Hallo zusammen,
Ich hoffe Ihr könnt mir folgen!
Folgende Situation:
Ein Schreinermeister unterschreibt eine Fachbauleitererklärung für die Stadt xy zur Durchführung von Baumaßnahmen im erdbrührten Sockelbereich. Das Haus wurde quasi neu an das Abwassersystem angeschlossen, Hebeanlage, Einliegerwohnung (vorher Keller und Öltank im Raum) Sockelbereich musste hierfür auf ca. 10 x 2 Meter länge geöffnet werden Für neue Fenster, Fluchtweg usw. Soweit so gut jetzt war Meister Fachbauleiter so schlau die Kernbohrungen lediglich mit einem Quadrat ca. 30x30 cm aus Bitumenbahnen geschnitten abzudichten (Ich habe Bilder)
Lichthof 5x2 m erstellt mit Pflanzkübeln, Bodenplatte betoniert (mit gefälle zum Haus) Vollwärmeschutz beschädigt.....und auf den restlichen 5 Metern das Erdreich wieder aufgefüllt. So und jetzt kommts, alles ohne neue Abdichtung, Beachtung WDSV noch nicht mal eine Noppenbahn wurde eingebracht.
Jetzt die Frage, ist Meister Lampe nicht verpflichtet seinen Auftraggeber darüber zu informieren das der Sockel neu abgedichtet werden muss/sollte? Der Sockelbereich war schließlich bis ca. 2 Meter tief und in der länge min 2/3 offen.
PS: Hat der Spezialist zu allem Übel auch noch die Abwasserleitung vom Bodenablauf Kellerabgabg (Eingang neue Wohnung) irgendwo nach 7 Metern (Kamerabefahrung) abgeschnitten und nicht neu angebunden
Zu allem Überfluss möchtet ihr nicht wissen was der AG für diesen Pfusch bezahlt hat......
LG✌
-- Editiert von Borni25 am 16.04.2021 00:20
-- Editiert von Moderator am 16.04.2021 02:09
-- Thema wurde verschoben am 16.04.2021 02:09
Sockelabdichtung
16. April 2021
Thema abonnieren
Frage vom 16. April 2021 | 00:18
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Sockelabdichtung
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#1
Antwort vom 16. April 2021 | 00:33
Von
Status: Unbeschreiblich (120295 Beiträge, 39867x hilfreich)
Gibt es auch eine Frage zum Thema "Baurecht", dem des Unterforums?
#2
Antwort vom 16. April 2021 | 00:57
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann dir nicht folgen, was genau meinst du damit?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 16. April 2021 | 00:58
Von
Status: Unbeschreiblich (120295 Beiträge, 39867x hilfreich)
Baurecht:
Baugenehmigung, Bebauungsplan, öffentliches Baurecht, privates Baurecht, Architekt...
also
Die Moderation möge es verschieben ...
#4
Antwort vom 16. April 2021 | 08:35
Von
Status: Lehrling (1745 Beiträge, 384x hilfreich)
ZitatEin Schreinermeister :
Der hat gewiss nicht die beschriebenen Arbeiten geplant und ausgeführt.
Es ist auch nicht die Aufgabe des Tischlers Grundleitungen oder Wandabdichtungen zu kontrollieren.
#5
Antwort vom 16. April 2021 | 11:27
Von
Status: Unbeschreiblich (32255 Beiträge, 5667x hilfreich)
Hier spielen offenbar mehrere *Fachleute* mit verteilten Rollen mit...Zitatist Meister Lampe nicht verpflichtet seinen Auftraggeber darüber zu informieren das der Sockel neu abgedichtet werden muss/sollte? :
Meine Fragen:
- Was hat der Auftraggeber (vermutlich Hauseigentümer) denn überhaupt in Auftrag gegeben?
- Was für einen Vertrag haben die Hauptdarsteller geschlossen?
- Wen hat er beauftragt?
- Hat irgendwer nun irgendwas als Mangel angezeigt?
- Wenn ja, wem und wann?
Je nachdem, ist keiner verpflichtet, den Auftraggeber zu informieren.
Nun ja, wenn der schon bezahlt hat... ist Akt 1 zu Ende.ZitatZu allem Überfluss möchtet ihr nicht wissen was der AG für diesen Pfusch bezahlt hat...... :
Evtl. taucht eine neue Frage auf...
#6
Antwort vom 17. April 2021 | 01:08
Von
Status: Unbeschreiblich (120295 Beiträge, 39867x hilfreich)
ZitatNun ja, wenn der schon bezahlt hat... ist Akt 1 zu Ende. :
Ja, mit etwas Pech wurde das Werk dadurch ohne Beanstandungen abgenommen - dann wird es problematisch ...
#7
Antwort vom 17. April 2021 | 07:49
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDer hat gewiss nicht die beschriebenen Arbeiten geplant und ausgeführt. :
Es ist auch nicht die Aufgabe des Tischlers Grundleitungen oder Wandabdichtungen zu kontrollieren.
Nein geplant wurde das ganze von einem Architekten. Ausgeführt wurden die Arbeiten von einer Firma die wohl alles kann/anbietet und die Bauleitung wurde von besagtem Meister (auch Geschäftsführer) übernommen.
#8
Antwort vom 17. April 2021 | 07:58
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatMeine Fragen: :
- Was hat der Auftraggeber (vermutlich Hauseigentümer) denn überhaupt in Auftrag gegeben?
Konkret beauftragt wurde nach Baufreigabe der Einbau einer ELW unter Einhaltung von Brandschutz (deshalb der Lichthof mit Fenster als Fluchtweg), sowie die Erschließung an das Abwassersystem. Einbau Hebeanlage, Erstellung PKW Stellplatz mit Entwässerung, Einbau Revisionsschächte für Schmutz und Regenwasser.
#9
Antwort vom 17. April 2021 | 08:01
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWas für einen Vertrag haben die Hauptdarsteller geschlossen? :
Hier gab es lediglich ein Angebot das vom Kunde angenommen wurde, einen schriftlichen Vertrag mit LV gibt es leider keinen....
#10
Antwort vom 17. April 2021 | 08:16
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatHat irgendwer nun irgendwas als Mangel angezeigt? :
- Wenn ja, wem und wann?
Nunja, der Auftrag wurde schriftlich entzogen und Mängel wurden auch angezeigt, da ich die Haus und Mietverwaltung übernehmen soll bin ich gerade dabei mich durch das ganue Chaos zu kämpfen und mir einen Überblick zu verschaffen. Weitere Schritte wurden aber vom Eigentümer bisher nicht unternommen.
#11
Antwort vom 17. April 2021 | 08:36
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatJa, mit etwas Pech wurde das Werk dadurch ohne Beanstandungen abgenommen - dann wird es problematisch ... :
Es wurden nur Abschlagszahlungen geleistet. Allerdings stehen auf den Rechnungen nur Stundenleistungen und nicht konkret was ausgeführt wurde.....
#12
Antwort vom 17. April 2021 | 14:09
Von
Status: Unbeschreiblich (32255 Beiträge, 5667x hilfreich)
Das Angebot wurde bestätigt und ist zum Vertrag geworden.ZitatHier gab es lediglich ein Angebot das vom Kunde angenommen wurde, :
Vielleicht hat man das recht unglücklich gemacht.Zitatder Auftrag wurde schriftlich entzogen und Mängel wurden auch angezeigt :
Wenn mir der Auftraggeber den Auftrag ---entzieht--- werde ich wohl kaum noch irgendeinen Mangel beseitigen. Da sitze ich still und brav und warte ab, was der nun doch noch will. Dann müsste ich evtl. Mängel beseitigen/nachbessern, im Extremfall ganz von vorn anfangen.
Bedeutet das, alles was bis zur Auftrags-Entziehung gemacht wurde, hat der Eigentümer mit Abschlägen bezahlt?ZitatEs wurden nur Abschlagszahlungen geleistet :
Dann vermutlich x Stunden gem. Angebot/Auftrag... Das geht auch und ist erlaubt.Zitatnur Stundenleistungen und nicht konkret was ausgeführt wurde..... :
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