Rohrreinigung - Rechnung bedeutend höher als telefonische Absprache

14. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Tevion
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 9x hilfreich)
Rohrreinigung - Rechnung bedeutend höher als telefonische Absprache

Hallo,

vor ca. einem Monat war der Abfluß in der Küche meiner Eltern verstopft - es ging nichts mehr durch. (Der Abfluß war schon immer recht bockig, meine Eltern haben stets ein Abflußsieb benutzt usw - die "Schuld" für die Verstopfung ist also unerheblich.)

Ich habe daraufhin (weil ich die Vermieterin nicht erreichen konnte) einen Reinigungsservice angerufen und am Telefon die Sache geschildert. Die endgültigen Kosten konnte man mir da natürlich nicht sagen, aber gesagt wurde explizit:

- Der Monteur kostet 29 Euro pro 30 Minuten.
- Die Rohrreinigung kostet 19 Euro pro Meter.

Am nächsten Morgen war der Einsatz (ich war nicht vor Ort). Es kamen allerdings zwei Monteure - ein Fachmonteur, ein technischer Helfer.
Betroffen waren laut Monteure 8 Meter Rohr. Zuerst wurde eine elektromechanische Reinigung vorgenommen.
Danach sagte man meinen Eltern, daß auch eine Grundreinigung durchgeführt werden sollte (von etwaigen Extra-Kosten wurde offenbar nichts erwähnt). Mein Vater hat dann natürlich zugestimmt - wenn der Fachmann sagt, daß was gemacht werden sollte, ist es nachvollziehbar, daß der Laie zustimmt, damit die Arbeit gemacht wird.

Gedauert hat der gesamte Einsatz ca. 40 Minuten. Am Ende wurde übrigens weder rudimentär geputzt noch der Siphon in der Küche montiert (aber das sei nur am Rande erwähnt).
Die Rechnung am Ende betrug 487,90 Euro und setzte sich wie folgt zusammen:

- Fachmonteur = 2 x 29 Euro + MwSt.
- Technischer Helfer = 2 x 24 Euro + MwSt.
- Elektromechanische Rohrreinigung = 8 x 19 Euro + MwSt.
- Zusatzarbeit (auf Wunsch des Kunden): Grundreinigung nach Beseitigung der Verstopfung = 8 x 19 Euro + MwSt.

Da die Monteure auf Barbezahlung bestanden haben (und das zuvor auch so abgesprochen war) haben meine Eltern, die von der ganzen Sache zudem relativ überfordert waren, die Rechnung bezahlt und den sog. Leistungsschein unterschrieben.

Ich habe am selben Tag bei der Firma angerufen und gesagt, daß die Rechnung nicht im Geringsten dem entspricht, was mir am Telefon angedeutet worden war. Dieses Telefonat fand am 18.12. statt. Seitdem wurde ich mit teilweise validen Argumenten (Weihnachten, Silvester), teilweise mit weniger validen Vorwänden (Abteilungsleiterin sei zu sehr mit richtigen Kunden beschäftigt) vertröstet... bis ich heute dann das Angebot erhalten habe, daß sie die Kosten für den Technischen Helfer (also die 2 x 24 Euro + MwSt.) zurückbuchen würden - mehr könnten sie uns nicht entgegenkommen.

Was mich nun interessiert, ist, wie vertretbar diese Rechnung ist und welche Bedeutung die am Telefon am Tag zuvor besprochenen geschätzten Kosten haben.

Am Telefon wurde nicht gesagt, daß es sich um Netto-Preise handelt. Auch wurde nicht gesagt, daß eine Rohrreinigung aus zwei Arbeitsschritten besteht, die separat abgerechnet werden. Es hieß: Pro Rohrmeter 19 Euro.
Auch war nicht die Rede von 2 Monteuren (was ja aber mittlerweile eingeräumt wurde). Ganz zu schweigen davon, daß die maximal 10 Minuten der zweiten halben Stunde komplett auf 30 Minuten hochgerundet wurden.

Würde es in diesem Fall sinnvoll sein, eine weitere Verminderung der Rechnung ggf. gerichtlich einzufordern? Im Extremfall sähe die Alternativrechnung folgendermaßen aus:

- Monteur: 1,5 x 29 Euro
- Reinigung: 8 x 19 Euro
Gesamt: 195,50 Euro

Was meint die gesammelte Erfahrung hier, wie wir nun vorgehen sollten?

Vielen Dank im Voraus!

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19 Antworten
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#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Ich lese hier nichts von einem vereinbarten Pauschalpreis sondern von Abrechnung nach Aufwand.
Außerdem wurden zusätzliche Leistungen beauftragt - ist doch klar, dass die nicht gratis erbracht werden.
Dass ein Handwerker alleine ohne Hiwi kommt, habe ich noch nicht erlebt.

Über den nicht-genannten oder vielleicht auch überhörten Zusatz "zzgl. gesetzl. Mwst" könnte man sich streiten, ... ebenso darüber welche wortwörtliche Antworten genau auf welche wortwörtlichen Fragen gegeben wurden.

Zudem ist die Firma ja schon entgegengekommen.
Ob die beim nächsten Notfall wieder kurzfristig helfen werden?




Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#2
 Von 
Tevion
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
Ich lese hier nichts von einem vereinbarten Pauschalpreis sondern von Abrechnung nach Aufwand.
Außerdem wurden zusätzliche Leistungen beauftragt - ist doch klar, dass die nicht gratis erbracht werden.

Nun ja, ein Pauschalpreis wäre auch schwierig gewesen, weil ja vorher nicht klar ist, wie weit das Rohr verstopft ist.
Aber wenn mir am Telefon gesagt wird, daß die Rohrreinigung 19 Euro pro Rohrmeter kostet und wenn dann bei der Reinigung der Fachmann sagt, daß das Rohr noch grundgereinigt werden SOLLTE (ohne die Zusatzkosten zu erwähnen), so kommt mir das doch etwas seltsam vor.
Mir geht es schlichtweg darum, daß am Telefon - also quasi vor Vertragsabschluss, wenn ich das mal so nennen darf - mir ein Preis (natürlich nach Aufwand) genannt wurde, diese Ansage aber später bei weitem nicht eingehalten wurde. Mal abgesehen vom zweiten Monteur stört mich das doppelte Abrechnen der Rohrreinigung, ohne daß vor Ort explizit darauf eingegangen wurde, daß zum einen die zweite Reinigung Zusatzkosten bedeutet und zum anderen wie sich ein Verzicht auf diese zweite Reinigung ausgewirkt hätte. Es ist meinen Eltern schlichtweg nicht in den Sinn gekommen, daß es sich hierbei um zwei verschiedene Arbeitsposten handelt - und es wurde auch so nicht kommuniziert.


Zitat:
Dass ein Handwerker alleine ohne Hiwi kommt, habe ich noch nicht erlebt.

Ich schon. Aber das ist nicht ausschlaggebend. Wenn mir am Telefon vor der Zusage mitgeteilt wird, daß "der Monteur" so und so viel Geld kostet, gehe ich nicht davon aus, daß es am Ende "die Monteure" sind. Aber wie gesagt: In dem Punkt will die Firma uns ja entgegenkommen.


Zitat:
Ob die beim nächsten Notfall wieder kurzfristig helfen werden?

Es versteht sich von selbst, daß wir in Zukunft nicht mehr diese Firma beauftragen werden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Tevion):
- Fachmonteur = 2 x 29 Euro + MwSt.
- Technischer Helfer = 2 x 24 Euro + MwSt.
- Elektromechanische Rohrreinigung = 8 x 19 Euro + MwSt.
- Zusatzarbeit (auf Wunsch des Kunden): Grundreinigung nach Beseitigung der Verstopfung = 8 x 19 Euro + MwSt.

Zitat (von Tevion):
- Monteur: 1,5 x 29 Euro
- Reinigung: 8 x 19 Euro
Gesamt: 195,50 Euro

Kurze Anmerkung meinerseits:
1.) Wenn der Abrechnungsturnus auf halbe Sunde festgesetzt wird, wird der nicht noch einmal runtergebrochen.
2.) Wenn ein Helfer dabei war und geholfen hat ist auch der zu zahlen
3.) Sonderwünsche die nicht im vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind, sind auch zu zahlen. Wenn man den Preis vorher nicht kennt muss man nachfragen.

Zitat (von Tevion):
Würde es in diesem Fall sinnvoll sein, eine weitere Verminderung der Rechnung ggf. gerichtlich einzufordern?
Macht keinen Sinn.

Zitat (von Tevion):
Was meint die gesammelte Erfahrung hier, wie wir nun vorgehen sollten?

Im Grunde gibt es nur 3 Möglichkeiten.
1.) Ihr zahlt den Rechnungsbetrag
2.) Ihr zahlt den Rechnungsbetrag nicht
3.) Ihr zahlt nur das was ihr für angemessen haltet, bzw. was unstrittig ist
In jedem Fall sollte man die möglichen Konsequenzen seines Handelns abwägen, bevor man handelt.

Zitat (von Tevion):
Mal abgesehen vom zweiten Monteur stört mich das doppelte Abrechnen der Rohrreinigung, ohne daß vor Ort explizit darauf eingegangen wurde, daß zum einen die zweite Reinigung Zusatzkosten bedeutet und zum anderen wie sich ein Verzicht auf diese zweite Reinigung ausgewirkt hätte.

Es war ja kein zweiter Monteur vor Ort, sondern ein Helfer. Wenn man Zusatzleistung beauftragt und nicht weiß was sie kostet hat man imho selbst ein Problem verursacht, insbesondere wenn man nicht abschätzen kann wie sich das auswirkt. Vor Beauftragung nachfragen

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#4
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7128 Beiträge, 1492x hilfreich)

Zitat:
Über den nicht-genannten oder vielleicht auch überhörten Zusatz "zzgl. gesetzl. Mwst" könnte man sich streiten,


Wenn die MwSt. nicht genannt wurde ist dies ein Fehler. Verbrauchern gegenüber hat man immer die Preise inkl. MwSt. zu nennen.

http://www.frankfurt-main.ihk.de/branchen/handel/recht/preisauszeichnung/

Zitat:
Jeder, der Endverbrauchern gewerbsmäßig Waren oder Dienstleistungen anbietet oder unter Angabe von Preisen wirbt, ist verpflichtet, den Preis einschließlich Umsatzsteuer (MWSt) und aller eventuell zusätzlich anfallenden Preisbestandteile anzugeben, den sogenannten Endpreis.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Tevion
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 9x hilfreich)

Vielen Dank für die bisherigen Einschätzungen.

Zitat (von radfahrer999):
2.) Wenn ein Helfer dabei war und geholfen hat ist auch der zu zahlen
3.) Sonderwünsche die nicht im vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind, sind auch zu zahlen. Wenn man den Preis vorher nicht kennt muss man nachfragen.

[...]

Es war ja kein zweiter Monteur vor Ort, sondern ein Helfer. Wenn man Zusatzleistung beauftragt und nicht weiß was sie kostet hat man imho selbst ein Problem verursacht, insbesondere wenn man nicht abschätzen kann wie sich das auswirkt. Vor Beauftragung nachfragen


Ich glaube, ich kann die Situation nicht genau genug klarmachen. Es ist selbstverständlich, daß man eine Zusatzleistung zu bezahlen hat, wenn man sie beauftragt - darüber müssen wir nicht diskutieren.
Aber wie soll ein Laie wissen, daß es sich bei der zweiten Grundreinigung um eine (auf Wunsch des Kunden erfolgende) Zusatzleistung handelt, wenn zuvor der Fachmann eindeutig sagt, daß man das machen SOLLTE? Und ich wiederhole: Dabei nicht erwähnt, daß das Ganze extra kostet?
Gleichermaßen könnte man fragen, warum besagte Grundreinigung eigentlich nicht zur Reinigung an sich gehört - also warum Zusatzleistung, wenn der Auftrag doch die Reinigung des Rohres lautet? Offensichtlich ist die erste Reinigung nicht ausreichend, denn ansonsten würde nicht zu der zweiten Grundreinigung geraten werden.

Also so ganz eindeutig finde ich diese Angelegenheit nicht, wenn ich ehrlich sein soll.


Zitat:
1.) Wenn der Abrechnungsturnus auf halbe Sunde festgesetzt wird, wird der nicht noch einmal runtergebrochen.

Das sah offensichtlich das LG Düsseldorf anders, wie ich gerade lese:

http://www.kostenlose-urteile.de/LG-Duesseldorf_12-O-29287_Handwerkerrechnung-Kein-Aufrunden-von-wenigen-Minuten-auf-volle-halbe-Stunde.news4931.htm

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#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Tevion):
Und ich wiederhole: Dabei nicht erwähnt, daß das Ganze extra kostet?

Sinnlose Wiederholung - Es ist zudem keine Frage, sondenr ein Satz der mit einem Fragezeichen endet.

Zitat (von Tevion):
Das sah offensichtlich das LG Düsseldorf anders, wie ich gerade lese:

Und? Daran kann man sich orientieren, muss man aber nicht.

Zitat (von Tevion):
Also so ganz eindeutig finde ich diese Angelegenheit nicht, wenn ich ehrlich sein soll.

Was ich machen würde: Überweise doch den unstrittigen Betrag und über den strittigen Betrag kann man sich dann mit dem Unternehmen nach Herzenslust streiten.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Tevion
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Sinnlose Wiederholung - Es ist zudem keine Frage, sondenr ein Satz der mit einem Fragezeichen endet.

Ich werde in Zukunft besser auf die Zeichensetzung achten.


Zitat:
Und? Daran kann man sich orientieren, muss man aber nicht.

Ist schon klar. Interessant wäre es, ob du nur aus einem Gefühl heraus gesagt hast, daß man da nichts mehr runterbrechen kann, oder ob das eine andere Grundlage hatte.


Zitat:
Was ich machen würde: Überweise doch den unstrittigen Betrag und über den strittigen Betrag kann man sich dann mit dem Unternehmen nach Herzenslust streiten.

Das wäre die sinnvolle Variante gewesen, ja. Aber wie ich schon schrieb: Leider wurde die Rechnung am Einsatztag bar bezahlt - insofern wird es voraussichtlich schwierig bis unmöglich, irgendwas zu machen.


Nach einiger Überlegung bin ich schlussendlich zu der Überzeugung gelangt, daß der Rechtsweg hier in diesem Fall nicht lohnenswert sein dürfte.
Danke aber nochmal für die Antworten.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Tevion):
Leider wurde die Rechnung am Einsatztag bar bezahlt - insofern wird es voraussichtlich schwierig bis unmöglich, irgendwas zu machen.

Damit ist der Käs gelutscht

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10645 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat:
Und ich wiederhole: Dabei nicht erwähnt, daß das Ganze extra kostet?


Als Analogie.

Autowerkstatt: Zahnriemenwechsel, der Monteur sagt "Die Wasserpumpe & die Umlenkrollen SOLLTEN mitgewechselt werden"
Restaurant: Kellner "Sie SOLLTEN zum Rehrücken den 1952 Chardonnay nehmen"
Wursttheke: "Darfs ein bisschen mehr sein?"

Wenn Sie dort überall sagen, "Ja mach mal", wird Ihnen keiner vorher noch die Zusatzkosten aufzählen und selbst mein 10 jähriger Neffe weiß mittlerweile, dass es auf dieser Welt sehr selten etwas umsonst gibt.


Einen Teil der Rechnung (die "normalen" ersten 8 Meter), können Ihre Eltern versuchen vom Vermieter wieder zubekommen, da die Verstopfung soweit hinten im Rohr lag, müssen Ihre Eltern nicht zwangsläufig die Verursacher sein, wenn sie das Haus nicht allein bewohnen.
Die Zusatzleistung war leider teurer Luxus, auf dessen Kosten Ihre Eltern sitzen bleiben werden.

-- Editiert von spatenklopper am 15.01.2016 16:50

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Tevion
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zitat:Und ich wiederhole: Dabei nicht erwähnt, daß das Ganze extra kostet?
Als Analogie.
Autowerkstatt: Zahnriemenwechsel, der Monteur sagt "Die Wasserpumpe & die Umlenkrollen SOLLTEN mitgewechselt werden"
Restaurant: Kellner "Sie SOLLTEN zum Rehrücken den 1952 Chardonnay nehmen"
Wursttheke: "Darfs ein bisschen mehr sein?"
Wenn Sie dort überall sagen, "Ja mach mal", wird Ihnen keiner vorher noch die Zusatzkosten aufzählen und selbst mein 10 jähriger Neffe weiß mittlerweile, dass es auf dieser Welt sehr selten etwas umsonst gibt.


Die richtige Analogie wäre:
Am Telefon sagt der Kellner "Ein Mahl kostet bei uns 100 Euro"

Und am Tisch kommt das Mahl und der Kellner sagt "Dazu sollten Sie diesen und jenen Wein nehmen"

Dann könnte auch Ihr 10jähriger Neffe evtl. ins Grübeln kommen, ob der Wein jetzt dazu gehört oder nicht.

Ich verstehe ja, daß hier an diesen Zusatzkosten gehangen wird, aber es geht mir darum, daß nicht ersichtlich war, daß es sich um eine zusätzliche Leistung handelt, sondern man auch annehmen KÖNNTE, daß es Teil der Reinigung war. So weit hergeholt kommt mir dieser Ansatz nicht vor und es wird auch nicht dadurch besser, daß wir nun Allerweltsvergleich heranziehen und zu Protokoll geben, daß doch jeder weiß, daß Zusatzleistungen extra kosten.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Dich würde ich gern mal sehen, wie Du dann im Lokal darum streitest, den angebotenen Wein nicht bezahlen zu müssen ;-)

Zitat (von Tevion):
sondern man auch annehmen KÖNNTE, daß es Teil der Reinigung war.

Warum sollte man das annehmen können?
Das ist doch völlig lebensfremd.
Eine Reinigung/Verstopfungsbeseitigung ist nunmal etwas anderes als eine Grundreinigung.

Wenn nicht explizit erwähnt wird "das ist kostenlos", dann darf man genau NICHT davon ausgehen, dass eine Leistung kostenlos erbracht wird. Das gilt in allen Lebensbereichen.
Wenn man vorher wissen will, was es kostet bzw. ob es tatsächlich kostenlos ist, dann fragt man halt nach.
Einfach davon ausgehen, dass andere Gratis-Leistungen erbringen ist zwar moderne "Geil ist geil"-Mentalität aber rechtlich nicht begründet.

z.B.
"Wird nicht ausdrücklich über Vergütung gesprochen, so hilft § 632 I BGB dem Handwerker mit einer lebensnahen Fiktion: Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Leistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.

Zur Höhe der Vergütung verweist § 632 II BGB auf die Ortsüblichkeit. Im Klartext bedeutet dies, dass z. B. bei allen Kleinaufträgen in der Regel der entstandene Zeitaufwand mit üblichen Stundensätzen (im Handwerk 40 – 50 €) zzgl. des verarbeiteten Materiales zu bezahlen ist. Ob die Zeit objektiv notwendig war, lässt sich später nur schwer feststellen. Solange der Kunde jedoch nicht beweisen kann, das Zeit vertrödelt wurde, muss er den nachgewiesenen Aufwand zahlen. Eine Anmerkung am Rande: Bei Kleinaufträgen sieht es die Rechtsprechung als üblich an, dass auch die tatsächlich entstandenen Fahrtzeiten abgerechnet werden."
https://www.caspers-mock.de/publikationen/kostenvoranschlag.htm

Und da Du es anscheinend selbst noch nicht gemerkt hast: 29,00 Euro für eine FaVerrechnungs-Stundensatz abzgl. AG-Sozialleistungen/gesetzl. Abgaben/betriebl. Gemeinkosten) eine wirklich unangenehme Arbeit verrichtet haben, dann musst Du halt auf Rückerstattung klagen.
Dann rechnet Dir der Richter geduldig vor, was für die Leistung mit einem üblichen Stundensatz zu zahlen wäre. Dazu kommt dann noch das "Lehrgeld" = Verfahrenskosten, eigene und fremde Anwaltskosten.

Aber schon so, kann ich es nachvollziehen, wenn dieser Handwerker beim nächsten Anruf Deiner Eltern "nein Danke" sagt.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Tevion
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
Warum sollte man das annehmen können?
Das ist doch völlig lebensfremd.
Eine Reinigung/Verstopfungsbeseitigung ist nunmal etwas anderes als eine Grundreinigung.

Ich hatte bisher keinerlei Erfahrung mit Rohrreinigungen, insofern finde ich das weder lebensfremd noch irgendwie an den Haaren herbeigezogen. Aber offensichtlich ist die Expertise diesbezüglich in diesem Forum vorhanden.


Zitat:
Einfach davon ausgehen, dass andere Gratis-Leistungen erbringen ist zwar moderne "Geil ist geil"-Mentalität aber rechtlich nicht begründet.

Langsam wird es unangenehm mit den Vorwürfen, wenn ich ehrlich sein soll. Lebensfremde, 10jährige Neffen, Geiz udgl. Muß das wirklich sein?


Zitat:
Und da Du es anscheinend selbst noch nicht gemerkt hast: 29,00 Euro für eine Facharbeiter-Stunde ist echt unverschämt günstig. Ein üblicher/angemessener Stundensatz wäre bedeutend höher.

Die 29 Euro sind pro 30 Minuten, nicht pro Stunde. Das hatte ich aber auch erwähnt.
Abgesehen davon: Wie ich mittlerweile erfahren habe, ist die Rechnung auch ganz ohne die Frage, ob erhöht abgerechnet wurde oder nicht, für die ortsüblichen Sätze deutlich zu hoch. Insofern tut es mir natürlich leid für die Monteure, daß sie so wenig verdienen, aber das kann nun wirklich nicht ausschlaggebend dafür sein, ob ich mit einer erhöhten Rechnung einverstanden bin oder nicht.


Zitat:
Wenn Du nicht damit leben kannst, dass da die Arbeiter für um die 14,50 Euro Bruttolohn (Verrechnungs-Stundensatz abzgl. AG-Sozialleistungen/gesetzl. Abgaben/betriebl. Gemeinkosten) eine wirklich unangenehme Arbeit verrichtet haben, dann musst Du halt auf Rückerstattung klagen.

Wie ich ebenfalls schon geschrieben habe: Da der Rechtsweg hier nicht so viele gute Aussichten zeigt, klagen wir natürlich nicht. Für die max. 200 Euro lohnt sich das nicht - selbst wenn aufgrund der Rechtsschutzversicherung keine Kosten auf uns zukämen.


Zitat:
Aber schon so, kann ich es nachvollziehen, wenn dieser Handwerker beim nächsten Anruf Deiner Eltern "nein Danke" sagt.

Und ebenfalls schon geschrieben: Diese Firma würden wir in Zukunft natürlich nicht mehr beauftragen.


Zusammenfassend muß ich feststellen, daß es offensichtlich ein Fehler war, hier um Rat zu fragen. Ich habe lediglich meine Meinung über die erhöhte Rechnung kundgetan und wollte die gesammelte Erfahrung hier im Forum anzapfen - dafür ist es ja da. Aber anhören mußte ich mir, daß das doch selbstverständlich ist alles und daß ich mich nicht so haben soll und Geiz ist geil und so weiter.

Meine Lehre daraus: In Zukunft bei Unklarheit erst gar nicht in diesem oder ähnlichen Foren nachfragen, sondern entweder nichts unternehmen oder gleich den Anwalt fragen.

Ich betone, daß es mir nicht darum geht, daß jeder gleich sagt "Hast recht, Tevion, das sind böse Halsabschneider, geh vor Gericht!", sondern um die Art und Weise, wie die Gegenargumente vorgetragen werden. Dennoch vielen Dank für das Interesse.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

ich she das Problem ganz anders gelagert! Du schreibst immer dir wurde am Telefon gesagt!

Ok, dann BEWEISE Mir und den Anderen doch bitte mal, dass dies dir so am Telefon gesagt wurde!

Wenn du das nicht kannst, ist das Problem schonmal recht gross!

Du, bzw deine Eltern snd Diejenigen die etwas fordern. Wer etwas fordert muss dies auch beweisen können!

So einfach ist das, alles andere ist meiner Meinung nach irrelevant...

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Tevion
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Du, bzw deine Eltern snd Diejenigen die etwas fordern. Wer etwas fordert muss dies auch beweisen können!

Aber von "fordern" kann doch keine Rede sein. Es ging mir nur darum, ob solch ein Rechnungsgebahren so ungewöhnlich ist, wie es mir vorkam... da ich mit der Materie nicht so erfahren bin und auch rechtlich nachvollziehbarerweise eher ein Laie, dachte ich, daß es vielleicht sinnvoll wäre, hier mal nachzufragen, bevor ich auch nur daran denke, irgendwelch Rechtsmittel anzuwenden.

Wenn es dann gehießen hätte: "Tevion, mal ehrlich... ihr habt bezahlt, die beiden Reinigungsschritte erscheinen mir durchaus üblich... die Netto-Brutto-Geschichte ist kein zwingender Anfechtungsgrund... sei froh, daß sie euch die Kosten für den zweiten Monteur zrückgeben wollen... verbuche es als Lehrgeld" - oder so in der Art, ja, dann wäre das anders.
Aber der Ton hier läßt den Eindruck entstehen, daß ich nun hergehe und der Firma das ehrlich verdiente Geld abspenstig machen will... und daß ich das gefälligst lassen soll.

Wenn mir alles vorher absolut klar gewesen wäre, hätte ich sicherlich nicht nachgefragt. Insofern ist es naheliegend, daß ich einfach auf Informations- bzw. vor allem Meinungssuche war.

Was das Beweisen angeht, das du erwähnst:
Ich vermute einfach mal, daß du nicht ernsthaft verlangst, daß ich jetzt das am Telefon Gesagt beweisen soll, sondern es nur so schreibst, um zum Ausdruck zu bringen, daß ich ihm Zweifelsfall - nämlich wenn die Firma behaupten würde, daß mir am Telefon das alles anders gesagt wurde - meine Variante beweisen müßte.
Das ist schon klar. Aber wie gesagt: Bevor es so weit gekommen wäre, wollte ich mich ja einfach nur mal kundig machen. Denn wie gesagt: Ich hatte und habe weiterhin den Eindruck, daß diese Rechnung nicht angebracht ist. Aber offensichtlich sind die Erfolgsaussichten in dieser Sache derart gering, daß ich gar nicht erst in die mißliche Lage kommen werde, das am Telefon Gesagte beweisen zu müssen... schlichtweg, weil wir das Angebot der Firma annehmen und fertig.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Tevion):

Die 29 Euro sind pro 30 Minuten, nicht pro Stunde. Das hatte ich aber auch erwähnt.
Abgesehen davon: Wie ich mittlerweile erfahren habe, ist die Rechnung auch ganz ohne die Frage, ob erhöht abgerechnet wurde oder nicht, für die ortsüblichen Sätze deutlich zu hoch. Insofern tut es mir natürlich leid für die Monteure, daß sie so wenig verdienen, aber das kann nun wirklich nicht ausschlaggebend dafür sein, ob ich mit einer erhöhten Rechnung einverstanden bin oder nicht.

Ob jetzt 58€ die Stunde zu hoch ist, Dir tun die Monteure leid, für eine Firma zählt nur netto, das sind ca 48€ und wenn der Facharbeiter seine 16€ die Stunde hat, bedeutet dies mal schon 28 € gehen nur für den Lohn drauf. Dazu muss der Unternehmer noch seine Autos sein Werkzeug auch bezahlen, da ist Verschleiß da, dazu was meinst Du wohl, wer die Leute im Büro bezahlt, welche dann wenn der Kunde gerade ein Problem hat, am Telefon auch rangehen?

Du hast hier nicht die Antworten erhalten, welche Du als richtig empfindest, aber deine Einstellung ist Weltfremd. Kein Unternehmer schafft Arbeitsplätze arbeitet gerade in kleinen Firmen 60 Stunden und mehr die Woche, um auch mit seien Familie zu ernähren.
Der Unternehmer zahlt auch seine Arbeiter, wenn gerade mal keine Arbeit zum Verrechnen vorhanden ist, woher soll die Kohle wohl kommen?
Wenn die 58 € brutto zu hoch sind, die 19 % UST kassiert von Hause aus der Staat, vergleich doch mal, was eine Autowerkstatt für Stundensätze hat. Das heißt nicht die Autowerkstatt würde deshalb noch mehr verdienen, nein der Aufwand an Gemeinkosten ist eben noch eine ganze Etage höher.
Das einzige wo die Schere immer größer wird, ist zwischen den Nettoverdienst des Arbeiter zu dem Bruttostundensätzen, aber dafür kann nicht das Handwerk was dafür, es sind eben die Steuern und Abgaben, welche jedes Jahr die Schere auseinander klaffen lassen. Jeder Handwerker, welcher heute für unter 40€ netto die Stunde beim Kunden arbeitet, hat selbst keine 10€ Brutto in der Tasche, oder geht kurz oder Lang Pleite.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Tevion
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Ob jetzt 58€ die Stunde zu hoch ist, Dir tun die Monteure leid, für eine Firma zählt nur netto, das sind ca 48€ und wenn der Facharbeiter seine 16€ die Stunde hat, bedeutet dies mal schon 28 € gehen nur für den Lohn drauf. Dazu muss der Unternehmer noch seine Autos sein Werkzeug auch bezahlen, da ist Verschleiß da, dazu was meinst Du wohl, wer die Leute im Büro bezahlt, welche dann wenn der Kunde gerade ein Problem hat, am Telefon auch rangehen?
Du hast hier nicht die Antworten erhalten, welche Du als richtig empfindest, aber deine Einstellung ist Weltfremd. Kein Unternehmer schafft Arbeitsplätze arbeitet gerade in kleinen Firmen 60 Stunden und mehr die Woche, um auch mit seien Familie zu ernähren.

Also langsam wird es mir hier zu blöd, wenn ich ehrlich sein soll.

Wie oft soll ich noch sagen, daß es mir nicht um den Arbeitslohn der Monteure geht, sondern schlicht und einach darum, daß es eine Diskrepanz zwischen der endgültigen Rechnung und dem gibt, was mir vor Angebotsannahme gesagt wurde?

Wir können uns an anderer Stelle stattlich über die schlechten Arbeitsbedingungen und Gehaltsgefüge in Deutschland unterhalten. Aber das hat doch mit dem Thema nichts das Geringste zu tun.

Um bei der Restaurant-Analogie von weiter oben zu bleiben:
Wenn man dann beim Italiener eine Pizza ist und einen Wein zu sich nimmt - und laut Karte insg. 20 Euro zahlen müßte -, zahle ich auch keine 50 Euro, weil die Bedienung sonst am Hungertuch nagen würde. (Ja, Trinkgeld gibt man, aber das sind auch nur Peanuts, wenn man mal ehrlich ist - und machen nur durch die höhere Anzahl der Kunden was aus.)

Wenn man mir vor dem Einsatz gesagt hätte: Tevion, der Auftrag kostet 50 Euro die halbe Stunde, und pro Rohr nehmen wir 30 Euro... und An- und Abfahrt kosten auch noch einmal 50 Euro.

Dann hätte ich geschluckt und gesagt, daß ich mich gleich wieder melde. Dann hätte ich nach Alternativen gesucht und vermutlich gefunden. Wenn nicht, hätte ich natürlich auch zu den Konditionen zugesagt. Es geht hier nur darum, daß die angekündigten Kosten nicht im Verhältnis zu den finalen Kosten stehen. Meine Weltfremdheit - und das und ähnliche verbale Seitenhiebe finde ich langsam beleidigend - spielt in dieser Frage keine Rolle.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Tevion):

Also langsam wird es mir hier zu blöd, wenn ich ehrlich sein soll.
Wie oft soll ich noch sagen, daß es mir nicht um den Arbeitslohn der Monteure geht, sondern schlicht und einach darum, daß es eine Diskrepanz zwischen der endgültigen Rechnung und dem gibt, was mir vor Angebotsannahme gesagt wurde?

Was wurde denn vereinbart?
Zitat (von Tevion):
Die endgültigen Kosten konnte man mir da natürlich nicht sagen, aber gesagt wurde explizit:
- Der Monteur kostet 29 Euro pro 30 Minuten.
- Die Rohrreinigung kostet 19 Euro pro Meter.

Das nennt man einfach einen Auftrag nach tatsächlichem Arbeitsaufwand. Die Leistung wurde erbracht, und es wurde noch eine zusätzliche Leistung beauftragt.

Zitat (von Tevion):

Wenn man dann beim Italiener eine Pizza ist und einen Wein zu sich nimmt - und laut Karte insg. 20 Euro zahlen müßte -, zahle ich auch keine 50 Euro,

Genau das ist ein Äpfel mit Birnen Vergleich, hier wurde ein Gesamtpreis schon vereinbart, also das was auf der Karte steht. Im anderen Falle, steht ja schon zu Beginn, der Preis pro Stunde fest. Wäre der Arbeitsaufwand 5 Stunden, so wären auch diese zu zahlen, da gibt es nichts zu rütteln.
Zitat (von Tevion):

Wenn man mir vor dem Einsatz gesagt hätte: Tevion, der Auftrag kostet 50 Euro die halbe Stunde, und pro Rohr nehmen wir 30 Euro... und An- und Abfahrt kosten auch noch einmal 50 Euro.

Der Auftrag kann gar nicht so angeboten werden, denn schlichtweg, es gibt Arbeiten, wo ein Monteur 4 Stunden braucht und zwei Mann in 1 Std. Die wurde nicht extra berechnet, da war die Firma sehr kulant, in der Regel wird die Anfahrt als Arbeitszeit berechnet, zuzüglich gefahrene km, denn auch ein Auto kostet Unterhalt.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Tevion
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Das nennt man einfach einen Auftrag nach tatsächlichem Arbeitsaufwand. Die Leistung wurde erbracht, und es wurde noch eine zusätzliche Leistung beauftragt.

Drehen wir uns irgendwie im Kreis? Ich möchte nicht alles, was ich zuvor geschrieben habe, wiederholen.
Kurzfassung: Ich hatte anfänglich den Eindruck, daß es eben nicht so eindeutig ist, daß eine zusätzliche Leistung beauftragt wurde. Ist das so schwer zu verstehen? Das mit dem Arbeitsaufwand ist doch gar nicht mein Problem - sondern daß u.a. zwei Leistungen abgerechnet wurden, obwohl ich - wie gesagt, so mein Eindruck zu Beginn - von einer Leistung ausgegangen wäre. D.h. Leistungsaufwand ja, aber nicht zwei Mal abrechnen.
Also warum meinst du dann zu erwähnen, daß man das einen Auftrag nach tatsächlichem Arbeitsaufwand nennen würde? Habe ich das irgendwo in Zweifel gezogen?


Zitat:
Genau das ist ein Äpfel mit Birnen Vergleich, hier wurde ein Gesamtpreis schon vereinbart, also das was auf der Karte steht. Im anderen Falle, steht ja schon zu Beginn, der Preis pro Stunde fest. Wäre der Arbeitsaufwand 5 Stunden, so wären auch diese zu zahlen, da gibt es nichts zu rütteln.
Auch hier: Es geht darum, ob der teure Wein, den ich dazu bestellen SOLLTE (laut Fachmann) zum Festpreis-Mahl gehört oder nicht. Und nicht um Arbeitsaufwand oder Festpreis.


Zitat:
Der Auftrag kann gar nicht so angeboten werden, denn schlichtweg, es gibt Arbeiten, wo ein Monteur 4 Stunden braucht und zwei Mann in 1 Std. Die wurde nicht extra berechnet, da war die Firma sehr kulant, in der Regel wird die Anfahrt als Arbeitszeit berechnet, zuzüglich gefahrene km, denn auch ein Auto kostet Unterhalt.

Ich habe nun einige Firmen gefunden, die sich auf solche "Notfälle" spezialisieren, und bei allen ist An- und Abfahrt kostenlos. Dafür sind die Stunden- und Arbeitssätze dann entsprechend teurer als beim Installateur vor Ort, der dann im Notfall möglicherweise zu hat (und nur deswegen ruft man dann irgendwelche anderen Firmen an).
Aber das ist alles egal. Ich wiederhole mich zum x.ten Mal: Mir geht es nicht um die Höhe der Rechnung, sondern um die Diskrepanz zwischen abgesprochener Abrechnung und der endgültigen Abrechnung.

Wirklich so schwierig zu verstehen?

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