Hallo,
ich bin selbständig und habe mit einer Firma einen Wartungsvertrag mit einer jährlichen Pauschale.
Diese Firma wurde beauftragt, den Fehler an einem Kafeeautomaten zu finden. Da sie keine geeigneten Leute hatte, hat sie einen Subunternehmer beauftragt.
Dieser Subunternehmer stellte fest, dass ein Mitarbeiter Kakao ins Kaffeefach gestellt hat und somit die Arbeit nicht über die Pauschale abgegolten ist.
Darüber möchte ich hier gar nicht diskutieren...
Vielmehr irritiert mich die Rechnung des Subunternehmers, der mir für eine halbe Facharbeiterstunde (= 26 euro) zusätzlich 2,5 Stunden An- und Abfahrt (insgesamt 130 Euro) sowie 150 kilometer à 0,89 Euro berechnet.
Die Fahrtkosten stehen doch in keiner Relation zu der halben Arbeitsstunde.
Wie seht Ihr das???
Rechnung von Mnteur = Wucher??
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Was ich vergessen habe:
Man hätte doch erwarten können, dass ein Unternehmen eingesetzt wird, dass ortsnah ist, bei dem nicht so exorbitant hohe Fahrtkosten entstehen, oder?!?!
Hallo,
hat die Firma mit Wartungsvertrag den Subunternehmer beauftragt? Welche Vereinbarung ist im Vorfeld getroffen?
Mit dieser spärlichen Info kann nicht beraten werden. Leider.
MfG
-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Die Firma, mit der der Wartungsvertrag läuft, hat die Firma beaiftragt - ohne mein Wissen - da sie berechtigt ist, einen Subunternehmer einzusetzen.
Da der Fehler scheinbar bei meinem Personal lag, hat man mir die Kosten, da es keine normale Wartung war, in Rechnung gestellt.
Hallo,
in diesem Fall müsste der Subunternehmer die Rechnung an den Auftraggeber stellen. Dieser dürfte dann zu den *üblichen* Konditionen an Sie berechnen. Es sei denn, dass der Wartungsvertrag im genauen Wortlaut etwas anderes explizit zulässt.
MfG
-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"
Es ist tatsächlich so gelaufen, dass der Subunternehmer die Kosten unserer Wartungsfirma in Rechnung gestellt hat und die schließlich uns (mit Aufschlag).
Mir kommen die Kosten für die Fahrt sehr hoch vor? Ist irgendwo geregelt, wie hoch eine Kilometerpauschale sein darf?
Hallo,
hierzu erteilen die Verbraucher-Zentralen konkrete Auskünfte.
Zusätzlich im Buch >> ISBN 3-923214-39-1
MfG
-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"
--- editiert vom Admin
Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jeman hier sagen könnte, welcher Kilometersatz angemessen ist.
Ich denke, die KOsten für die Fahrt stehen in keinem Verhältnis zu den Arbeitskosten.
Ich will versuchen, mit der Firma zu reden, suche aber noch nach "geeigneten" Argumenten wie bspw. einer Angabe, wie hoch die Fahrtkosten sein dürfen.
Hallo,
die Fahrtkosten sind verhandelbar in der Höhe und ob diese überhaupt bezahlt werden müssen ebenfalls.
Die Fahrtkosten sind keinesfalls abhängig oder anteilig zur Reparaturkostenhöhe.
Verbraucher-Zentralen können dazu was sagen, selbst wenn Sie kein Verbraucher sind bzw. sein sollten.
MfG
-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"
Je nach verwendeten Fahrzeug entstehen hier kosten zwischen 30ct und 1,50. Jährlich nachzulesen bei ADAC. Rechne doch mal deinen eigenen Fuhrpark nach.
Man kann sich nun jedoch über die KM streiten. Ob 150 KM notwendig gewesen wären, und in wie weit das ihr Risiko ist, und nicht das Risiko des Verkäufers.
Sie können argumentieren, daß sie beim Kauf davon ausgegangen sind, daß der Support Ortsnah erfolgt; somit auch das Kostenrisiko bei Fehlbedienung gering ist.
Die Diskusion hab ich regelmäßig. Vor allem wenn nette Subunternehmer im Chayenne vorfahren in der Erwartung, dies auch Honoriert zu bekommen.
Das hat mir für meine Argumentation sehr geholfen!!!!!
DANKE!
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
16 Antworten
-
12 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten