Hallo zusammen,
folgendes!
A beauftrag den Handwerker B. um ein Elektrisches Bauteil auszutauschen.
Bei vorheriger Begutachtung durch B.) teilte dieser mit wenn das alte Bauteil nochmals einen elektischen Fehler ausweist muss es getauscht werden.
Gleichzeitig wurde auf Nachfrage von Kunde A. ein Preis für das Bauteil von 80 bis 100 Euro genannt + Montagekosten mündlich genannt.
Nachdem das neue Bauteil eingebaut wurde soll Kunde A plötzlich 186 Euro + Mwst + Montage zahlen
Auf Nachfrage gab der Handwerker B.) an das er nicht wusste das das Bauteil so teuer ist, welches Kunde A nicht nachvollziehen kann, da er ja eine alt eingessene Meisterliche Firma beauftragt hat und HAndwerker B der Inhaber ist.
Muss der Kunde A dies so akzeptieren?
Rechnung zu hoch trotz Mündlicher Zusage
20. November 2019
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Frage vom 20. November 2019 | 12:54
Von
Status: Frischling (32 Beiträge, 3x hilfreich)
Rechnung zu hoch trotz Mündlicher Zusage
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#1
Antwort vom 20. November 2019 | 14:04
Von
Status: Unbeschreiblich (32240 Beiträge, 5662x hilfreich)
Wie lange vorher war das denn?ZitatA beauftrag den Handwerker B. um ein Elektrisches Bauteil auszutauschen. :
Du kannst nun lange auf dem *mündlichen* reiten.
Der Handwerker wird die Rechnung nicht korrigieren, wenn das Bauteil tatsächlich 186,- kostete.
Ich lese: Er hat dich darauf hingewiesen, beim nächsten Fehler das Bauteil getauscht werden müsse. (Evtl. hat er es bisher reparieren können)
Du hast gefragt, ohh, was würde das denn dann kosten? Er hat aus dem Hut so ca 80-100 + genannt.
Du hast ihn nicht aufgrund eines Angebotes beauftragt, oder?
Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass Handwerker (egal, ob Inhaber oder Mitarbeiter) nicht ad hoc die aktuellen Preise aller möglichen Bauteile aus dem ff kennen.
Zu berücksichtigen ist auch, dass Preise Schwankungen unterliegen, die auch eine alteingessene Firma nicht immer auf dem Schirm haben kann.
Du wirst zahlen müssen. Hast jetzt ein neues Bauteil.
#2
Antwort vom 20. November 2019 | 17:03
Von
Status: Frischling (32 Beiträge, 3x hilfreich)
Zitat:Wie lange vorher war das denn?ZitatA beauftrag den Handwerker B. um ein Elektrisches Bauteil auszutauschen. :
Du kannst nun lange auf dem *mündlichen* reiten.
Der Handwerker wird die Rechnung nicht korrigieren, wenn das Bauteil tatsächlich 186,- kostete.
Ich lese: Er hat dich darauf hingewiesen, beim nächsten Fehler das Bauteil getauscht werden müsse. (Evtl. hat er es bisher reparieren können)
Du hast gefragt, ohh, was würde das denn dann kosten? Er hat aus dem Hut so ca 80-100 + genannt.
Du hast ihn nicht aufgrund eines Angebotes beauftragt, oder?
Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass Handwerker (egal, ob Inhaber oder Mitarbeiter) nicht ad hoc die aktuellen Preise aller möglichen Bauteile aus dem ff kennen.
Zu berücksichtigen ist auch, dass Preise Schwankungen unterliegen, die auch eine alteingessene Firma nicht immer auf dem Schirm haben kann.
Du wirst zahlen müssen. Hast jetzt ein neues Bauteil.
1. Bin ich nicht der Betroffene und reite auf nix herum
2. Ist es zwischen mündlichen Angebot unD Einbau ca.7 Tage dazwischen.
3. spätestens Beauftragung hätte die Firma doch ein korrektes Angebot machen müssen ansonsten wäre ja seine Aussage bindend.
4. Ist es schön wenn sie es persönlich nachvollziehen können dass Handwerker keine Preise kenne, dann sollten aber auch keine Preise dem Kunden genannt werde.
Daher ist ihr Kommentar eher unqualifiziert mögliche rechtliche Begründungen dazustellen.
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#3
Antwort vom 20. November 2019 | 17:53
Von
Status: Unbeschreiblich (32240 Beiträge, 5662x hilfreich)
Rechtliche Begründung gibts nach Sichtung aller Tatsachen nebenan. Aber nicht umsonst.
#4
Antwort vom 20. November 2019 | 18:09
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
ZitatNachdem das neue Bauteil eingebaut wurde soll Kunde A plötzlich 186 Euro + Mwst + Montage zahlen :
Sind die 186 € marktgerecht? Falls ja, hat A schlechte Karten.
Er könnte den Werkvertrag zwar dennoch angreifen und würde möglicherweise sogar erreichen, dass B das Bauteil wieder ausbaut, er dieses also nicht zahlen muss, aber ich möchte nicht darüber nachdenken, was bei so einem Ausbau dann zusätzlich noch unerkannt kaputt gehen kann.
Ein Anspruch das Bauteil für nur 100 € zu erhalten hat er jedenfalls nicht. Es handelte sich ganz offensichtlich um eine unverbindliche Preiseinschätzung und nicht um ein verbindliches Angebot. Das
scheint mir bezogen auf "Angebot" praxisfremd.Zitatmündlichen Angebot :
ich schenke Dir zunächst mal ein "n", ansonsten ist es nur Deine Meinung. Die Praxis sieht halt anders aus.Zitatdann sollten aber auch keine Preise dem Kunden genannt werde. :
Ist das so?Meine Kenntnis dazu ist eine andere.Zitat3. spätestens Beauftragung hätte die Firma doch ein korrektes Angebot machen müssen ansonsten wäre ja seine Aussage bindend. :
Berry
#5
Antwort vom 20. November 2019 | 18:18
Von
Status: Unbeschreiblich (120268 Beiträge, 39861x hilfreich)
ZitatGleichzeitig wurde auf Nachfrage von Kunde A. ein Preis für das Bauteil von 80 bis 100 Euro genannt + Montagekosten mündlich genannt. :
Es steht und fällt alles mit der Frage, ob das nur eine unverbindliche Preiseinschätzung war oder ein verbindliches Angebot.
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