Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe folgendes Problem:
Ich habe mich gestern aus meiner Wohnung ausgesperrt.
Der Schlüssel lag in der Wohnung; es musste also kein Material aufgewendet werden.
Der Schlüsseldienst kam um 0:40 und sagte mir, dass ich 414,12EUR zu zahlen hätte. Ich bezahlte 100EUR in bar und den Rest mit meiner EC-Karte. Beim Gespräch mit der Zentrale wurde mir kein Preis genannt aber versichert, dass eine günstige Lösung gefunden werden wird.
Nach einier Internetrecherche konnte ich feststellen, dass der Betrag deutlich(Sittenwiedrig?) überzogen war/ist.
Meine Frage an Sie lautet nun: Wie kann und sollte ich mich weiter verhalten um möglichst einen Teil des Geldes wiederzubekommen?
Ich danke Ihnen für Ihre Mühe,
mit freundlichen Grüßen
A. Mayer
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Schlüsseldienst-Abzocke !
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
quote:<hr size=1 noshade>Meine Frage an Sie lautet nun: Wie kann und sollte ich mich weiter verhalten um möglichst einen Teil des Geldes wiederzubekommen? <hr size=1 noshade>
Die Urteile, die es dazu gibt, hast du ja schon gefunden.
Der Schlüsseldienst wird es da kaum auf einen Streit ankommen lassen. Das Problem dürfte bloß sein, wie viel du dir tatsächlich anrechnen lassen musst.
Das würde ggf. gutachterlich geklärt, die Spanne dürfte zwischen 50 und 200 EUR liegen, je nachdem was tatsächlich, seriös für die Öffnung erforderlich war.
Zunächst ist das Verhandlungssache, mit 50 EUR anfangen, bei 100 EUR einigen? Erst wenn keine zufriedenstellende Einigung erfolgt, sollte man sich da verschärft Gedanken machen.
Also erst mal schriftlich mit Frist das Geld zurückfordern, sonst müsste man leider anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, dann einen verträglichen Betrag aushandeln.
Einen Anwalt kannst du schon jetzt einschalten, der Schlüsseldienst ist bösgläubig i.S. des § 819 II BGB und haftet dir schon jetzt für dessen Kosten.
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Ich würde hier erst einmal prüfen, ob bei dem "Schlüsseldienst" bzw, dem verantwortlichen Betreiber überhaupt etwas zu holen ist. Was nützt ein vollstreckbarer Titel, der viel Geld gekostet hat, wenn bei dem Mann nichts zu holen ist? Diese bittere Erfahrung mussten leider schon einige Opfer machen. Der Inhaber/Betreiber des Schlüsseldienstes geht aus der Rechnung hervor. Man kann dann die Recherchen über das Internet durchführen. Beim örtlichen Amtsgericht des Betreibers kann man nachfragen, ob gegen diese Person schon etwas negatives vorliegt. Diese Recherchen sind nicht teuer. Es gibt schon einige Urteile gegen diese Abzocker, diese Urteile mit dessen Begründung kann man sich kommen lassen, das ist hilfreich, um die Kosten möglichst gering zu halten, falls man ein Prozeß führen will.
In Zukunft muss du dir den Endpreis bzw. den Höchstpreis für die Öffnung geben lassen. Falls der Schlüsseldienst nicht bereit ist, dir einen End- oder Höchstpreis zu nennen, dann auflegen und einen anderen ortsansässigen Schlüsseldienst anrufen, Das geht, das praktiziere ich mit meinem Schlüsseldienst seit über 30 Jahren in Lübeck. Man kann auch die örtliche Polizei um Hilfe bitten, die haben eine Liste mit empfehlenswerten Schlüsseldiensten. Liebe Grüße Schlüsseldienst Schaffrath, Lübeck
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