Hallo zusammen,
angenommen seit Monaten versuchen Sanitärmenschen nun schon eine Heizungsanlage ohne Störungen ans Laufen zu kriegen, die von ihnen selbst frisch installiert wurde. Sie fällt täglich, teilweise mehrmals, aus, so dass man im Keller einen Knopf drücken muss. Dann funktioniert sie wieder für ein paar Stunden. Angenommen es ist der Eindruck entstanden, dass die Sanitärmenschen ratlos sind und immer dasselbe machen, wenn sie kommen, aber nach -zig Besuchen hat sich nichts verbessert, so dass es so nicht weiter gehen kann.
Zwei Fragen:
- Muss man in dieser Situation befürchten, dass irgendwann die Gewährleistung ausläuft und man jeden einzelnen Handwerkerbesuch bezahlen muss?
- Wie könnte angemessene rechtliche Schritte aussehen, um eventuell etwas Druck bei den Handwerkern aufzubauen, die Problemlösung zu beschleunigen und die eventuell drohenden Handwerkerkosten für die wöchentlichen Besuche abzuwenden? z.B. Behebungsfrist setzen, etc.?
Grüße!
-- Editier von RobDa am 13.09.2016 10:28
Sanitär Handwerker kriegen Heizung nicht einwandfrei zum laufen. Rechtliche handhabe?
13. September 2016
Thema abonnieren
Frage vom 13. September 2016 | 10:25
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 3x hilfreich)
Sanitär Handwerker kriegen Heizung nicht einwandfrei zum laufen. Rechtliche handhabe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Ein erfahrener Anwalt im Handwerksrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Handwerksrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 13. September 2016 | 10:33
Von
Status: Unbeschreiblich (119318 Beiträge, 39710x hilfreich)
Zitat- Muss man in dieser Situation befürchten, dass irgendwann die Gewährleistung ausläuft und man jeden einzelnen Handwerkerbesuch bezahlen muss? :
Ja muss man.
Vor allem muss man aber befürchten, das die Heizung im Winter nicht korrket funktioniert und komplett ausfällt.
Wurde die Installation schon komplett bezahlt? Oder nur ein Teil?
Ich würde der Firma ein Einschreiben senden mit Fristsetzung nach Datum (14 Tage sollten reichen), in dem ich fordere die Installation fehlerfrei zum laufen zu bringen.
-- Editiert von Harry van Sell am 13.09.2016 10:34
#2
Antwort vom 13. September 2016 | 10:39
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 3x hilfreich)
Wie lange ist denn diese Gewährleistungspflicht und ab welchem Zeitpunkt fängt die an abzulaufen? Rechnungsdatum der letzten Rechnung?ZitatJa muss man. Vor allem muss man aber befürchten, das die Heizung im Winter nicht korrket funktioniert und komplett ausfällt. :
Bis jetzt wurde der größte Teil der Rechnung (ca.90%) als Abschläge bezahlt. Der Rest steht noch aus. Die Rechnung liegt zwar schon vor, aber ich weigere mich zu bezahlen, solange das Ding nicht ordentlich läuft.ZitatWurde die Installation schon komplett bezahlt? Oder nur ein Teil? :
-- Editiert von RobDa am 13.09.2016 10:42
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Handwerksrecht, Werkvertragsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 13. September 2016 | 11:01
Von
Status: Weiser (16907 Beiträge, 5884x hilfreich)
Zitat- Muss man in dieser Situation befürchten, dass irgendwann die Gewährleistung ausläuft und man jeden einzelnen Handwerkerbesuch bezahlen muss? :
Nein, braucht man nicht. Der Mangel wurde innerhalb des Gewährleistungszeitraumes gemeldet. Die Handwerkerfirma schuldet immer noch eine mangelfreie Heizung. Wenn du 100 Nachbesserungsversuche in Kauf nimmst, dann ist das deine Angelegenheit. Ich persönlich würde eine Frist von 2 Wochen setzen und anschliessend die Firma auffordern ihren Mist abzubauen und eine neue zu installieren.
-- Editiert von micbu am 13.09.2016 11:02
#4
Antwort vom 14. September 2016 | 15:18
Von
Status: Master (4158 Beiträge, 898x hilfreich)
.
Zitatangenommen :seit Monaten versuchen Sanitärmenschen nun schon eine Heizungsanlage ohne Störungen ans Laufen zu kriegen, die von ihnen selbst frisch installiert wurde.
ZitatMuss man in dieser Situation befürchten, dass irgendwann die Gewährleistung ausläuft und man jeden einzelnen Handwerkerbesuch bezahlen muss? :
Wenn ich dich richtig verstanden habe, hat die Heizung noch nie richtig funktioniert - richtig?
Wenn dem so ist, dann dürfte eine Abnahme des Werks bisher noch nicht erfolgt sein.
Die Gewährleistungsfrist beginnt aber erst mit Abnahme des mangelfreien
und vertragsgemäß hergestellten Werks.
gruß charly
-- Editiert von charlyt4 am 14.09.2016 15:19
#5
Antwort vom 15. September 2016 | 07:57
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 3x hilfreich)
ZitatWenn ich dich richtig verstanden habe, hat die Heizung noch nie richtig funktioniert - richtig? :
Ja, das ist richtig. Was meinst du mit Abnahme des Werks? Ist das der Zeitpunkt wenn ich sage "Vielen Dank"? Das habe ich nämlich schon vor ein paar Monaten gesagt, als alles fertig installiert war.
#6
Antwort vom 15. September 2016 | 08:14
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 3x hilfreich)
Und womit würdest du drohen, wenn es nach 14 Tagen noch nicht funktioniert? Fristen kann man setzen, aber wenn der Ablauf keine Folgen hat, sind die ziemlich witzlos.ZitatIch würde der Firma ein Einschreiben senden mit Fristsetzung nach Datum (14 Tage sollten reichen), in dem ich fordere die Installation fehlerfrei zum laufen zu bringen. :
Und was machst du, wenn der Installateur deiner Aufforderung nicht nachkommt? Du kannst ihn ja dazu auffordern, aber ich denke nicht, dass du ihm vorschreiben kannst, wie er die Mängel behebt.ZitatIch persönlich würde eine Frist von 2 Wochen setzen und anschliessend die Firma auffordern ihren Mist abzubauen und eine neue zu installieren. :
Irgendwie fehlt ein Druckmittel...
-- Editiert von RobDa am 15.09.2016 08:15
#7
Antwort vom 15. September 2016 | 10:16
Von
Status: Weiser (16907 Beiträge, 5884x hilfreich)
Nö, da fehlt kein Druckmittel, denn er schuldet ja immer noch eine funktionierende Anlage. Kann er seine vertraglich zugesicherte Leistung nicht erbringen, dann kann es für die Firma verdammt teuer werden. Überleg mal, die müssen evtl. die ganze Anlage wieder abbauen und dir das Geld erstatten. Die haben dann jede Menge Verlust gemacht. Räumen sie ihren Mist nicht weg, dann kannst du eine andere Firma beauftragen (nachdem die erste Firma in Verzig geraten ist) und diese Kosten der ersten Firma in Rechnung stellen. Da ist ein gewaltiger Druck dahinter!ZitatIrgendwie fehlt ein Druckmittel... :
Und jetzt?
Schon
266.461
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
8 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten