Rechnung erst nach 1 1/2 Jahren

22. Juli 2003 Thema abonnieren
 Von 
Berlinger
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Rechnung erst nach 1 1/2 Jahren

Ich habe heute per Einschreiben eine Rechnung ( Rechnungsdatum 21.07.2003 ) für einen Umbau vom 14.10.-27.10.2001 erhalten.
Der Rechnungsteller war damals ein Freund, der mir anbot, sich ohne Bezahlung daran zu beteiligen. ( Zeugen vorhanden, da mir damals mehrere Freunde unentgeldlich geholfen hatten ). Der Rechnungssteller hatte zu diesem Zeitpunkt ein Gewerbe unter "Landschafts und Gartenbau" angemeldet. Auch war er bei mir von Nov. 2001. bis April 2003 angestellt. Nachdem er im Aprill 2003 von mir gekündigt wurde, rächt er sich scheinbar nun durch diese Rechnungsstellung.
Was soll ich tun ?

Gruß
Berlinger

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Handwerksrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Handwerksrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
belle
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 129x hilfreich)

...eine Rechnung nach 1 1/2 Jahren erst zu bekommen stellt noch keine Verjährung dar.

Aber obigen Text erst einmal übersetzt:

Rechnungssteller hatte gleichzeitig Gewerbe (Gartenbau) angemeldet und war bei Rechnungsempfänger (ebenfalls selbstständig) angestellt.
Rechnungsersteller wollte rund 13 Tage umsonst beim Umbau helfen.
Umsonst würde in diesem Fall heißen, er hatte bez. Urlaub ? Oder er hat auf seinen Lohn
(war angestellt) verzichtet ? Oder er hat nach Feierabend geholfen?

Welche Arbeiten hat er ausgeführt? Hilfsarbeiten, Baugewerk oder in der Eigenschaft im Gartenbau?
Was für Arbeiten hat er in Rechnung gestellt?
Gartenbauarbeiten?

Wären doch Fragen, die die Beantwortung:
"Was soll ich tun" , erleichtern würden

mfg


1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Berlinger
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Es geht auch gar nicht um eine Verjährung. Vielmehr darum, das die Hilfe beim Umbau freiwillig und ohne Entgeld war ( Freund )
Meines Erachtens muss ich die Rechnung nicht zahlen, da ja vorher ausgemacht wurde, das dies ein freiwilliger Freundschaftsdienst ohne Bezahlung ist. Nein, er war zu dieser Zeit nicht bei mir beschäftigt, sondern erst nach dem Umbau auf geringfügiger Basis, was aber mit dem Umbau nix zu tun hat.Ich hatte dies nur erwähnt, um klar zu machen, das er nun eine Rechnung schreibt um sich für die Kündigung zu rächen. In Rechnung hat er gestellt, Komplettumbau 175 Std. a 37,50.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.636 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen