Hallo zusammen,
eine Werkstatt hat meinem Wagen unstrittig einen Schaden zugefügt (der dann woanders behoben wurde). Allerdings ist unklar, wer was zahlen muß.
Die Werkstatt hat ein Gutachten erstellen lassen, welches einen Schadenbetrag 50% unter dem Kostenvoranschlag der schadenverursachenden Werkstatt angibt. Davon zieht sie noch die MwSt ab und will diese nur zahlen, wenn eine Reparatur-Rechnung vorgelegt wird - kann sowas gegenüber einer Privatperson berechtigt sein?
Für weitere Kosten (Nutzungsausfall, ...) soll ich mich an die Versicherung der Werkstatt wenden - ist so etwas üblich? Was mache ich, wenn die nicht zahlen? Bzw. was muß ich haben, damit ich rechtliche Schritte einleiten kann (Bestätigung der Vers., dass sie in die Pflichten der Werkstatt eintritt, oder brauche ich das nicht?).
Bin für jeden Tipp dankbar.
Amaryllo
Schadenersatz von Autowerkstatt
20. Januar 2006
Thema abonnieren
Frage vom 20. Januar 2006 | 10:58
Von
Status: Frischling (36 Beiträge, 3x hilfreich)
Schadenersatz von Autowerkstatt
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#1
Antwort vom 24. Januar 2006 | 11:39
Von
Status: Frischling (36 Beiträge, 3x hilfreich)
Hallo,
weiß hier wirklich keiner weiter? Oder bin ich im falschen Forum?
CU, Amaryllo
#2
Antwort vom 24. Januar 2006 | 17:21
Von
Status: Unparteiischer (9878 Beiträge, 1431x hilfreich)
Guten Tag,
grundsätzlich ist es so, dass der Schädiger bei verschuldeter Schadenszufügung alle Kosten tragen muss, die durch dieses Handeln verursacht worden sind. Sie sind in der Hinsicht beweispflichtig, dass die jeweilige Werkstatt den Schaden verursacht hat und dafür, welchen genauen Schaden Sie durch das Handeln der Werkstatt erlitten haben.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
-- Editiert von cand. jur. Hr. J. Roenner am 24.01.2006 17:23:11
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