Rechnung über Telefongespräch

4. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb537900-98
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnung über Telefongespräch

Hallo,

am 18.1 fand ich meinen Haustürschlüssel nicht und rief umgehend einen Schlüssel- Notdienst an und machte mit ihm einen Termin am morgigen Tag aus.
Minuten später fand ich meinen Schlüssel glücklicherweise wieder und stornierte den Schlüssel Notdienst.

Nach zwei Wochen kam nun eine Rechnung mit der Aufforderung 21,90€ für diese zwei Anrufe zu zahlen.

Begründung 'Allgemeine Bereitstellungskosten-pauschale, Sachbearbeitung. 'Es wurden mehrere Telefonate geführt'.

Weiter: 'Da wir einen 24 Stunden Notdienst haben und immer jemand in der Notrufzentrale alle Telefonate annimmt und bearbeitet müssen wir Ihnen eine kleine Rechnung schreiben'

Ist dies Rechtens?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120038 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von fb537900-98):
Ist dies Rechtens?

Ja.
Fordern kann man, denn fordern kann man ja fast alles. Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet) mit.


Gab es denn zuvor irgendwelche Hinweise auf diese Kosten?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb537900-98
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein es gab keinen Hinweis auf diese Kosten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120038 Beiträge, 39822x hilfreich)

Dann sehe ich derzeit keine Rechtsgrundlage, das er diese Kosten durchsetzen könnte.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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