Rechnung weicht vom Angebot ab

4. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
s.soeldner
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 32x hilfreich)
Rechnung weicht vom Angebot ab

Hallo zusammen,

in unserer Küche wurde ein Fliesenleger beauftragt die alten Fliesen zu entfernen und neue Fliesen zu verlegen. Vorab haben wir ein Angebot eingeholt, der Fliesenleger kam ein Aufmaß machen und wir waren vor Ort Fliesen aussuchen. Nun kam die Rechnung und weicht nicht unerheblich vom Angebotspreis ab.

1. Plötzlich waren die zu entfernenden Fliesen nicht 14 qm sondern 16 qm
2. Die von uns beauftragten Fliesen waren nicht mehr 29,30 €/Stk. sondern 30,80 €/Stk.
3. Da der Estrich unter den alten Fliesen gerissen war entstanden Mehrkosten für eine Entkopplungsmatte, diese schlägt mit 22,00 €/qm zu Buche - ich habe mal recherchiert, das teuerste Angebot für dieses Material habe ich bei 14,00 €/qm gefunden. Man kann sie aber auch für 8,00 € bekommen.
4. Im Angebot fehlte eine Position (Erneuerung der Dehnungsfuge in unserem Flur). Als ich den Handwerker auf das Fehlen dieser angefragten Position hinwies, erklärte er mir "Ach das ist kein Problem das machen wir so mit!" - nun erscheinen hierfür 130,00 € auf der Rechnung.

Meine Vermutung ist, dass der Kollege sich verkalkuliert hat, da sein Mitarbeiter bis 22:30 Uhr bei uns gearbeitet hat (war so nicht abgesprochen, eigentlich sollten die Arbeiten erst am nächsten Tag beendet werden). Wir waren davon ziemlich genervt, da unser Kleinkind wegen des Lärms natürlich auch nicht schlafen konnte. Der Mitarbeiter erklärte aber uns gegenüber, er hätte die Anweisung, die Arbeiten fertigzustellen. Nun werden sicher Zuschläge für den Mitarbeiter fällig, die uns der Handwerker nun irgendwie versucht überzuhelfen.

Wir haben einen Auftrag unterschrieben, auf dem auch der Fliesenpreis (der ja nun abweicht), ausgewiesen war. Habe ich ein Anrecht, diesen von uns unterschriebenen Auftrag einzusehen? Wir haben damals keine Kopie bekommen.

Muss ich eine so überteuerte Lieferung der Entkopplungsmatte hinnehmen? Ich bin auf diese Mehrkosten nicht hingewiesen worden, allerdings haben wir auch nicht danach gefragt, weil sie ja gebraucht wurde und die Fliesenleger ziemlich Druck gemacht haben.

Wie kann denn eigentlich die Fläche wachsen, wenn der Fliesenleger selbst das Aufmaß gemacht hat? Muss ich das akzeptieren?

Ich denke mal die Sache mit der Dehnungsfuge im Flur geht zu unseren Lasten, denn ich habe ja nicht darauf bestanden, dass er einen Preis nennt.

Was meint Ihr? Vielen Dank schon jetzt für Eure Hilfe.

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Handwerksrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Handwerksrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120017 Beiträge, 39816x hilfreich)

Ist die Abweichung mehr als 20%?
Wieviel ist es?



Bis zu 20% Abweichung wird von den Gerichten häufig akzeptiert.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
s.soeldner
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 32x hilfreich)

Die Abweichung beträgt etwas mehr als 35% Abzüglich der Mehrkosten für die Dehnungsfuge (die ja sicher zu unseren Lasten geht), bleiben immer noch knapp 30%.

-- Editiert von s.soeldner am 04.08.2015 09:45

5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Bei Fliesen gibt es einen Verschnitt, somit kann es durchaus sein, das mehr gebraucht werden.
Der Preis für die Bodenmatte hätte man auch vorher Anfragen können, jeder kann seine Preise selbst Kalkulieren, oftmals zählt auch der Handwerker mehr, wenn die Ware sofort beschafft werden muss, und auch der Personalaufwand für die Eilbeschaffung wird weiter verrechnet, bzw in den Produktpreis mit eingerechnet.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.727 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen