Schaden durch Auftragsnehmer, Risiko

30. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(919 Beiträge, 224x hilfreich)
Schaden durch Auftragsnehmer, Risiko

Hallo Gemeinde,

mal angenommen a (Hausbesitzer) gibt b einen Auftrag das Haus von a abzureißen. Das Haus steht nah einer Hochspannungsleitung. A meint, das ist kein Problem, weil er solche Arbeiten öfters macht und beginnt mit dem Abriß von Haus a.

Und nun passiert, was nicht passieren darf. Es kommt zu einem großen Schaden. Wer haftet in diesem Falle. Wer muß zahlen?

Hinweis
a hat eine Grundstückshaftpflicht
b hat nach eigenen Angaben eine Betriebshaftpflicht mit einer sehr großen Deckungssumme.

Hinweis: Es gibt keine schriftlichen Verträge, nur eine mündliche Beauftragung von b.

Wer kann was dazu sagen? Ansonsten wünsche ich allen einen guten Rutsch ins Jahr 2018

-- Editiert von aspergius am 30.12.2017 20:07

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von aspergius):
Wer haftet in diesem Falle.

Der Schuldige.



Zitat (von aspergius):
Wer muß zahlen?

Eventuell der Schuldige.


Wer das ist und ob er zahlen muss, kann man diskutieren, wenn man den genauen Ablauf kennt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7093 Beiträge, 1479x hilfreich)

Zitat:
mal angenommen a (Hausbesitzer) gibt b einen Auftrag das Haus von a abzureißen. Das Haus steht nah einer Hochspannungsleitung. A meint, das ist kein Problem, weil er solche Arbeiten öfters macht und beginnt mit dem Abriß von Haus a.


Der Hausbesitzer reisst also sein eigenes Haus ab? Ich denke du hast a und b verwechselt

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(919 Beiträge, 224x hilfreich)

Ja, der Hausbesitzer will sein eigenes Haus abreißen. Die Genehmigung liegt vor.
"a" ist der Hausbesitzer und Auftraggeber
"b" ist der Auftragnehmer und der Ausführende

Signatur:

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#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von aspergius):
"b" ist der Auftragnehmer und der Ausführende

Der sollte auch eine Betriebshaftplichtversicherung haben, und er Auftragnehmer ist nun mal in der Haftung.

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#5
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(919 Beiträge, 224x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von aspergius):
"b" ist der Auftragnehmer und der Ausführende

Der sollte auch eine Betriebshaftplichtversicherung haben, und er Auftragnehmer ist nun mal in der Haftung.


So habe ich es mir auch gedacht. Was ist aber, wenn dessen Betriebshaftpflicht nicht ausreicht?

Signatur:

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#6
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von aspergius):
Was ist aber, wenn dessen Betriebshaftpflicht nicht ausreicht?

Dann haftet er eben darüber hinaus, wobei dies fast ausgeschlossen ist, eine Hochspannung vermutlich Mittelspanng kostet keine Mio, wie die Deckungssummen sind.
Einzig grobe Fahrlässigkeit kann eben vielleicht ins Spiel kommen. Sollte das im Raum stehen, gleich ab zum Anwalt.

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