Rechnung ohne Auftrag erteilt zu haben

8. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
peekay
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 8x hilfreich)
Rechnung ohne Auftrag erteilt zu haben

Moin.

Folgender Sachverhalt:
Wir hatten in den letzten Jahren mehrfach Wasser im Keller durch Staunässe. Das Wasser ist das dann durch das Kellerfenster in den Keller gelaufen.
Wir haben das Problem auch unserem Bauträger gemeldet. Unser Haus ist von Baujahr 2008.
2014 hat er ein Abflußrohr vor dem Haus reparieren lassen. Kostenlos!
2015/2016 hat es wieder stark geregnet und es stand erneut Wasser im Keller.
Im Februar haben wir das dem Bauträger per whatsapp (mit Bildern) gemeldet. Er versprach sie darum zu kümmern.

Er hat dann gesagt, seine Jungs würden vorne eine paar Bohrungen machen, damit das Wasser besser abläuft.
Er hat dann aber eine Spezialfirma kommen lassen,die die Löcher gebohrt haben. Seine "Jungs" haben die Pflasterarbeiten erledigt und im Keller waren Bautrockner.
Vor zwei Wochen hat er uns dann die Rechnungen vorgelegt. Bohrung 1.300€, Pflasterarbeiten 800€, Trocker 600€.
Die Rechnungen für Bohrung und Pflastern laufen auf seinen Namen und er hat sie auch schon bezahlt. Allerdings hat er die Bohrung und die Pflasterarbeiten einfach über andere Baustelle laufen lassen.

Er hätte gerne das wir die Rechnungen übernehmen. Eine Rechnung direkt an uns hat er noch nicht geschrieben, weil er das Geld gerne "bar" hätte.Wir haben auch angeboten die Kosten für die Bautrocknung zu übernehmen.

Da wir uns weigern, alle Kosten zu übernehmen wird wohl noch eine "richtige" Rechnung von ihm an uns folgen.

Frage:
Müssen wir tatsächlich zahlen? Wir haben ihm weder schriftlich noch mündlich den Auftrag erteilt die teuren Arbeiten zu übernehmen, sondern sind davon ausgegangen das er das wieder kostenlos erledigt. Er hat auch nie gesagt, wie teuer es wird und das wir am Ende alles bezahlen müssen.

Wenn uns die Kosten vorher genannt worden wären, hätte ich selbst die Pflasterarbeiten erledigt und mir selbst einen Bohrer geliehen. Das ganze hätte dann vielleicht 500€ gekostet.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat:
Wir haben ihm weder schriftlich noch mündlich den Auftrag erteilt die teuren Arbeiten zu übernehmen,

Der Schilderung nach stimmt das aber nicht:
Zitat:
Im Februar haben wir das dem Bauträger per whatsapp (mit Bildern) gemeldet.




Zitat:
sondern sind davon ausgegangen das er das wieder kostenlos erledigt.

Wie kommt man zu der lebensfernen Ansicht? Arbeitet man selbst auch kostenlos?



Zitat:
Die Rechnungen für Bohrung und Pflastern laufen auf seinen Namen und er hat sie auch schon bezahlt. Allerdings hat er die Bohrung und die Pflasterarbeiten einfach über andere Baustelle laufen lassen.

Vermutlich habt ihr keine Rechungskopien,die das beweisen?



Zitat:
Eine Rechnung direkt an uns hat er noch nicht geschrieben, weil er das Geld gerne "bar" hätte.

Darauf sollte man sich keinesfalls einlassen.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
peekay
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat:Wir haben ihm weder schriftlich noch mündlich den Auftrag erteilt die teuren Arbeiten zu übernehmen,
Der Schilderung nach stimmt das aber nicht:
Zitat:Im Februar haben wir das dem Bauträger per whatsapp (mit Bildern) gemeldet.

->>> Und um Nachbesserung gebeten. Denn in 2014 wurde ja schonmal was gemacht. Offenbar erfolglos.

Zitat:sondern sind davon ausgegangen das er das wieder kostenlos erledigt.
Wie kommt man zu der lebensfernen Ansicht? Arbeitet man selbst auch kostenlos?

->>> bisher war es auch kostenlos.


Zitat:Die Rechnungen für Bohrung und Pflastern laufen auf seinen Namen und er hat sie auch schon bezahlt. Allerdings hat er die Bohrung und die Pflasterarbeiten einfach über andere Baustelle laufen lassen.
Vermutlich habt ihr keine Rechungskopien,die das beweisen?
-->> doch Kopien liegen vor!


Zitat:Eine Rechnung direkt an uns hat er noch nicht geschrieben, weil er das Geld gerne "bar" hätte.
Darauf sollte man sich keinesfalls einlassen.


->>> schon klar

Aber er kann doch nicht einfach unverhältnismäßig teuere arbeiten durchführen lassen ohne das vorher anzusprechen?
Bsp. Gärtner soll sich um Rasen kümmern und lässt dafür aus America 2 Spezialisten einfliegen und verlegt einfach neuen Rollrasen und will dann 5.000€ dafür.
In welcher Welt leben wir???

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16472 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
In welcher Welt leben wir???

In der Welt des §632 BGB :
https://dejure.org/gesetze/BGB/632.html

D.h. kostenlose Arbeit kann im Regelfall nicht erwartet werden.
Wenn über die Höhe der Kosten im Vorfeld nicht gesprochen wurde, dann gilt im Zweifelsfall die Preisliste des Auftragnehmers, gibt es keine Preisliste, dann muss der allgemein "übliche" Preis bezahlt werden.
Rollrasen für 5000€ wäre wohl nicht der üblich Preis.
(Wobei: Meine Zeitung vermeldet, dass ein neuer Rasen für ein Bundesligastadion incl. Verlegung ca. 100000€ kostet. Ein für internationale Spiele zugelasseses Spielfeld umfasst ca. 7200m². Macht also ca. 14€/m². Ein Garten mit ca. 350m² Rollrasen darf also durchaus 5000€ kosten ...)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat:
-->> doch Kopien liegen vor!

Das wäre dann aber schlecht für den Unternehmer.
Denn wenn er das so wie geschlidert gemacht hat, dann wäre das unter Umständen durchaus strafrechtlich relevant.



Zitat:
Aber er kann doch nicht einfach unverhältnismäßig teuere arbeiten durchführen lassen ohne das vorher anzusprechen?

Ob die Kosten unverhältnismäßig teuer waren, kann man z.B. von der Handwerkskammer prüfen lassen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
peekay
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 8x hilfreich)

Nochmal: Wir haben ihm nur geschrieben, dass wieder Wasser in den Keller gelaufen ist. Er hat gesagt, er kümmert sich darum.

Und dann kann man ohne weitere Absprachen einfach alle möglichen Handwerker anrücken lassen? Es ist Zeit auszuwandern.

Dann werde ich halt die Rechnung bar zahlen, mir möglichst ne Quittung geben lassen und ihn dann beim Finanzamt an*******n. In seiner Buchhaltung hat er es nämlich als Gewährleistungsschaden gebucht bzw. auf ein anderes Bauvorhaben.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat:
Nochmal: Wir haben ihm nur geschrieben, dass wieder Wasser in den Keller gelaufen ist.

Genauer Wortlaut?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
peekay
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 8x hilfreich)

Guten Morgen HXXXX
Ich muss dir leider sagen, dass unser Waschkeller immer wieder unter Wasser steht. Gestern war es wieder soweit. Davor am 2.12. Das Wasser steht im Ablauf drin. Ich befürchte, da muss nachgebessert werden....

--> das nachgebessert bezieht sich auf die Arbeiten aus 2014. Aber vermutlich ist das ja so eine Art Auftragserteilung.
Werde wie gesagt, wohl zahlen. Finde es trotzdem ungeheuerlich, dass man sich so abzocken lassen muss. Hätte es selber deutlich günstiger hin bekommen, wenn man uns nicht suggeriert hätte, dass das alles läuft und man nichts machen muss.
Betrüger haben es in Deutschland halt zu einfach.

Vielleicht mein Antrag auf greencard ja erfolgreich :)

-- Editiert von peekay am 08.05.2016 20:21

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von peekay):
Davor am 2.12. Das Wasser steht im Ablauf drin. Ich befürchte, da muss nachgebessert werden....
--> das nachgebessert bezieht sich auf die Arbeiten aus 2014. Aber vermutlich ist das ja so eine Art Auftragserteilung.

Das Nachbessern ist ein Auftrag, denn schlichtweg schon 2014 hätte man keinen Anspruch auf Gewährleistung gehabt.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
peekay
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 8x hilfreich)

Und

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von peekay): Davor am 2.12. Das Wasser steht im Ablauf drin. Ich befürchte, da muss nachgebessert werden....
--> das nachgebessert bezieht sich auf die Arbeiten aus 2014. Aber vermutlich ist das ja so eine Art Auftragserteilung.

Das Nachbessern ist ein Auftrag, denn schlichtweg schon 2014 hätte man keinen Anspruch auf Gewährleistung gehabt.


->>> Und das ist dann ein Freifahrtschein, das man ohne Absprachen einfach alles machen kann, egal wie teuer?

Ich glaube ich steig in die Baubranche ein.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Betrüger haben es in Deutschland halt zu einfach.
Betrug? Wo? Tut mir leid, aber das ist der Faktor "selbst schuld".



Zitat:
Und das ist dann ein Freifahrtschein, das man ohne Absprachen einfach alles machen kann, egal wie teuer?

Sofern die Preisnennung nicht explizit vorgeschrieben ist bzw. konkrete Preise vor Auftragserteiliung nicht bestimmbar sind, ist kein Unternehmer verpflichtet ein Preisangebot an zu geben.
Wenn man einen Auftrag erteilt und nicht nach den Kosten fragt, dann ist das Problem des Auftraggebers, nicht des Auftragnehmers.

Das ist überall so, nicht nur in der Baubranche.
Wenn man z.B. sein Auto in die Werkstatt bringt und sagt "mach den mal fertig für den TÜV" kann hinterher auch irgendwas 4stelliges bei raus kommen.
Wenn man auf dem Markt zu dem Händler sagt, mach meinen Beutel voll mit Kirschen, dann kann auch keiner vorhersagen was es kostet.





Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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