Rolläden, im Preis vertan

9. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
eliza*day
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 6x hilfreich)
Rolläden, im Preis vertan

Hallo,

Freunde von uns haben folgendes Problem:
Sie hatten ein schriftliches Angebot über Fertigung und Einbau von Rölläden. Dies bestätigten sie mündlich und die Dinger wurden angebracht.
Mit der Rechnung der Schock: statt 1500,- waren es 2500,-

Ursache war einfach ein Rechenfehler in der Addition, unseren Freunden war der gar nicht aufgefallen (und dem Handwerker erst bei der Rechnungsstellung).

Was ist nun die Vorgehensweise? Der Handwerker besteht auf Zahlung der vollen Summe (als Kulanz hat er 3% Skonto angeboten), sonst baut er die Rolläden wieder ab. Ist das so okay?

Ich hätte mal gemutmaßt, daß er den Vertrag so einseitig nicht aufgekündigt werden kann, immerhin lag der Fehler ja auch bei ihm. Mein Mann meint er darf und muß sich nicht einigen (z.B. die Differenz mit unseren Freunden teilen, so was in der Richtung hätte ich fair gefunden).

Welche Gesetze liegen da für die Vorgehensweise so zugrunde? Danke für Erhellung :)
LG

Probleme mit dem Gewerbe?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Einheitspreise gelten vor Endsumme,d.h. ein Angebot muss auch vom Auftragnehmer genau geprüft werden, ob ein evtl. Multiplikations- oder Additionsfehler vorliegt.
Hier ist höchstens etwas auf dem Kulanzweg zu erreichen.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
eliza*day
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 6x hilfreich)

Dankeschön für die Antwort!

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