Rechnung zu hoch trotz Mündlicher Zusage

20. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Eisenheimer
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 3x hilfreich)
Rechnung zu hoch trotz Mündlicher Zusage

Hallo zusammen,
folgendes!

A beauftrag den Handwerker B. um ein Elektrisches Bauteil auszutauschen.
Bei vorheriger Begutachtung durch B.) teilte dieser mit wenn das alte Bauteil nochmals einen elektischen Fehler ausweist muss es getauscht werden.
Gleichzeitig wurde auf Nachfrage von Kunde A. ein Preis für das Bauteil von 80 bis 100 Euro genannt + Montagekosten mündlich genannt.

Nachdem das neue Bauteil eingebaut wurde soll Kunde A plötzlich 186 Euro + Mwst + Montage zahlen
Auf Nachfrage gab der Handwerker B.) an das er nicht wusste das das Bauteil so teuer ist, welches Kunde A nicht nachvollziehen kann, da er ja eine alt eingessene Meisterliche Firma beauftragt hat und HAndwerker B der Inhaber ist.

Muss der Kunde A dies so akzeptieren?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32240 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Eisenheimer):
A beauftrag den Handwerker B. um ein Elektrisches Bauteil auszutauschen.
Wie lange vorher war das denn?

Du kannst nun lange auf dem *mündlichen* reiten.
Der Handwerker wird die Rechnung nicht korrigieren, wenn das Bauteil tatsächlich 186,- kostete.
Ich lese: Er hat dich darauf hingewiesen, beim nächsten Fehler das Bauteil getauscht werden müsse. (Evtl. hat er es bisher reparieren können)
Du hast gefragt, ohh, was würde das denn dann kosten? Er hat aus dem Hut so ca 80-100 + genannt.
Du hast ihn nicht aufgrund eines Angebotes beauftragt, oder?

Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass Handwerker (egal, ob Inhaber oder Mitarbeiter) nicht ad hoc die aktuellen Preise aller möglichen Bauteile aus dem ff kennen.
Zu berücksichtigen ist auch, dass Preise Schwankungen unterliegen, die auch eine alteingessene Firma nicht immer auf dem Schirm haben kann.

Du wirst zahlen müssen. Hast jetzt ein neues Bauteil.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Eisenheimer
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Eisenheimer):
A beauftrag den Handwerker B. um ein Elektrisches Bauteil auszutauschen.
Wie lange vorher war das denn?

Du kannst nun lange auf dem *mündlichen* reiten.
Der Handwerker wird die Rechnung nicht korrigieren, wenn das Bauteil tatsächlich 186,- kostete.
Ich lese: Er hat dich darauf hingewiesen, beim nächsten Fehler das Bauteil getauscht werden müsse. (Evtl. hat er es bisher reparieren können)
Du hast gefragt, ohh, was würde das denn dann kosten? Er hat aus dem Hut so ca 80-100 + genannt.
Du hast ihn nicht aufgrund eines Angebotes beauftragt, oder?

Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass Handwerker (egal, ob Inhaber oder Mitarbeiter) nicht ad hoc die aktuellen Preise aller möglichen Bauteile aus dem ff kennen.
Zu berücksichtigen ist auch, dass Preise Schwankungen unterliegen, die auch eine alteingessene Firma nicht immer auf dem Schirm haben kann.

Du wirst zahlen müssen. Hast jetzt ein neues Bauteil.



1. Bin ich nicht der Betroffene und reite auf nix herum
2. Ist es zwischen mündlichen Angebot unD Einbau ca.7 Tage dazwischen.
3. spätestens Beauftragung hätte die Firma doch ein korrektes Angebot machen müssen ansonsten wäre ja seine Aussage bindend.
4. Ist es schön wenn sie es persönlich nachvollziehen können dass Handwerker keine Preise kenne, dann sollten aber auch keine Preise dem Kunden genannt werde.

Daher ist ihr Kommentar eher unqualifiziert mögliche rechtliche Begründungen dazustellen.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32240 Beiträge, 5662x hilfreich)

Rechtliche Begründung gibts nach Sichtung aller Tatsachen nebenan. Aber nicht umsonst.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Eisenheimer):
Nachdem das neue Bauteil eingebaut wurde soll Kunde A plötzlich 186 Euro + Mwst + Montage zahlen


Sind die 186 € marktgerecht? Falls ja, hat A schlechte Karten.

Er könnte den Werkvertrag zwar dennoch angreifen und würde möglicherweise sogar erreichen, dass B das Bauteil wieder ausbaut, er dieses also nicht zahlen muss, aber ich möchte nicht darüber nachdenken, was bei so einem Ausbau dann zusätzlich noch unerkannt kaputt gehen kann.

Ein Anspruch das Bauteil für nur 100 € zu erhalten hat er jedenfalls nicht. Es handelte sich ganz offensichtlich um eine unverbindliche Preiseinschätzung und nicht um ein verbindliches Angebot. Das

Zitat (von Eisenheimer):
mündlichen Angebot
scheint mir bezogen auf "Angebot" praxisfremd.

Zitat (von Eisenheimer):
dann sollten aber auch keine Preise dem Kunden genannt werde.
ich schenke Dir zunächst mal ein "n", ansonsten ist es nur Deine Meinung. Die Praxis sieht halt anders aus.

Zitat (von Eisenheimer):
3. spätestens Beauftragung hätte die Firma doch ein korrektes Angebot machen müssen ansonsten wäre ja seine Aussage bindend.
Ist das so?Meine Kenntnis dazu ist eine andere.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120268 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von Eisenheimer):
Gleichzeitig wurde auf Nachfrage von Kunde A. ein Preis für das Bauteil von 80 bis 100 Euro genannt + Montagekosten mündlich genannt.

Es steht und fällt alles mit der Frage, ob das nur eine unverbindliche Preiseinschätzung war oder ein verbindliches Angebot.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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