Schornsteinfegerrechnung aus 2006 an Voreigentümer

19. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
lottaa2009
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Schornsteinfegerrechnung aus 2006 an Voreigentümer

Hallo,

wir haben im Mai 2008 ein Haus gekauft. Am Freitag haben wir ein Schreiben von einem Inkassodienst bekommen, mit der Aufforderung Forderungen für eine Leistung vom Schornsteinfeger dieses Haus aus 2006 zu leisten, hinzu kommen Inkassogebühren/Auslagen.

Zur Vorgeschichte: Im November 2009 sowie im Februar 2010 war der Schornsteinfeger bei uns. Im November hat er unseren Kamin abgenommen und im Februar mussten wir ihn von der Straße holen, er war gerade in der Nachbarschaft (wirklich wahr) um endlich einmal eine Kehrung durchzuführen.

Einen Tag nach der Kehrung brachte er uns eine Rechnung persönlich vorbei. Gerichtet an unseren Vorbesitzer der mittlerweile verstorben ist und der Nachlass durch einen Nachlassverwalter geregelt wurde. Auf dieser Rechnung waren Leistungen aus 2006, 2007, 2008 und 2009 aufgeführt. Ich habe dem Schornsteinfeger dann mitgeteilt, dass zum Einen ich eine Rechnung auf unseren Namen ausgestellt haben möchte zum Anderen ich nicht für die erbrachten Leistungen unseres Vorbesitzers eintrete, gern aber den Kontakt zu dem Nachlassverwalter herstelle um eine Abwicklung zu gewährleisten. Auch habe ich sofort widersprochen was Leistungen aus 2008 angeht. Da war er nicht einmal bei uns und kann somit auch nichts in Rechnung stellen. Ich habe ihn danach noch einmal angerufen und gefragt wo die Rechnung bleibt die uns betrifft, damit wir eine Zahlung vornehmen können, das war im Februar und nichts passierte auf Seitens des Schornsteinfegers.

Nun hat er einen neuen Mitarbeiter der die Buchhaltung nebenbei auf Fordermann bringen wollte. (Es wurden durch diesen Handwerksbetrieb ganz selen Rechnungen geschrieben, ständig musste man hinterherlaufen, das haben wir von unseren Nachbarn erfahren). Dieser neue Mitarbeiter hat nun also gesehen dass viele Leistungen noch nicht in Rechnung gestellt wurden und hat - ALLES KOMPLETT ZU EINEM INKASSODIENST gegeben. Am Wochenende haben wir bei einem Geburtstag wo viele Bürger zusammenkamen erfahren, dass ganze "Straßenzüge" Post vom Inkassodienst bekommen haben mit gleicher Post aber auch eine Mahnung vom Schornsteinfeger. Viele haben beim Schornsteinfeger ein Zahlungsziel bis Anfang August während der Inkassodienst bis Ende Juli einfordert. ZURÜCK aber zu unserer Problematik, müssen wir die Rechnung vom Vorbesitzer bezahlen??? Das Inkassounternehmen droht mit Negativeinträge, wir können das alles nichz nachvollziehen. Über eine Antwort bedanke ich mich herzlich und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

lottaa2009

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-- Editiert am 19.07.2010 12:19

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Wladimir Iljitsch
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 47x hilfreich)

lottaa2009,

nach meinem laienhaften Verständnis sind die Kehrgebüren öffentliche Lasten des Grundstücks und gegenüber dem Schornsteinfeger von dem jeweiligen Eigentümer zu begleichen. Andererseits hat gem. § 436 BGB der Verkäufer gegenüber dem Käufer die bis zum Verkauf entstandenen öff. Lasten zu tragen.
Heißt: neuer Eigentümer muss den schwarzen Mann löhnen (soweit noch nicht verjährt - Verjährungsfrist i. d. R. 3 Jahre), kann sich dann Knete vom VK zurück holen (soweit was zu holen ist).

Der SchStF kann natürlich nur für die Jahre Gebühren verlangen, in denen er auch gekehrt hat - heißt ja Kehrgebühren, nicht Alimente.

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