Sockelabdichtung

16. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
Borni25
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Sockelabdichtung

Hallo zusammen,

Ich hoffe Ihr könnt mir folgen!

Folgende Situation:

Ein Schreinermeister unterschreibt eine Fachbauleitererklärung für die Stadt xy zur Durchführung von Baumaßnahmen im erdbrührten Sockelbereich. Das Haus wurde quasi neu an das Abwassersystem angeschlossen, Hebeanlage, Einliegerwohnung (vorher Keller und Öltank im Raum) Sockelbereich musste hierfür auf ca. 10 x 2 Meter länge geöffnet werden Für neue Fenster, Fluchtweg usw. Soweit so gut jetzt war Meister Fachbauleiter so schlau die Kernbohrungen lediglich mit einem Quadrat ca. 30x30 cm aus Bitumenbahnen geschnitten abzudichten (Ich habe Bilder)

Lichthof 5x2 m erstellt mit Pflanzkübeln, Bodenplatte betoniert (mit gefälle zum Haus) Vollwärmeschutz beschädigt.....und auf den restlichen 5 Metern das Erdreich wieder aufgefüllt. So und jetzt kommts, alles ohne neue Abdichtung, Beachtung WDSV noch nicht mal eine Noppenbahn wurde eingebracht.

Jetzt die Frage, ist Meister Lampe nicht verpflichtet seinen Auftraggeber darüber zu informieren das der Sockel neu abgedichtet werden muss/sollte? Der Sockelbereich war schließlich bis ca. 2 Meter tief und in der länge min 2/3 offen.

PS: Hat der Spezialist zu allem Übel auch noch die Abwasserleitung vom Bodenablauf Kellerabgabg (Eingang neue Wohnung) irgendwo nach 7 Metern (Kamerabefahrung) abgeschnitten und nicht neu angebunden

Zu allem Überfluss möchtet ihr nicht wissen was der AG für diesen Pfusch bezahlt hat......

LG✌

-- Editiert von Borni25 am 16.04.2021 00:20

-- Editiert von Moderator am 16.04.2021 02:09

-- Thema wurde verschoben am 16.04.2021 02:09

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Gibt es auch eine Frage zum Thema "Baurecht", dem des Unterforums?

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Borni25
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann dir nicht folgen, was genau meinst du damit?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Baurecht:
Baugenehmigung, Bebauungsplan, öffentliches Baurecht, privates Baurecht, Architekt...


also
:forum:

Die Moderation möge es verschieben ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 384x hilfreich)

Zitat (von Borni25):
Ein Schreinermeister

Der hat gewiss nicht die beschriebenen Arbeiten geplant und ausgeführt.
Es ist auch nicht die Aufgabe des Tischlers Grundleitungen oder Wandabdichtungen zu kontrollieren.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5667x hilfreich)

Zitat (von Borni25):
ist Meister Lampe nicht verpflichtet seinen Auftraggeber darüber zu informieren das der Sockel neu abgedichtet werden muss/sollte?
Hier spielen offenbar mehrere *Fachleute* mit verteilten Rollen mit...

Meine Fragen:
- Was hat der Auftraggeber (vermutlich Hauseigentümer) denn überhaupt in Auftrag gegeben?
- Was für einen Vertrag haben die Hauptdarsteller geschlossen?
- Wen hat er beauftragt?
- Hat irgendwer nun irgendwas als Mangel angezeigt?
- Wenn ja, wem und wann?

Je nachdem, ist keiner verpflichtet, den Auftraggeber zu informieren.

Zitat (von Borni25):
Zu allem Überfluss möchtet ihr nicht wissen was der AG für diesen Pfusch bezahlt hat......
Nun ja, wenn der schon bezahlt hat... ist Akt 1 zu Ende.

Evtl. taucht eine neue Frage auf...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Nun ja, wenn der schon bezahlt hat... ist Akt 1 zu Ende.

Ja, mit etwas Pech wurde das Werk dadurch ohne Beanstandungen abgenommen - dann wird es problematisch ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Borni25
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von de Bakel):
Der hat gewiss nicht die beschriebenen Arbeiten geplant und ausgeführt.
Es ist auch nicht die Aufgabe des Tischlers Grundleitungen oder Wandabdichtungen zu kontrollieren.


Nein geplant wurde das ganze von einem Architekten. Ausgeführt wurden die Arbeiten von einer Firma die wohl alles kann/anbietet und die Bauleitung wurde von besagtem Meister (auch Geschäftsführer) übernommen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Borni25
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Meine Fragen:
- Was hat der Auftraggeber (vermutlich Hauseigentümer) denn überhaupt in Auftrag gegeben?


Konkret beauftragt wurde nach Baufreigabe der Einbau einer ELW unter Einhaltung von Brandschutz (deshalb der Lichthof mit Fenster als Fluchtweg), sowie die Erschließung an das Abwassersystem. Einbau Hebeanlage, Erstellung PKW Stellplatz mit Entwässerung, Einbau Revisionsschächte für Schmutz und Regenwasser.

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#9
 Von 
Borni25
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Was für einen Vertrag haben die Hauptdarsteller geschlossen?


Hier gab es lediglich ein Angebot das vom Kunde angenommen wurde, einen schriftlichen Vertrag mit LV gibt es leider keinen....

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#10
 Von 
Borni25
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Hat irgendwer nun irgendwas als Mangel angezeigt?
- Wenn ja, wem und wann?


Nunja, der Auftrag wurde schriftlich entzogen und Mängel wurden auch angezeigt, da ich die Haus und Mietverwaltung übernehmen soll bin ich gerade dabei mich durch das ganue Chaos zu kämpfen und mir einen Überblick zu verschaffen. Weitere Schritte wurden aber vom Eigentümer bisher nicht unternommen.

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#11
 Von 
Borni25
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ja, mit etwas Pech wurde das Werk dadurch ohne Beanstandungen abgenommen - dann wird es problematisch ...


Es wurden nur Abschlagszahlungen geleistet. Allerdings stehen auf den Rechnungen nur Stundenleistungen und nicht konkret was ausgeführt wurde.....

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5667x hilfreich)

Zitat (von Borni25):
Hier gab es lediglich ein Angebot das vom Kunde angenommen wurde,
Das Angebot wurde bestätigt und ist zum Vertrag geworden.
Zitat (von Borni25):
der Auftrag wurde schriftlich entzogen und Mängel wurden auch angezeigt
Vielleicht hat man das recht unglücklich gemacht.

Wenn mir der Auftraggeber den Auftrag ---entzieht--- werde ich wohl kaum noch irgendeinen Mangel beseitigen. Da sitze ich still und brav und warte ab, was der nun doch noch will. Dann müsste ich evtl. Mängel beseitigen/nachbessern, im Extremfall ganz von vorn anfangen.

Zitat (von Borni25):
Es wurden nur Abschlagszahlungen geleistet
Bedeutet das, alles was bis zur Auftrags-Entziehung gemacht wurde, hat der Eigentümer mit Abschlägen bezahlt?
Zitat (von Borni25):
nur Stundenleistungen und nicht konkret was ausgeführt wurde.....
Dann vermutlich x Stunden gem. Angebot/Auftrag... Das geht auch und ist erlaubt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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