Selbstvornahme vor Abnahme

12. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
corinna77
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Selbstvornahme vor Abnahme

Hallo Zusammen,

angenommen folgender Fall:
A beauftragt B mit der Erbringung einer Werkleistung. Es werden verbindliche Zwischentermine vereinbart. Da B einen Zwischentermin nicht einhält, möchte A eine Fremdfirma hiermit beauftragen.
Unter welchen Voraussetzungen ist dies möglich?

Danke schon mal für eure Anworten

Gruß
Corinna

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Fristsetzung mit Kündigungsandrohung, Nachfrist und dann Kündigung.
Keinesfalls direkt einen Dritten beauftragen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
corinna77
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

A möchte aber nicht den ganzen Vertrag kündigen,da das Projekt schon zu weit fortgeschritten ist.
Gemäß BGB ist eine Ersatzvornahme nur im Rahmen der Gewährleistung möglich. Inwieweit ist es hier möglich, nach entsprechender Fristsetzung und ergebnislosen Ablauf, die Leistung im Wege einer Ersatzvornahme selbst zu erbringen und die Kosten dem B als Verzugsschaden in Rechnung zu stellen?

0x Hilfreiche Antwort

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