Schlüsseldienst - Abzocke

8. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
schutzmann2
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 14x hilfreich)
Schlüsseldienst - Abzocke

Mein Sohn (18 Jahre) war mit Freundin (18) bei der Freundin Zuhause und die Beiden sperren sich aus (nur Schnapper der Tür eingeschnappt). Eltern waren nicht erreichbar, innen waren Katzen, die versorgt hätten werden müssen. Samstag Abend 20:00 Uhr. Er (nicht die Freundin, die dort wohnt) ruft einen Schlüsseldienst- erste Zeile im Internet - Sitz der Firma in Mohnheim, sie schicken nach 40 min einen Monteur aus der nächsten Stadt dieses Dorfes. Er wurde nicht vorher über die Kosten informiert.
Es gibt eine Hauseingangstüre und eine Wohnungstür, die zu öffnen ist. Mein Sohn dachte, es wird nach Stundenlohn oder nach einer Pauschale für das gesamte Kommen abgerechnet. Die beiden fragen, was das nun alles kosten würde und bekommen die Auskunft mit € 189.-! Der Freundin wird es zu heiß (sie ist die eigentlich Bewohnerin) und sie sagt, dass ihr das zu teuer sei und er wieder fahren möge. Der Monteur entgegnet, dass schon jetzt die Anfahrt 189.- € dann kosten würde. Wenn er die Tür öffnen würde, dann würde nur noch 20% drauf kommen. Mein unerfahrener Sohn (der auch noch nichts von Schlüsseldienst- Abzocke wussten) willigte zähneknirschend ein, die FReundin sagte nichts dazu. In 3 sec war die Tür offen. Sie standen im Flur und sagten, dass nun die Wohnungstür zu öffnen sei. In 3 sec. mit Scheckkarte das Schloss durchgezogen und die Tür war offen.
Der Monteur will nun von meinem Sohn Bargeld. Sie haben nur ein paar Euros im Geldbeutel. Er ruft mich an, da der Monteur in massiv nötigte, das Geld aufzutreiben. Ich warnte ihn vor Schlüsseldiensten und versuchte mit dem Monteur zu sprechen "Sie reden zuviel..." war seine wirsche ANtwort und er wolle insgesamt € 430. Es seien zwei Türen + Zuschlag+ Anfahrt.
Mein Sohn ist unheimlich verunsichert und beendet plötzlich das Telefonat und Beide werden vom Monteur genötigt, in sein Auto zu steigen, um im Nachbardorf an einem Geldautomaten das Geld abzuheben. Glücklicherweise hat die Freundin keine EC- Karte und die EC- Karte meines Sohnes ist aus seiner Kindeszeit (versehentlich) noch immer auf € 50 Höchstabhebung eingestellt. Die beiden können die Summe (glücklicherweise) nicht aufbringen. Ich habe dann die Freundin am Telefon erreichen können, die den Tränen nahe war, da sie so unter Druck gesetzt wurden und ich empfahl sofort die Polizei zu holen. Diese kam und sie bestanden vor der Polizei dann auf eine Rechnung. Die Personalien wurden aufgenommen - die Polizei überprüfte auch den Monteur und stellte gelich beim Wohnsitz Unstimmigkeiten fest (er sei gerade umgezogen...).
Es wurde eine REchnung geschrieben mit falscher ANschrift: Es wurde komplett falsch der Name meines Sohnes geschrieben (glücklicherweise) und darunter aber die Anschrift von der Tür (der Freundin). Also unter dieser Straße wohnt der angegebene Name gar nicht. Das Ding wurde auch von den Beiden nicht unterschrieben.
Meine Fragen:
1. Kann mein Sohn überhaupt Auftraggeber für eine "fremde Wohnung" sein. Der Monteur hat zwar einen Blick auf den Ausweis der Freundin nach der Öffnung geworfen- aber der Ansprechpartner war immer nur mein Sohn? Von der FReundin hat der Monteur nie einen Auftrag bekommen. Sie war eigentlich dagegen...
2. Ist die Rechnung mit falscher Anschrift überhaupt rechtskräftig? Könnte man sich damit den Kopf aus der Schlinge ziehen?
3. Der Monteur hat erst hinterher den doppelten Preis genannt, nachdem die beiden Türen geöffnet wurden. Wucher? Die gesamte Arbeitszeit waren 3 min. Wäre eine Anzeige sinnvoll?
4. Hat er nach § 291nicht die Notlage der beiden unerfahrenen Jugendlichen, die auch die Katzen, die im Hausinneren hätten Schaden anrichten können, ausgenutzt? Anzeige?
5. Ist das keine Nötigung, wenn er die Jugendlichen so unter DRuck setzt, in sein Auto zu steigen? Anzeige?
6. In Corona- Zeiten hätte er wenigstens im Auto einen Mundschutz tragen müssen, oder?
7. Mein Sohn rief bei diesem Schlüsseldienst an. Internet- Impressum: Sitz in Mohnheim. Auf der REchnung steht aber eine ganz andere Firma mit Sitz in Dortmund? Was hat nun wer mit wem da zu tun? Soll man nicht da schon nicht bezahlen, da die Gefahr einer Falschüberweisung erfolgt?
Was wird in diesem Fall empfohlen? Die Freundin und mein Sohn sind natürlich aufgelöst und für die sind diese Kosten enorm. Vielen Dank, dass Sie alles so lange gelesen haben!

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32132 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von schutzmann2):
Die Personalien wurden aufgenommen - die Polizei überprüfte auch den Monteur
Die Polizei macht doch schon. Lass sie bitte machen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

zu Deinen Fragen:

1) ja, natürlich.
2) Man kann falsche Rechnungsdaten korrigieren. Den Kopf dadurch aus der Schlinge ziehen - gemeint ist wohl nicht bezahlen - nicht.
3) Wucher nein, aber max. verbindlich ist nur der vereinbarte Preis, wenn der Leistungsumfang vorher eindeutig bestimmt war.
4) Nein, Schlüsseldienste helfen in Notlagen, das ist ein Teil deren Geschäfts.
5) Nötigung, wohl kaum, oder wurden sie gezwungen?
Was hast Du nur dauernd mit Anzeigen? Keiner hat die beiden zur Auftragserteilung gezwungen. Sohn und dessen Freundin sind keine Jugendliche sondern Erwachsene. Was versprichst Du Dir von einer Anzeige (Strafrecht)?
6) Die Verpflichtung lässt sich aus keiner mir bekannten Coronaschutzverordnung ableiten. Ich wäre aber auch nicht unbedingt eingestiegen.
7) Absurder Ansatz und Augenmerk auf den falschen Teil. Wenn, kann man die Höhe der Kosten soweit sie den vertraglich vereinbarten Teil übersteigt, angreifen. Mir ist allerdings nich klar ob die Öffnung einer Tür oder die öffnung von zwei Türen zu dem Einstiegspreis vereinbart war.

Welche Dortmunder Fa.? Möglicherweise kann ich dazu was schreiben.

Berry


3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120035 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von schutzmann2):
1. Kann mein Sohn überhaupt Auftraggeber für eine "fremde Wohnung" sein.

Klar



Zitat (von schutzmann2):
2. Ist die Rechnung mit falscher Anschrift überhaupt rechtskräftig?

Kommt darauf an - ein Irrtum macht sie nicht ungültig.
Bei einem bewusster Betrug / gezielte Verschleierung wäre sie von Anfang an nichtig.



Zitat (von schutzmann2):
Könnte man sich damit den Kopf aus der Schlinge ziehen?

Durchaus



Zitat (von schutzmann2):
3. Der Monteur hat erst hinterher den doppelten Preis genannt, nachdem die beiden Türen geöffnet wurden.

Preise müssen vorher genannt werden.



Zitat (von schutzmann2):
Wucher?

Vermutlich



Zitat (von schutzmann2):
Die gesamte Arbeitszeit waren 3 min.

Irrelevant - es zählt die Kompetenz.



Zitat (von schutzmann2):
Wäre eine Anzeige sinnvoll?

Absolut.
Wurde die denn nicht gestellt als die Polizei da war?



Zitat (von schutzmann2):
4. Hat er nach § 291nicht die Notlage der beiden unerfahrenen Jugendlichen

Welche Notlage?



Zitat (von schutzmann2):
Ist das keine Nötigung, wenn er die Jugendlichen so unter DRuck setzt, in sein Auto zu steigen?

Was muss man sich denn unter "so unter DRuck setzt" vorstellen?



Zitat (von schutzmann2):
Anzeige?

siehe oben



Zitat (von schutzmann2):
6. In Corona- Zeiten hätte er wenigstens im Auto einen Mundschutz tragen müssen, oder?

Kommt auf die örtlichen Vorschriften an.



Zitat (von schutzmann2):
Was hat nun wer mit wem da zu tun?

Das wollen die gar nicht offenlegen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
schutzmann2
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 14x hilfreich)

Vielen Dank Sir Berry und Harry von Sell,
das war sehr aufschlussreich!

Ein paar Fragen/ Hinweise/ Antworten - leider kenn ich die "zitierfunktion" nicht:

Könnte man sich damit den Kopf aus der Schlinge ziehen?
Durchaus
... Aha, wie? Der Name ist komplett falsch geschrieben und die Adresse passt nicht zum Namen. Den Bewohner/ Adressaten gibt es so nicht. Muss mein Sohn sich angesprochen fühlen, wenn alles falsch ist? Ok, wenn er dies korrigieren möchte, dann könnte die Forderung weiter in voller Höhe eingefordert werden, aber ist es sinnvoll, erst mal auf eine Mahnung zu warten, ob die durch die Post / die Forderung durchgeht? Klar, man unterschlägt die Entlohnung für eine erbrachte Dienstleistung. Doch für diesen Stress und ungerechtfertigten Ärger sehe ich auch eine "Nichtentlohnung" als gerechte Option an. Normal würde ich einen Teil für berechtigt erachten und den würde ich zahlen, aber ginge das überhaupt?

Preise müssen vorher genannt werden.
... das wurde nur - so berichten Beide - sehr unklar mit € 189 benannt. Dass das für jede Türe ist, wurde nicht erwähnt. Nach dieser Preisnennung sollte der Schlüsseldienst ja wieder gehen, doch er meinte, dass jetzt schon durch die Anfahrt ein Schaden von € 189 entstanden wäre. Er würde es insgesamt für 189 + Steuer machen. Da der "Anfahrtsschaden" schon so - betrügerischerweise - hoch tituliert wurde, hat mein Sohn auch zähneknirschend zugestimmt.



Die gesamte Arbeitszeit waren 3 min.
Irrelevant - es zählt die Kompetenz.
... hui, welche Kompetenz meinen Sie? Oder war das ironisch? Dass er mit einer Scheckkarte durch das Schloss zieht und innerhalb drei Minuten zwei Türen öffnen kann? Und dies für € 430 (übrigens umgerechnet ein Stundenlohn in Höhe von € 8600. Ich glaube mit einem solchen Studenlohn ist nicht mal der bestbezahlteste Berater dieser Welt unterwegs - oder ist die Kompetenz einer Öffnung mit Karte oder Draht, die übrigens jeder auf Youtube ansehen kann, so gigantisch ;-) ?)


Wäre eine Anzeige sinnvoll?
Absolut.
Wurde die denn nicht gestellt als die Polizei da war?
... Nein, die Polizei hat nur die Gemüter beruhigt, da der Monteur immer nur darauf bestand, dass die Beiden Bargeld jetzt sofort aufzutreiben hätten. Die Polizei wies den Monteur hin, dass er nun eine Rechnung schreiben möge und er nicht fordern könne, dass die Beiden so viel Bargeld flüssig haben müssen. Personalien wurden aufgenommen. Und: mein eingeschüchterter Sohn sah sich primär in der Rolle, dass er etwas zu zahlen hätte und nicht, dass er jetzt eine Anzeige machen solle... da brachte ich ihn erst drauf. Was hätte man anzeigen sollen, wenn der Monteur sagt "meine Kompetenz ist so viel wert - Punkt!" ? Anzeige, da er nicht richtig vorher informierte?



Hat er nach § 291nicht die Notlage der beiden unerfahrenen Jugendlichen
Welche Notlage?
...OK, wie auch schon Sir Berry hinwies, dass das Geschäft eben mit der Not funktioniere (ausgesperrt sein und z.B. nicht mehr übernachten können usw.)... Notlage würde ich so beschreiben: a) Junge unerfahrene Menschen werden mit völlig überhöhten Preisen - ohne Absprache - plötzlich konfrontiert. Ausnutzen von Opfern b) Sie müssen - egal wie- dies sofort bar begleichen. c) Wenn die Tür nicht geöffnet wird, werden sie in der Nacht keinen Schlafplatz haben. Die Katzen in der Wohnung müssten raus usw. Ist das keine Not, die besonders gut ausnutzbar ist?



Ist das keine Nötigung, wenn er die Jugendlichen so unter DRuck setzt, in sein Auto zu steigen?
Was muss man sich denn unter "so unter DRuck setzt" vorstellen?
... Sätze wie "ihr müsst das bar begleichen. So ist das immer, so hab ich das immer gesagt (stimmt gar nicht) Wenn ihr es nicht habt, müsst ihr jetzt sofort zum Automaten. So machen das die anderen auch! Das ist völlig legal und absolut üblich! Dienstleistung ist wie vereinbart erbracht, jetzt müsst ihr zahlen! OK, ich komm Euch entgegen, ich fahr Euch... los einsteigen!" Ich würde das als starken Druck bezeichnen...

Was hat nun wer mit wem da zu tun?
Das wollen die gar nicht offenlegen.
... Klar, Aber, muss man als Unternehmen nicht eindeutig seine Anschrift benennen? Für was muss man im Internet das Impressum angeben, wenn ich da nur Gaga- Angaben zur Nicht- Offenlegung machen kann? Einmal heißt der Geschäftsführer ganz anders als dort, wo man zuerst angerufen hat - auf Der Rechnung ist wieder ein anderer ausländischer Name angegeben. Einmal ist der Firmensitz in Mohnheim, dann in Dortmund ...

Mich würde tatsächlich die Möglichkeit der Anzeige interessieren. Und, was sagt man zu der Verpflichtung, ein Geschäft unbedingt in bar abwickeln zu müssen?

Vielen Dank nochmals für diese tollen Auskünfte. Sehr spannend!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32132 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von schutzmann2):
Mich würde tatsächlich die Möglichkeit der Anzeige interessieren.
Die Möglichkeit besteht grundsätzlich. Auch jetzt noch. Aber die Polizei wird wohl auf den zivilrechtl. Weg verweisen.

Aus Erfahrung: Schlüsseldienste haben untereinander Bereitschaftsdienste. Deshalb ist durchaus denkbar, dass der in Monheim am Samstagabend angerufene SD nur ein Vermittler war oder auch selbst gerade keine Bereitschaft hatte und nach DO umgestellt wurde. Sind <100 km. Warum kein SD in Düsseldorf?---könnte man erfragen.
Das mit den Bereitschaftsdiensten findet sich dann uU im ganz Kleingedruckten der Stammfirma?
oder war es sowas?
www.schluesselnotdienst-vorort.de/index.html

Die Art der Bezahlung (nur bar) findet sich uU auch in den AGB ausführenden Firma?
Größere Dienste sind zwecks Bezahlung inzwischen schon mit einem Equipment der neueren Art ausgerüstet. Aber deshalb nicht billiger...
Zitat (von schutzmann2):
Ich würde das als starken Druck bezeichnen...
Das bleibt dir unbenommen. Was willst du dagegen tun? Jetzt ist der Druck gewichen, der SD hat sein Geld noch nicht. Oder?
Aber ich kenne diese GA-Methode auch, war dann für den SD erfolgreich wegen Guthaben im Konto.
Zitat (von schutzmann2):
Dass er mit einer Scheckkarte durch das Schloss zieht und innerhalb drei Minuten zwei Türen öffnen kann? Und dies für € 430
Bitte mal relativieren: der *Experte* ist insgesamt mind. 150 km gefahren, konnte nicht wissen, wie und ob und wie schnell er beide Türen öffnen konnte. Zum Glück hat er nicht zuerst gleich den Bohrer angesetzt, sondern die leichte Methode war erfolgreich.

Sie hätten die 189,- als Anfahrtspauschale am WE bezahlen können. Das hat der Monteur ja deutlich vorher gesagt. uU gibt es sogar Regelleistungspreise? Finden die sich in den AGB ?
Zitat (von schutzmann2):
auf Der Rechnung ist wieder ein anderer ausländischer Name angegeben.
DAS hat ja nun wirklich absolut nichts zu sagen. Stimmts?

Fazit: Für die jungen Leute ein wichtiges/einschneidendes Erlebnis. Bleibt hoffentlich für immer in Erinnerung. Ob man den Scheckkartenversuch an der eigenen Tür mal übt? Bleibt jedem selbst überlassen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16968 Beiträge, 5888x hilfreich)

Zitat (von schutzmann2):
... hui, welche Kompetenz meinen Sie? Oder war das ironisch?
Nein, das hat er nicht ironisch gemeint. Der Schlüsseldienst hat die Kompetenz die Tür zu öffnen. Diejenigen, die den Schlüsseldienst gerufen haben, haben diese Kompetenz eben nicht.

Zitat (von schutzmann2):
Ich glaube mit einem solchen Studenlohn ist nicht mal der bestbezahlteste Berater dieser Welt unterwegs
Völlige Milchmädchenrechnung. Glaubst du echt, dass der Schlüsseldienst nur 3Min. beschäftigt war? Er ist bestimmt in Nullzeit zu der Wohnung gelangt und auch wieder so verschwunden.

Zitat (von schutzmann2):
oder ist die Kompetenz einer Öffnung mit Karte oder Draht, die übrigens jeder auf Youtube ansehen kann, so gigantisch ;-) ?)
Na dann hätten die beiden doch die Tür einfach selbst auf diese Weise öffnen sollen. Wo war denn dann das Problem? Verstehe ich nicht.

Zitat (von schutzmann2):
Ist das keine Not, die besonders gut ausnutzbar ist?
Da es deiner Meinung nach keiner Kompetenz bedarf um die Tür mit einer Scheckkarte selbst öffnen zu können: Wo soll denn die Notlage gewesen sein? Die Auftraggeber hätten doch die Tür selbst öffnen können.

Ich bin ja bei dir, dass der Preis eine Abzocke ist, aber das was du da unterstellst und konstruierst entbehrt jedweder Grundlage. Ich vermute mal, dass du wahrscheinlich nicht hunderte km entfernt wohnst und den beiden hättest Unterschlupf bieten können. Die Eltern der Freundin wären vermutlich am nächsten Tag auch wieder erreichbar gewesen. Die Katzen wären bis dann ebenfalls nicht verhungert. Ich sehe hier keine reale Notlage. Mental wohl schon, aber diese hättest du doch ausmerzen können. Einfach den beiden vorschlagen die Nacht bei dir, oder in einem Hotel zu verbringen, bis am nächsten Tag die Eltern der Freundin (War es die Wohnung der Eltern und/oder hatten diese einen Schlüssel) wieder erreichbar gewesen wären.
Da die Rechnung noch nicht bezahlt wurde, kann man auch gegen Wucherpreise vorgehen. Im Endeffekt wird es darauf hinauslaufen, dass man einen Satz wird bezahlen müssen, der ortsüblich ist.

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Ich bin ja bei dir, dass der Preis eine Abzocke ist


ich nicht, was den erstgenannten Preis der nach aktuellem Kenntnisstand auch nur geschuldet ist, betrifft.
Der ist für den nächtlichen Notdiensteinsatz am Wochenende sogar im eher günstigen Bereich anzusiedeln.

Außerdem kommt es bei einem vereinbarten Paushalpreis nicht darauf an, wie schnell der SD Erfolg hat. Der Preis wäre auch gleich wenn der gute Mann 1 Stunde lang das Schloß hätte aufbohren müssen.

Die Rechnung in bar zu bezahlen ist bei fremden Kunden durchaus üblich; nur muss es vorher kommuniziert werden.

Zitat (von schutzmann2):
Mich würde tatsächlich die Möglichkeit der Anzeige interessieren.


Man kann jeden anzeigen, nur sollte es dafür auch einen guten Grund geben, ansonsten droht eine Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung.

Eine aus Sicht des Zahlungspflichtigen überhöhte Rechnung ist kein Grund für eine Anzeige.

Zitat (von Anami):
Sie hätten die 189,- als Anfahrtspauschale am WE bezahlen können.
Wird wohl falsch sein, müsste man sich im Preisverzeichnis des beauftragten Dienstleisters ansehen. Bisher klang es so als wäre das die Öffnungspauschale für eine Tür zur Nachtzeit am WE.

Zitat (von schutzmann2):
Ist das keine Nötigung, wenn er die Jugendlichen so unter DRuck setzt,


Nein, und wie schon angemerkt sind es Erwachsene.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32132 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Bisher klang es so als wäre das die Öffnungspauschale für eine Tür zur Nachtzeit am WE.
Zitat (von schutzmann2):
Der Monteur entgegnet, dass schon jetzt die Anfahrt 189.- € dann kosten würde. Wenn er die Tür öffnen würde, dann würde nur noch 20% drauf kommen.
Ich verstand: Es kämen nur noch 20% drauf für die Öffnung einer Tür. Dann waren es aber doch 2 Türen.
Zitat (von schutzmann2):
und er wolle insgesamt € 430. Es seien zwei Türen + Zuschlag+ Anfahrt.
Und 19% MwSt. sowieso...

Zitat (von schutzmann2):
Es wurde eine REchnung geschrieben
Es wäre doch interessant, was nun auf der Rechnung steht. Alles andere ist *bunte Beilage*...
Beispiel: 189+20%+20%+X+19%= 365,- + X
X ist der WE-Zuschlag---> 65,-
Denkbar?

Fraglich ist ganz allgemein, ob die beiden verstörten jungen Erwachsenen ohne Durchblick und Ahnung alles so verstanden und weitergegeben hatten, wie es hier zu lesen ist. Oder ob da schutzmannseitig viel Interpretation beigegeben wurde...

Aber ja, ich würde auf jeden Fall recherchieren nach den AGB. Ob es eine Preisliste gibt, eine Zuschlagsliste für nachts bzw. fürs WE. Ob die Anfahrt tatsächlich pauschal berechnet wird...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
car4000
Status:
Schüler
(404 Beiträge, 60x hilfreich)

Kurze Zwischenfrage:
Ist ein solcher Einsatz des Schlüsseldienstes eine haushaltsnahe Dienstleistung?
Bezüglich der Steuererklärung käme dann ja nur die Bezahlung per Überweisung zum Tragen.

Verstehe ich eh nicht, wie man sich zum Barzahlen "nötigen" lassen kann. Oder zusammen zum Geldautomaten fahren. Rechnung und fertig, oder die Polizei hinzuziehen.

Signatur:

- car4000 -

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16968 Beiträge, 5888x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
ich nicht, was den erstgenannten Preis der nach aktuellem Kenntnisstand auch nur geschuldet ist, betrifft.
Der erstgenannte Preis sicherlich nicht, aber der wird ja gar nicht mehr gefordert sondern mehr als das doppelte.

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
schutzmann2
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 14x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten!
Bin zwar etwas erstaunt, wie viel "Zugeständnis" es aus juristischer Sicht nach Eurer Auffassung für den Schlüsseldienst gibt... für mich hätten sie da schon mehr Zunder verdient ;-)
Ein paar Klarstellungen:
Die Dienstleistung war in Südbayern, die Firma, die angerufen wurde stand unter "örtliche Anbieter". Das Impressum ist Mohnheim, die Rechnungsanschrift Dortmund. Gut, es war dann ein Sub, trotzdem für mich sehr suspekt... Die Anfahrt des SD betrug ca. 15 km und auf der Homepage, die mein Sohn angerufen hat (so sehen wir das jetzt) stand "An- und Abfahrt" höchstens € 25.- als Werbung. Für mich ist das Betrug, wenn der Herr dann kommt und von 189 Anfahrt spricht, die mit seinem Erscheinen schon entstanden seien, nur damit er seinen Auftrag doch noch retten kann - und am Ende noch weiter abzuzocken (doppelter Betrag - s.u.) kann.

Dass die "Kompetenz" mit dieser Entlohnung verteidigt wird, entzieht sich leider meinem Rechtsempfinden. Wenn ein Sanitäter mich aus einer lebensbedrohlichen Lage befreit, empfinde ich in diesem Fall mehr Kompetenz und auch mehr Verantwortung im Spiel. Dieser ist leider nicht in der Lage, einfach mal z.B. für das Aufziehen und Setzen einer Spritze € 4000 Pauschale anzusetzen, ein SD darf das... klar, freie Marktwirtschaft, und man hätte ja nicht annehmen müssen und und und...irgendwie müssen wir aber die Kirche auch im Dorf lassen. Ab jetzt wirds philosophisch, was Arbeit wert ist...
Auf der Rechnung, die erst ganz zum Schluss geschrieben wurde, standen dann vorgedruckte Preise und es wurde angekreuzt. Erste Position "Abrufbereitschaft, Notdienst, incl. (!!) erste 15 min Arbeit" - € 189.-. (von 129- 219) Ok, heißt für mich - und so wäre es eindeutig - Notdienst, Sam- Abend, ersten 15 min Arbeit incl. : macht € 189.-. Korrekt. Plus Fahrtgeld höchstens € 25.- (Homepage- Ankündigung). Da öffnet er auch 4 Türen in der Zeit... Das wäre klar und absolut im Rahmen.
Hinterher aber zusätzliche Arbeitszeit drauf zu schlagen, 2x den Notdienst abzurechnen (hähä, waren zwei Türen...) ist für mich Abzocke... man probierts halt. Hätten die jungen Erwachsenen (;-) @ SirBerry) vorher diesen Vordruck gesehen und besprochen, wäre dieser Quatsch nicht.
Mich nervt, dass solche Dinge ausgenutzt werden und wir aus juristischer Sicht nur hinterherhinken und gar klein bei geben müssen. Ob das alte Menschen sind, oder unerfahrene Hallodris, warum kann man z.B. SDienste nicht dazu verpflichten, erst ein solches Schriftstück mit dem Kunden zu besprechen und dann von mir aus, diese Preise zu verlangen?
Gut, aber ich habe mir jetzt schon ein gutes Bild verschaffen können. Vielen Dank dafür! Interessant auch der Hinweis, dass mein Sohn tatsächlich Auftraggeber für die fremde Wohnung sein kann...Dadurch, dass wir noch zahlen müssen, ist auch die Lage etwas anders und günstiger für eine gütige Einigung. Ich kann nur jedem empfehlen, Bargeld hier zu vermeiden!



-- Editiert von schutzmann2 am 09.06.2020 17:06

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32132 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von car4000):
Ist ein solcher Einsatz des Schlüsseldienstes eine haushaltsnahe Dienstleistung?
Dürfte irrelevant sein, da die beiden 18jährigen *Kinder* wahrscheinlich keine Steuererklärung machen. Ach, du denkst, die Eltern könnten es machen? Tolle Tipps... :crazy:
Zitat (von car4000):
Verstehe ich eh nicht, wie man sich zum Barzahlen "nötigen" lassen kann.
Jung, unerfahren, ängstlich, verunsichert...steht doch alles dort.
Zitat (von car4000):
Rechnung und fertig
Es gibt doch ne Rechnung!

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Frabato
Status:
Schüler
(480 Beiträge, 52x hilfreich)

ich würde dem TE empfehlen, einfach mal bei Tag einen Schlüssel(Not) Dienst anzurufen und mal zu fragen, was ein Notdienst kostet. Ihm die Rechnung zu nenen und zu fragen ob die wirklich so richtig ist.

Und: Einen "legalen" Schlüsseldienst anrufen!!!

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von schutzmann2):
Die Anfahrt des SD betrug ca. 15 km und auf der Homepage, die mein Sohn angerufen hat (so sehen wir das jetzt) stand "An- und Abfahrt" höchstens € 25.- als Werbung. Für mich ist das Betrug, wenn der Herr dann kommt und von 189 Anfahrt spricht, die mit seinem Erscheinen schon entstanden seien, nur damit er seinen Auftrag doch noch retten kann - und am Ende noch weiter abzuzocken (doppelter Betrag - s.u.) kann.


Wenn ich einen Vertrag mit Anfahrt für max. 25 € eingegangen bin, lass ich mich durch eine solche Aussage nicht verunsichern - heute nicht und früher vor 45 Jahren auch nicht. Aber es wurde ja auch schon erwähnt das man Dir möglicherweise auch nicht alles richtig erzählt hat. Der Verdacht liegt nahe.

Und wenn es für Dich trotzdem Betrug ist, na gut, dann ist es eben so.

Zitat (von schutzmann2):
Erste Position "Abrufbereitschaft, Notdienst, incl. (!!) erste 15 min Arbeit" - € 189.-. (von 129- 219) Ok, heißt für mich - und so wäre es eindeutig - Notdienst, Sam- Abend, ersten 15 min Arbeit incl. : macht € 189.-. Korrekt.

Ja genau, dass ist nach meiner Einschätzung korrekt und entspricht dem vorher vereinbarten Preis (lt. Deinem Post), der auch im durchaus üblichen Rahmen liegt. Dass Fahrtkosten bis zu 25 € hinzukommen war auch bekannt und akzeptiert. Dass noch die Märchensteuer draufkommt, muss vorher angegeben werden wenn sich das Angebot an Verbraucher richtet, sonst ist sie incl. (Preisangabenverordnung).

Zitat (von schutzmann2):
irgendwie müssen wir aber die Kirche auch im Dorf lassen.
Oder wir, auch die Jungerwachsenen müssen begreifen, dass es Verträge gibt, deren Inhalte man sich auch mal ansehen kann, und man nicht wie beim Handy oder Comp. einfach auf akzeptieren klickt. Und ggf. zu teure Angebote ablehnt.

Zitat (von schutzmann2):
Mich nervt, dass solche Dinge ausgenutzt werden und wir aus juristischer Sicht nur hinterherhinken und gar klein bei geben müssen.
Das hier klein beigegeben werden soll, hat doch keiner gesagt. Der Endbetrag der Rechnung ist überhöht wenn man Deinem Vortrag glauben schenkt.
Deshalb gibt es einen unstreitigen Teil und einen streitigen.

Und wieso "wir", du hast in dem Spiel doch keine Karten.

Zitat (von schutzmann2):
Ob das alte Menschen sind, oder unerfahrene Hallodris, warum kann man z.B. SDienste nicht dazu verpflichten, erst ein solches Schriftstück mit dem Kunden zu besprechen und dann von mir aus, diese Preise zu verlangen?
Kann man - who the **** ist man? -
Aber Du verdrehst die Fakten, die 189 € waren vorher bekannt und akzeptiert, die max 25 € Fahrtkosten auch.

Zitat (von schutzmann2):
Interessant auch der Hinweis, dass mein Sohn tatsächlich Auftraggeber für die fremde Wohnung sein kann..
Nein, Auftraggeber (Kostenschuldner) für Arbeiten in oder an fremder Wohnung.
Hast Du als Beispiel bei vermieteten Wohnungen und sagen wir Malerarbeiten jeden Tag bundesweit bestimmt tausendfach. Ziehst Du das auch in Zweifel?

Zitat (von schutzmann2):
Ich kann nur jedem empfehlen, Bargeld hier zu vermeiden!
Dass ist Unsinn, weil es sehr oft so mitvereinbart ist und nicht nur bei SD, auch bei Rohrreinigern, Klempnern und anderen Handwerkern, wobei sowas meist nur bei der Erstbeauftragung gefordert wird.

Insoweit ist auch der Beitrag von car4000 am Thema vorbei.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32132 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von schutzmann2):
für mich hätten sie da schon mehr Zunder verdient ;-)
Die Frage ist doch ganz einfach: Hat der Monteur Kosten berechnet, die er nicht hätte berechnen dürfen. Nur dagegen kann man angehen, denn jetzt gibts ja ne Rechnung.
Zitat (von schutzmann2):
Gut, es war dann ein Sub,
Nicht der aus 86653Monheim? Eine Firmenadresse in DO ist auch erlaubt. Evtl. der Hauptsitz der Firma.
Zitat (von schutzmann2):
Auf der Rechnung, die erst ganz zum Schluss geschrieben wurde, standen dann vorgedruckte Preise und es wurde angekreuzt.
Na endlich--- ;)
Zitat (von schutzmann2):
Abrufbereitschaft, Notdienst, incl. (!!) erste 15 min Arbeit" - € 189.-.


Bitte, was stand noch auf der Rechnung? Verlier dich doch bitte nicht in absurden Vergleichen.
Wie kommts auf der Rechnung zu den 430,-?
Zitat (von schutzmann2):
Hinterher aber zusätzliche Arbeitszeit drauf zu schlagen, 2x den Notdienst abzurechnen
WAS steht auf der Rechnung?.
Was soll hier deine Plauderei und Ereiferung??
Zitat (von schutzmann2):
Hätten die jungen Erwachsenen (;-) @ SirBerry) vorher diesen Vordruck gesehen und besprochen, wäre dieser Quatsch nicht.
Keiner, der den Notdienst in der Not ruft, sieht diesen Vordruck vorher.
Du siehst doch auch nicht, was der Arzt der KV gegenüber abrechnet...wenn du im RTW liegst und dir jemand kompetentes hilft. Oder?
Zitat (von schutzmann2):
warum kann man z.B. SDienste nicht dazu verpflichten
Mir fällt grad ein: Mach doch ne Petition..

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120035 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von schutzmann2):
... Aha, wie?

Da wird man abwarten müssen, wie die Gegenseite reagiert.



Zitat (von schutzmann2):
... hui, welche Kompetenz meinen Sie? Oder war das ironisch?

Nicht mal ansatzweise ironisch.



Zitat (von schutzmann2):
Dass er mit einer Scheckkarte durch das Schloss zieht und innerhalb drei Minuten zwei Türen öffnen kann?

Genau.
Wissen zu haben das andere nicht haben und das dann auch anzuwenden. Machen Automechaniker genau wie Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Baurabeiter, ...



Zitat (von schutzmann2):
Ich glaube mit einem solchen Studenlohn ist nicht mal der bestbezahlteste Berater dieser Welt unterwegs

Naja, wenn ich mir ansehe was da diverse Berate im Bereich Fußball und Formel1 bekommen ...



Zitat (von schutzmann2):
Was hätte man anzeigen sollen, wenn der Monteur sagt "meine Kompetenz ist so viel wert - Punkt!" ? Anzeige, da er nicht richtig vorher informierte?

Die beschriebene Nötigung.



Zitat (von schutzmann2):
a) Junge unerfahrene Menschen werden mit völlig überhöhten Preisen - ohne Absprache - plötzlich konfrontiert.

Schade das diesen die Erfahrung von den Zuständigen nicht rechtzeitig vermittelt wurde.

Da es aber voll geschäftsfähige Menschen sind, wird man mit der Argumentatiun nicht so wirklich viele Blumentöpfe gewinnen.



Zitat (von schutzmann2):
Ausnutzen von Opfern b) Sie müssen - egal wie- dies sofort bar begleichen.

Das steht halt so im Gesetz. Alles andere müsste vertraglich vereinbart werden.



Zitat (von schutzmann2):
c) Wenn die Tür nicht geöffnet wird, werden sie in der Nacht keinen Schlafplatz haben.

Nö. es gibt Notunterkünfte. Abgesehen von Alternativen die Türe zu öffnen.



Zitat (von schutzmann2):
Ist das keine Not, die besonders gut ausnutzbar ist?

Nein, das ist einfach unbegründete Panik weil die nicht fürs Leben vorbereitet wurden.



Zitat (von schutzmann2):
Ich würde das als starken Druck bezeichnen...

Das ist keine Nötigung.



Zitat (von schutzmann2):
muss man als Unternehmen nicht eindeutig seine Anschrift benennen?

Sagen wir mal so: Gesetze zu befohlgen kollidiert nicht unerheblich mit dem Geschäftsmodell von Betrügern...



Zitat (von schutzmann2):
Mich würde tatsächlich die Möglichkeit der Anzeige interessieren.

Man schildert den Sachverhalt sachlich, macht Kopien von der Rechnung und sendet alles an die Staatanswaltschaft.



Zitat (von schutzmann2):
Und, was sagt man zu der Verpflichtung, ein Geschäft unbedingt in bar abwickeln zu müssen?

Was soll man dazu sagen? Hat der Gesetzgeber so festgelegt, ist so. Alles andere müsste extra vertraglich vereinbart werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#17
 Von 
car4000
Status:
Schüler
(404 Beiträge, 60x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von car4000):
Ist ein solcher Einsatz des Schlüsseldienstes eine haushaltsnahe Dienstleistung?
Dürfte irrelevant sein, da die beiden 18jährigen *Kinder* wahrscheinlich keine Steuererklärung machen. Ach, du denkst, die Eltern könnten es machen? Tolle Tipps... :crazy:


Ist kein Tipp und sollte auch keiner sein. Deshalb auch "kurze Zwischenfrage"...
Mich interessiert nur, ob man das genauso wie eine "normale" Handwerkerrechnung bei der Steuererklärung angeben kann.



-- Editiert von car4000 am 10.06.2020 09:58

Signatur:

- car4000 -

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#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32132 Beiträge, 5651x hilfreich)

Man google doch einfach unter *schlüsseldienst absetzbar*

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