Hallo, ich habe eine unterschriebene Auftragsbestätigung und habe die Arbeiten auch erledigt. Der Kunde zahlt nicht, da er kein Geld hat. Wenn ich nun den Mahnbescheid-Vollstreckungsbescheid erlasse und ich diese rechtliche Schritte abwarte, bin ich pleite.Gibt es für Handwerker eine schnellere Möglichkeit, einen Titel, oder Zahlung des Kunden zu erlangen???
Rechnungen nicht gezahlt!
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Hallo,
zuerst mal würde mir was halbseidenes einfallen, wenn es denn wirklich so schlimm ist. "Russen Inkasso, oder andere". Evtl. jedoch nicht legal, oder zumindest stark grenzwertig. Je nachdem wie die Herren vorgehen. Kann aber wirken.
Als zweites würde mir folgendes einfallen. Ich gehe davon aus das du an einem Gebäude gearbeitet hast dessen Eigentümer dein Kunde ist. Wenn dein Kunde Mängel erfindet und nicht zugibt zur Zeit etwas klamm zu sein, ist mein Vorschlag nicht geeignet. Dann wirst du wohl den Gang durch die Instanzen nehmen müssen.
Gibt er aber zu das er im Moment nicht liquide ist wird nachstehener Vorschlag funktonieren
Einstweilige Verfügung erwirken um in das Grundbuch eingetragen zu werden.
Das habe ich auch schon gemacht. Hat ca. 2 Wochen gedauert und wir standen im Grundbuch. Ist aber schon ein paar Tage her. Für eine Forderung von knapp 40000,-DM mussten wir Anwaltskosten von knapp 3500,-DM zahlen. Die hat in letzter Konsequenz aber der Auftraggeber bezahlt.
Diesen Miteigentumsanteil kannst du nun Verkaufen oder deiner Hausbank als Sicherheit für frisches Geld anbieten.
Oder dich an deinem Miteigentumsanteil erfreuen. Und wie gesagt nur eine Idee und meine Meinung.
Gruß
Gutschigu
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Das kann schief gehen! sehr sogar! Wir standen auf der anderen Seite...
Der Grundbucheintrag ist dann zwar da und für immer sichtbar und das ist auch schon unangenehm, aber kostet nix.
Ich würde es über MB bzw. VB machen - das wirkt auch und dauert letztlich nict länger...
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Grins,dachte auch an meine russischen Mitarbeiter. Letztendlich aber wissen wir doch alle, wie es meist ausgeht. Habe nun online ein Mahnbescheid erlassen. trotzdem danke für Eure Antworten
Hallo,
@mfbau - dann Widerspricht er der Forderung und du bist genauso weit wie vorher! Da bleibt nur der Gang vor den Richter.
@philosoph - als Gläubiiger kann ich aber auch die Zwangsversteigerung vorantreiben! Oder meinen Anteil verkaufen, oder beleihen.
Da man hier den Betrag nicht kennt kann es natürlich sein dass das sich nicht lohnt.
Gruß
Gutschigu
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Naja es sind 17000€. Egal wie, mein Geld könnte ich sofort gebrauchen und nicht nach 2-4 Monaten
Wohl noch nicht lange selbständig, das ist das normale Los. Deswegen verlangt man Abschlagszahlungen und vereinbarten Vorschüsse.
Jetzt bleibt nur der Mahnbescheid, der online ausgefüllt in drei Tagen zugestellt ist.
Am besten erst man einen Teilbetrag fordern, reduziert die Gebühren. Wenn der bezahlt ist kann man den Rest auch noch holen.
K.
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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit meinen dummen unproduktiven Sprüchen e"
klar habe ich abschläge verlangt und diese auch bekommen. bei einem zahlungsziel von 7 tage, bei der schlußrechnung, können schnell 17000€ zusammen kommen. ich bin 15 jahre selbstständig!!
Meist wirkt die strafanzeige wegen betrug, wenn der ah pleite ist und dann trotzdem einen auftrag vergibt
quote:
Meist wirkt die strafanzeige wegen betrug, wenn der ah pleite ist und dann trotzdem einen auftrag vergibt
Was wirkt da ? Ist er Pleite gibts kein Geld nur ein Strafverfahren, ist er nicht Pleite gibs kein Strafverfahren und immer noch kein Geld.
Was wirkt ist der Gerichtsvollzieher, der kann wenigstens Geld eintreiben wenn was vorhanden ist.
K.
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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit meinen dummen unproduktiven Sprüchen e"
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