Rücktritt vom Auftrag wegen Nicht-Leistung

12. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
DiiSchuetzi
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt vom Auftrag wegen Nicht-Leistung

Hallo,
ich habe ein Angebot einen Handwerkers am 13.10.2019 zur Sanierung einer Außentreppe angenommen. Ich habe gesagt, sie soll wieder Winterfest gemacht werden, da einige Platten lose sind.
Bis heute ist nichts passiert, obwohl ich am 20.12 nochmal nachgefragt habe und die Antwort war, wir gehen das im neuen Jahr an. Persönlich habe ich zwischenzeitlich (Feb/März) auch nachgefragt, bis heute nichts.

Muss ich noch eine Frist setzen oder kann ich ohne Rechtsfolgen und evtl. Kosten von dem Auftrag direkt zurücktreten? Wie muss ich diesen Rücktritt bekannt machen? Schriftlich? per Brief? mit Rückschein?

Danke für die Unterstützung.
VG

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Ich empfehle die Leistung unter angemessener Fristsetzung schriftlich mit Zugangsnachweis anzumahnen.

Für den Fall, dass auch diese letzte Frist verstreicht, kannst Du in dem gleichen Schreiben bereits den Rücktritt vom Vertrag erklären.

Berry

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