Schlüsseldienst - Wem kann ich diese Rechnung in Rechnung stellen ?

30. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
blaukatze789
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Schlüsseldienst - Wem kann ich diese Rechnung in Rechnung stellen ?

Als ich meine Mietwohnung vor einem Jahr einzog wurde mir ein neues Haustürschloss eingebaut. Ca 12 Wochen später wollte ich in meine Wohnung und konnte nicht.
Es wurde ein Schlüsseldienst gerufen - der mir dann eine Rechnung von ca. 500 Euro präsentierte, die ich zahlen mußte.

Wem kann ich diese Rechnung in Rechnung stellen ?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Man müsste wissen, warum die Wohnungstür nicht zu öffnen war? Schloß oder Schlüssel defekt ? Schlüssel vergessen?
Was steht auf der Rechnung?
Warum ist inzwischen fast ein Jahr vergangen?
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
blaukatze789
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

nein das ganze ist im Februar diesen Jahres passiert, ich konnte den Schlüssel in das Schloss stecken und drehen, aber ich konnte die Tür nicht öffnen, da ein Riegelbruch vorlag.
Schlüsseldienst kam mit Voranschlag 200 Euro am Ende 500 Euro und er setzte mich unter Druck damit ich sofort bezahle. Mein Vermieter will von Garantie nichts wissen (er sagt eigenes Pech), meine Hausrat sagt nur Mietwohnung, Vermieter muss zahlen und meine Haftpflicht sagt unterversichert. Und auf meine Beschwerde beim Schlüsseldienst kam noch nicht mal nee Rückantwort und neen Anwalt kann i mir net leisten.

Ach genau und dieses Schloss wo der Riegelbruch war, war gerade 3 Monate eingebaut auch durch einen Schlüsseldienst.

Gibt es noch Möglichkeiten auf die ich noch nicht gekommen bin ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

"Vor 1 Jahr"plus 12 Wochen, das müßte doch dann im August-September 04 gewesen sein?
Egal: So traurig es ist: Du hast viele große Fehler gemacht:
1.Das Schloß gehört Deinem Vermieter, er wäre für die Reparatur und Zahlung zuständig.
2.Er hätte auch einen Gewährleistungsanspruch gehabt, da das Schloss erst 3 Monate alt war.
3.Im Notfall, wenn der Vermieter unerreichbar war, durftest Du einen Schlüsseldienst beauftragen, aber:
Warum zahlst Du € 500,-, wenn der Kostenvoranschlag über € 200,- lautete?
Das war unverantwortlich, leider bist Du auf einen unseriösen Schlüsseldienst reingefallen.
4. Hausratversicherung ist nicht zuständig, da es sich nicht um Hausrat handelt und der auch nur gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Einbruchdiebstahl versichert ist.
5.Haftpflichtversicherung zahlt auch nicht, da nicht Du schuldhaft das Schloß zerstört hast.
Da der Vermieter für die Reparatur zuständig war, würde ich einen angemessenen Betrag (bis € 200,-??)von ihm zurückverlangen, notfalls mit Hilfe eines Verbraucherschutz-Vereines, den Rest wirst Du wohl unter "Lehrgeld" verbuchen müssen.
Gruß

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#4
 Von 
Trailor85
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 145x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Thomas1972
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 5x hilfreich)

wer lesen kann.... wenn das Schloß defekt ist kannst du dir 20 Schlüssel unter das Kopfkissen legen ;)

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