Sanitär Rechnung Täuschung

8. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
fb288268-52
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Sanitär Rechnung Täuschung

Hallo zusammen,

Sachverhalt:

Küchenarmatur bei R ist kaputt. R ruft den sanitärfachmann S an. Dieser kommt und ist 10 Minuten da. Schaut nach und macht Fotos. S will nachschauen ob Ersatzteile vorhanden verfügbar sind. 2-3 Tage später ruft der S den R an und sagt das es keine Ersatzteile gibt und eine neue Armatur eingebaut werden muss. R sagt das er es sich überlegt. R ruft den S nicht mehr an und baut selber eine neue Armatur ein. Dabei findet er die Marke der Armatur und sämtliche Ersatzteile im Internet.

Ein paar Wochen später kommt eine Rechnung des S über ca 40€. Darin enthalten ist eine Arbeitspauschale ("durch küchenfirma gelieferte spültischarmatur kontrolliert. Kein Hersteller feststellbar, daher keine ersatzteilbeschaffung möglich")

Außerdem ist eine fahrtkostenpauschale berechnet.

Muss R die Rechnung begleichen? Ist ein Werkvertrag zustande gekommen? Ist das nichtauffinden des Herstellers durch S eine Täuschung? (Als Laie direkt gefunden)


Danke für eure Meinung



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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von fb288268-52 am 08.04.2014 16:03

Muss R die Rechnung begleichen?

Nein

quote:
von fb288268-52 am 08.04.2014 16:03

Ist ein Werkvertrag zustande gekommen?

Nein

quote:
von fb288268-52 am 08.04.2014 16:03

Ist das nichtauffinden des Herstellers durch S eine Täuschung?

Nein

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39717x hilfreich)

quote:
Muss R die Rechnung begleichen?

Das käme darauf an, was genau R und S vereinbart haben.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Die Fragestellung ist ja schon etwas arg einseitig ;-)

Ein Werkvertrag ist zustandegekommen, wenn Sanitärfachmann S mit einem bestimmten Werk/einer bestimmten Leistung beauftragt war. Hier ist die Entlohnung erst bei vollbrachtem Werk fällig.

Wenn aber das Werk/die Leistung unbestimmt war und auch sonst keine Vereinbarung über die Entlohnung getroffen wurde, dann hat S eben Anspruch auf ein übliches Honorar für seinen erbrachten Zeitaufwand, auch Anfahrtskosten.

Dass Fachhandwerker nicht immer die hellsten Birnchen sind, wird jedem, der mal mit solchen Kanonen zu tun hatte, klar sein. Wenn Laie R sowohl Fabrikat als auch mögliche Ersatzteile nach dem ergebnislosen Handwerkereinsatz selbst im Internet gefunden hat, warum in aller Welt hat er das denn nicht vorher mal getan, sondern den S erst antanzen lassen? ... womit wir wieder beim Thema wären > für was genau? > und wie genau kann R das beweisen?

Ansonsten wären 40 Euro ein recht günstiges Lehrgeld für die Zukunft ...



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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

-- Editiert Lolle am 24.04.2014 01:03

1x Hilfreiche Antwort

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