Sanitär Handwerker kriegen Heizung nicht einwandfrei zum laufen. Rechtliche handhabe?

13. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
RobDa
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)
Sanitär Handwerker kriegen Heizung nicht einwandfrei zum laufen. Rechtliche handhabe?

Hallo zusammen,

angenommen seit Monaten versuchen Sanitärmenschen nun schon eine Heizungsanlage ohne Störungen ans Laufen zu kriegen, die von ihnen selbst frisch installiert wurde. Sie fällt täglich, teilweise mehrmals, aus, so dass man im Keller einen Knopf drücken muss. Dann funktioniert sie wieder für ein paar Stunden. Angenommen es ist der Eindruck entstanden, dass die Sanitärmenschen ratlos sind und immer dasselbe machen, wenn sie kommen, aber nach -zig Besuchen hat sich nichts verbessert, so dass es so nicht weiter gehen kann.

Zwei Fragen:
- Muss man in dieser Situation befürchten, dass irgendwann die Gewährleistung ausläuft und man jeden einzelnen Handwerkerbesuch bezahlen muss?
- Wie könnte angemessene rechtliche Schritte aussehen, um eventuell etwas Druck bei den Handwerkern aufzubauen, die Problemlösung zu beschleunigen und die eventuell drohenden Handwerkerkosten für die wöchentlichen Besuche abzuwenden? z.B. Behebungsfrist setzen, etc.?

Grüße!


-- Editier von RobDa am 13.09.2016 10:28

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119318 Beiträge, 39710x hilfreich)

Zitat (von RobDa):
- Muss man in dieser Situation befürchten, dass irgendwann die Gewährleistung ausläuft und man jeden einzelnen Handwerkerbesuch bezahlen muss?

Ja muss man.

Vor allem muss man aber befürchten, das die Heizung im Winter nicht korrket funktioniert und komplett ausfällt.



Wurde die Installation schon komplett bezahlt? Oder nur ein Teil?



Ich würde der Firma ein Einschreiben senden mit Fristsetzung nach Datum (14 Tage sollten reichen), in dem ich fordere die Installation fehlerfrei zum laufen zu bringen.






-- Editiert von Harry van Sell am 13.09.2016 10:34

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
RobDa
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ja muss man. Vor allem muss man aber befürchten, das die Heizung im Winter nicht korrket funktioniert und komplett ausfällt.
Wie lange ist denn diese Gewährleistungspflicht und ab welchem Zeitpunkt fängt die an abzulaufen? Rechnungsdatum der letzten Rechnung?

Zitat (von Harry van Sell):
Wurde die Installation schon komplett bezahlt? Oder nur ein Teil?
Bis jetzt wurde der größte Teil der Rechnung (ca.90%) als Abschläge bezahlt. Der Rest steht noch aus. Die Rechnung liegt zwar schon vor, aber ich weigere mich zu bezahlen, solange das Ding nicht ordentlich läuft.

-- Editiert von RobDa am 13.09.2016 10:42

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16907 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von RobDa):
- Muss man in dieser Situation befürchten, dass irgendwann die Gewährleistung ausläuft und man jeden einzelnen Handwerkerbesuch bezahlen muss?

Nein, braucht man nicht. Der Mangel wurde innerhalb des Gewährleistungszeitraumes gemeldet. Die Handwerkerfirma schuldet immer noch eine mangelfreie Heizung. Wenn du 100 Nachbesserungsversuche in Kauf nimmst, dann ist das deine Angelegenheit. Ich persönlich würde eine Frist von 2 Wochen setzen und anschliessend die Firma auffordern ihren Mist abzubauen und eine neue zu installieren.

-- Editiert von micbu am 13.09.2016 11:02

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Zitat (von RobDa):
angenommen seit Monaten versuchen Sanitärmenschen nun schon eine Heizungsanlage ohne Störungen ans Laufen zu kriegen, die von ihnen selbst frisch installiert wurde.



Zitat (von RobDa):
Muss man in dieser Situation befürchten, dass irgendwann die Gewährleistung ausläuft und man jeden einzelnen Handwerkerbesuch bezahlen muss?



Wenn ich dich richtig verstanden habe, hat die Heizung noch nie richtig funktioniert - richtig?

Wenn dem so ist, dann dürfte eine Abnahme des Werks bisher noch nicht erfolgt sein.

Die Gewährleistungsfrist beginnt aber erst mit Abnahme des mangelfreien
und vertragsgemäß hergestellten Werks.



gruß charly

-- Editiert von charlyt4 am 14.09.2016 15:19

Signatur:

Gruß Charly

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#5
 Von 
RobDa
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Wenn ich dich richtig verstanden habe, hat die Heizung noch nie richtig funktioniert - richtig?

Ja, das ist richtig. Was meinst du mit Abnahme des Werks? Ist das der Zeitpunkt wenn ich sage "Vielen Dank"? Das habe ich nämlich schon vor ein paar Monaten gesagt, als alles fertig installiert war.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
RobDa
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich würde der Firma ein Einschreiben senden mit Fristsetzung nach Datum (14 Tage sollten reichen), in dem ich fordere die Installation fehlerfrei zum laufen zu bringen.
Und womit würdest du drohen, wenn es nach 14 Tagen noch nicht funktioniert? Fristen kann man setzen, aber wenn der Ablauf keine Folgen hat, sind die ziemlich witzlos.

Zitat (von micbu):
Ich persönlich würde eine Frist von 2 Wochen setzen und anschliessend die Firma auffordern ihren Mist abzubauen und eine neue zu installieren.
Und was machst du, wenn der Installateur deiner Aufforderung nicht nachkommt? Du kannst ihn ja dazu auffordern, aber ich denke nicht, dass du ihm vorschreiben kannst, wie er die Mängel behebt.

Irgendwie fehlt ein Druckmittel...

-- Editiert von RobDa am 15.09.2016 08:15

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16907 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von RobDa):
Irgendwie fehlt ein Druckmittel...
Nö, da fehlt kein Druckmittel, denn er schuldet ja immer noch eine funktionierende Anlage. Kann er seine vertraglich zugesicherte Leistung nicht erbringen, dann kann es für die Firma verdammt teuer werden. Überleg mal, die müssen evtl. die ganze Anlage wieder abbauen und dir das Geld erstatten. Die haben dann jede Menge Verlust gemacht. Räumen sie ihren Mist nicht weg, dann kannst du eine andere Firma beauftragen (nachdem die erste Firma in Verzig geraten ist) und diese Kosten der ersten Firma in Rechnung stellen. Da ist ein gewaltiger Druck dahinter!

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