Rechnung höher als Angebot

24. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
Guen66
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 17x hilfreich)
Rechnung höher als Angebot

Hallo an Alle,

Wer kann mir weiterhelfen?

Ich habe einen Teppichverlegebetrieb um ein Angebot gebeten. Der Meister hat sich die Begebenheiten vor Ort angeschaut und hat auch maßgenommen. Wenige Tage kam dann das Angebot (also kein Kostenvoranschlag sondern tatsächlich Angebot) über Leistung und Material. Summe 2100€.
Ich habe ihm den Auftrag telefonisch erteilt. Nach der fachmännisch durchgeführten Arbeit ist nun auch die Rechnung gekommen. Summe 2400€. Das ist eine Differenz von 300€. Das sind mir zuviel. Wie muß ich jetzt reagieren. Letztendlich ist doch das Angebot verbindlich (auch im Geschäft sprach der Meister von Festangebot)

Vielen Dank
Mit freundlichem Gruß
Guen66

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
in einem Festpreis wäre tatsächlich der Endpreis vereinbart worden. Es handelt sich in diesem Fall aber um ein Angebot. Hier werden einzelne Positionen zu einem bestimmten Preis vereinbart. Dabei kann also die Rechnungssumme vom ursprünglichen Angebots-Endpreis abweichen. Die "Abweichung" hat allerdings ihre Grenzen! Mehr als 10% sind nicht drin!
Mit dem Handwerker reden und klar machen, das man sich notfalls eines Anwaltes bemüht. Das düfte dann zu einem Akzeptablen Ergebnis führen!

13x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12326.10.2010 09:33:19
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Guen66
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 17x hilfreich)

Ich bedanke mich für die Antworten. Ich denke ich werden dem Verlegebetrieb einen Brief schicken mit der Bitte Position zu beziehen und dass ich nicht gewillt bin den kompletten Differenzbetrag zu zahlen.


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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

quote:
also kein Kostenvoranschlag sondern tatsächlich Angebot

Angebot oder FESTPREIS-Angebot?
Ein reines Angebot wird in der Regel wie ein Kostenvoranschlag behandelt.
Eine Abweichung von bis zu 20% wird von der allgemeinen gängigen Rechtssprechung als akzeptabel angesehen.

Angebot an Endkunden sind immer inklusive der MwSt. zu erstellen.

Selbst ein FESTPREIS-Angebot kann in der Endabrechnung teurer werden wenn vom Kunden weitere zusätzliche Sonderabeiten während der Auftragsausführung verlangt wurden.




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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5x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12326.10.2010 09:33:19
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Guen66
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo.

Dann kommt der Handwerker ja leich an 20% mehr Geld. Der Handwerker erhält vom Kunden immer den Zuschlag, wenn er zunächst 20% günstiger anbietet, und in der Rechnung packt er dann einfach die 20% wieder drauf (ist ja nach der gängigen Rechtssprechung legitim). Das ist ja cool. Und wir Kunden sind die dummen.

Gruß
Guen66

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16x Hilfreiche Antwort

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