Restzahlung bei Mangel nach Fentsereinbau

15. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Malwine
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 11x hilfreich)
Restzahlung bei Mangel nach Fentsereinbau

Im ganzen Haus wurden Fenster getauscht, an 10 Fenstern sind mehrere tiefe Kratzer und Risse im Rahmen. Der Hersteller hat einen Austauscht versprochen, Termin steht nicht fest. Der Verkäufer, dies ist eine andere Firma fordert nun eine 75% Restzahlung ein, die Hälfte wurde Angezahlt, die Hälfte steht noch aus (davon die 75%). Wie verfährt man in einem solchen Fall am besten? Eine Zahlung ist beabsichtigt wenn die Schäden beseitigt sind und nicht vorher, denn was ist wenn diese Fenster ebenfalls mangelnder Qualität sind?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Hallo,

du kannst mindestens so viel Geld einbehalten, wie die Mangelbeseitigung durch eine vergleichbare Firma kostet.
Du kannst auch prozentual ermitteln, was mangelfrei eingebaut wurde. Die Fenster bezahlst Du.
(25 Fenster insgesamt, 10 Fenster mangelhaft, 15 Fenster in Ordnung, 15/25 = 60% der Gesamtsumme wird bezahlt).

Du hast 50% bereits bezahlt und 0,75 x 50% = 37,5 % werden jetzt verlangt. Damit sind 87,5% des Auftrages bezahlt und 12.5 % noch offen. Ob dieser Restbetrag für die Mangelbeseitigung genügt, weißt nur Du.

-- Editiert von hausfrau66 am 15.08.2019 13:47

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31950 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von Malwine):
Der Hersteller hat einen Austauscht versprochen, Termin steht nicht fest
Dann solltest du den Hersteller schriftlich zu eine Ansage zum Austauschdatum auffordern.
Sicher stehen Verkäufer und Hersteller auch in Kontakt.
Denn dann ist der ganze Dreck und Aufwand noch einmal zu erdulden.
Zitat (von Malwine):
denn was ist wenn diese Fenster ebenfalls mangelnder Qualität sind?
Das ist jetzt kein Thema.
Zitat (von Malwine):
dies ist eine andere Firma fordert nun eine 75% Restzahlung ein,
Das kann sie gern fordern.

-ICH- würde erst nach vollständig und mangelfrei erbrachter Leistung die Restzahlung=Schlusszahlung leisten. Der Verkäufer wird dann hoffentlich eine Schlussrechnung schicken.

Oder gibt es andere vertragliche Vereinbarungen mit dem Verkäufer?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Hat man denn überhaupt schon beim Verkäufer reklamiert? Denn das ist der erste Ansprechpartner.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von hausfrau66):
du kannst (ca. Doppelt) so viel Geld einbehalten, wie die Mangelbeseitigung durch eine vergleichbare Firma kostet.




gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Malwine
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 11x hilfreich)

Ja natürlich wurde zuerst der Verkäufer angeschrieben mit Fotos usw. Im Vertrag steht Restzahlung nach Fenstereinbau aber ich habe nicht für Fenster mit Mängeln bezahlt. Da der Termin zum Austausch jetzt feststeht und innerhalb der nächsten 14 Tage liegt werden wir abwarten ob die neuen Fenster Mängelfrei sind.

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