jahren erst zu bekommen stellt noch keine Verjährung dar.
Aber obigen Text erst einmal übersetzt:
Rechnungssteller hatte gleichzeitig Gewerbe (Gartenbau) angemeldet und war bei Rechnungsempfänger (ebenfalls selbstständig) angestellt.
Rechnungsersteller wollte rund 13 Tage umsonst beim Umbau helfen.
Umsonst würde in diesem Fall heißen, er hatte bez. Urlaub ? Oder er hat auf seinen Lohn
(war angestellt) verzichtet ? Oder er hat nach Feierabend geholfen?
Welche Arbeiten hat er ausgeführt? Hilfsarbeiten, Baugewerk oder in der Eigenschaft im Gartenbau?
Was für Arbeiten hat er in Rechnung gestellt?
Gartenbauarbeiten?
Wären doch Fragen, die die Beantwortung:
"Was soll ich tun" , erleichtern würden
mfg
Es geht auch gar nicht um eine Verjährung. Vielmehr darum, das die Hilfe beim Umbau freiwillig und ohne Entgeld war ( Freund )
Meines Erachtens muss ich die Rechnung nicht zahlen, da ja vorher ausgemacht wurde, das dies ein freiwilliger Freundschaftsdienst ohne Bezahlung ist. Nein, er war zu dieser Zeit nicht bei mir beschäftigt, sondern erst nach dem Umbau auf geringfügiger Basis, was aber mit dem Umbau nix zu tun hat.Ich hatte dies nur erwähnt, um klar zu machen, das er nun eine Rechnung schreibt um sich für die Kündigung zu rächen. In Rechnung hat er gestellt, Komplettumbau 175 Std. a 37,50.
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